Am 3. Oktober 1991 fand der Festakt zur Namensgebung der Universität Oldenburg nach Carl von Ossietzky statt. Zu den Gästen gehörte auch seine Tochter Rosalinde von Ossietzky-Palm, die an diesem Tag zur ersten Ehrenbürgerin der Universität ernannt wurde.
Der Feier ging ein Beschluss des Niedersächsischen Landtags voraus, der der Universität nach einem zwei Jahrzehnte dauernden Streit endlich erlaubte, den Namen Carl von Ossietzkys zu tragen. „Ich will diese Feierstunde benutzen, um mich bei Ihnen, Frau Ossietzky-Palm, namens der Niedersächsischen Landesregierung in aller Form zu entschuldigen für das, was das Land Niedersachsen dem Namen Ihres Vaters angetan hat.“ Diesen Satz des damaligen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder quittierte das Publikum mit langem Applaus.
In seiner Festrede bezeichnete Schröder Ossietzky als „Vorbildfigur für unsere Demokratie“ sowie als einen Mann, der „seinen eigenen Kopf gehabt“ habe. Der damalige Universitätspräsident Prof. Dr. Michael Daxner würdigte Ossietzkys Wirken während der Weimarer Republik und betonte, dass sich die Methoden der kritischen Wissenschaft und des kritischen Journalismus im Sinne Ossietzkys sehr ähnlich seien.
Die Feierstunde war der Höhepunkt eines mehrtägigen Programms mit Ausstellungen, Vorträgen, Theateraufführungen und Lesungen. Es reisten zahlreiche Gäste aus dem In- und Ausland an, darunter Freunde und Zeitzeugen Ossietzkys. Ehrenbürgerin Rosalinde von Ossietzky-Palm hatte sich zuvor lange im Namensstreit engagiert und der Universität zudem den Nachlass ihres Vaters überlassen. Dieser befindet sich heute im Universitätsarchiv.