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Inhalte und Module des LL.M.-Studiums

Inhalte und Module des LL.M.-Studiums

Für den Studienabschluss Master of Laws absolvieren Sie vier Pflichtmodule und studieren zwei von vier Wahlpflichtmodulen, mit denen Sie Ihre Grundlagenkenntnisse je nach Interesse und Qualifikationsziel erweitern.

Zum Ende Ihres Studiums belegen Sie das Master-Abschlussmodul, in dem Sie Ihr Mastervorhaben schärfen und im Anschluss Ihre Masterthesis anfertigen.

Unser aktuelles Modulangebot

Übersicht – Struktur und Inhalte des Master:

Pflichtmodule – Grundlegende Kompetenzen im Informationsrecht

Die 4 Pflichtmodule vermitteln grundlegendes informationsrechtliches Fachwissen und schaffen die Basis für eine individuelle Schwerpunktsetzung in den Wahlpflichtmodulen. Im Verlauf des Mastermoduls bereiten Sie sich gezielt auf die Masterarbeit vor und erstellen diese.

IT-Vertragsrecht

Modulbeschreibung (PDF)
Leseprobe Studienmaterial (PDF)

  • Rahmenbedingungen, Schutz und Überlassung von Computerprogrammen und EDV-Anlagen und die Rechtsdurchsetzung
  • Vertrieb von Software und EDV-Anlagen an Verbraucher und Vertragsgestaltung zur Wartung und Pflege
  • Schutz und Vertrieb von Open-Source-Software
  • Regelungen zu Vertrag, Urheberrecht, Haftung und Datenschutz beim Cloud Computing

Prof. Dr. Matthias Wendland
TU Graz, Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht, Recht der Künstlichen Intelligenz und Datenschutzrecht

Dr. Jan Geert Meents
Partner und Managing Director Sectors and Clients bei DLA Piper, München

RA Dr. Michael Rozijn
Schultze & Braun, Bremen

Wahlpflichtmodule – Profilbildung durch Schwerpunkte

Die vier Wahlpflichtmodule bieten die Möglichkeit zur Spezialisierung in bestimmten Fachgebieten des Informationsrechts. Dadurch können Sie ein eigenes Studienprofil entwickeln und sich stärker spezialisieren. Für den erfolgreichen LL.M.-Studienabschluss absolvieren Sie zwei Wahlpflichtmodule.

Recht der neuen Technologien

Modulbeschreibung (PDF)
Leseprobe Studienmaterial (PDF)

Disruptive Technologien stehen zunehmend im Fokus auch der juristischen Betrachtung. Schlagworte wie „Künstliche Intelligenz“ bzw. „Machine Learning“, „Legal Tech“, Big und Smart Data, das Internet of Things (IoT) mit all‘ seinen Ausprägungen (z.B. autonomes Fahren; Smart Home; Smart City; Wearables usw.), „feinfühlige“ Robotik etwa in den Bereichen der Pflege oder der Medizin sowie Blockchaintechnologie, teilweise in Verbindung mit sog. Smart Contracts, liest man allerorten. Dabei scheint es nicht immer leicht, diese „Buzzwords“ mit Substanz zu füllen oder zu erkennen, was die Gesellschaft wirklich weiterbringt oder was eher „Hype“ ist. Noch diffiziler erscheint die zutreffende rechtliche Bewertung jener Technolo-gien. Da es oftmals noch an einschlägiger Rechtsprechung mangelt, ist hier die Rechtswissenschaft ge-fragt, die zunehmend Untersuchungen vorlegt. Wer in der Rechtspraxis Up-To-Date bleiben bzw. gar einen entscheidenden gedanklichen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz haben möchte, ist in dem Modul „Recht der neuen Technologien“ genau richtig. Es wird Antworten auf besagte Fragen liefern bzw. zum Nachdenken anregen.

 

Prof. Dr. iur. Björn Steinrötter
Juniorprofessur für IT-Recht und Medienrecht 
Universität Potsdam

Ramak Molavi
Rechtsanwältin, The Law Technologist

Dr. Michael Denga, LL.M.
Privatdozent, Mentor

Master-Abschlussmodul

Master-Abschlussmodul

Modulbeschreibung (PDF)

  • eine Fragestellung des Informationsrechts selbständig und klar formulieren
  • adäquates Forschungsdesign entwickeln
  • selbständig eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einer Rechtsfrage des Informationsrechts vornehmen
  • eine Abschlussarbeit selbständig unter Nutzung wissenschaftlicher Modelle und Methoden erstellen

Lehrende des Masterstudiengangs Informationsrecht (LL.M.) als Gutachter*innen

Besuchen Sie das C3L auch hier:

(Stand: 18.04.2024)  | 
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