Studienberatung & Kontakt

Nadine Dembski

T +49(0)441 798-2375
E

Button Beratungstermin vereinbaren

Gebühren und Finanzierung

Die Gebühren für den Masterstudiengang Informationsrecht betragen 1.500 Euro pro Modul. Im Masterstudiengang studieren Sie in der Regel 6 Module und das Master-Abschlussmodul (7. Modul).

Sie zahlen je Semester nur Ihre tatsächlich belegten Module und Sie können die Gebühren per Rechnung oder Banklastschrift begleichen. Jedes Modul wird einzeln zu Beginn in Rechnung gestellt und die Gebühren verteilen sich dadurch über die Dauer des Studiums.

Unsere Modulgebühren: Das ist im Preis enthalten

Teilnahme am Modul

Fachliche Betreuung
durch unsere Lehrenden

Bibliotheksdienste und Software wie z.B. MS Office 365

Persönliche Beratung 

Zugang zur
Online-Lernumgebung 

 Catering

Studienmaterialien

Studierendenausweis
(inkl. Ermäßigungen)

Alle Prüfungen
(inkl. mögliche Wiederholungen)

Semesterbeitrag / Gasthörgebühr

Zusätzlich zu den Modulgebühren erhebt die Universität Oldenburg

  • bei immatrikulierten Studierenden einen Semesterbeitrag von zurzeit 201,82 Euro
  • bei Gasthörenden eine Gasthörgebühr von zurzeit 120,00 Euro.

Der Semesterbeitrag bzw. die Gasthörgebühr wird gesondert von den Modulgebühren erhoben.

Förderung des berufsbegleitenden Masterstudiums

Sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung einer berufsbegleitenden Weiterbildung bzw. eines Masterstudiums. Neben staatlichen und privaten Förderprogrammen, können u.a. Studienkredite und Stipendien genutzt werden. Außerdem  können Ausgaben für Weiterbildung in der Regel steuerlich geltend gemacht werden (Werbungskosten).

Gerne erteilen wir im Rahmen der Studienberatung Auskünfte zur Studienfinanzierung und Förderung. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Leitfaden Studienfinanzierung und Förderung.

Verkürzung des Masterstudiums durch Anrechnung

Studierende, die einen Antrag auf Anrechnung von Modulen stellen und deren Kompetenzen und Vorleistungen vom Prüfungsausschuss anerkannt werden, können das Masterstudium verkürzen. In diesem Fall sind weniger Module zu finanzieren. Hier finden Sie weitere Informationen zur Anrechnung.

Besuchen Sie das C3L auch hier:

(Stand: 16.05.2023)  |