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Wehrmacht und Prostitution im besetzten Frankreich

von Insa Meinen Kaum war die Wehrmacht in Paris einmarschiert, erließ sie Richtlinien zur Steuerung der Prostitution. Einem Netz von Wehrmachtsbordellen stand die Verfolgung derjenigen Französinnen gegenüber, die des Umgangs mit Wehrmachtsangehörigen verdächtigt wurden. Charakteristisch für das deutsche Kontrollsystem war die Verknüpfung von Internierungslager und Bordell.

The Nazi Army and Prostitution in occupied France.

The Nazi German army had hardly conquered Paris before it proclaimed rules for the control of prostitution. A network of army brothel stood in contrast to the persecution of French women who were suspected of having relationships to soldiers. The connection between internment camps and brothel was characteristic for the German system.

Geschlechtsspezifische Dimensionen der deutschen Kriegsführung und Be- satzungspolitik während des Zweiten Weltkriegs haben in der wissenschaftlichen Forschung bislang wenig Berücksichtigung gefunden. Dies gilt auch für die Zwangsmaßnahmen, die die Wehrmacht gegen Frauen in den besetzten Gebieten einleitete, um den sexuellen Verkehr ihrer Soldaten mit der weiblichen Zivilbevölkerung zu organisieren. Die Wehrmacht widmete dieser Frage beträchtliche Aufmerksamkeit, wobei das Vorgehen der deutschen Militärverwaltung in Frankreich Modellcharakter hatte.

Das Wehrmachtsbordell gehörte zum Besatzungsalltag in Frankreich wie die Frontbuchhandlung und das Soldatenheim. Gleichermaßen bedeutsam war die Überwachung und Verfolgung solcher Frauen, die im Verdacht standen, unkontrollierte Verbindungen mit Wehrmachtsangehörigen zu unterhalten. Die Errichtung von Bordellen diente nicht nur dazu, die deutschen Truppen unter Kriegs- und Besatzungsbedingungen mit sexuellen Dienstleistungen zu versorgen, sondern folgte auch der Absicht, selbständige Kontaktaufnahmen zwischen Soldaten und Französinnen zu verhindern. Hierbei flossen sanitäts-, rassen- und abwehrpolitische Zielsetzungen zusammen. So sollten die vom Oberkommando des Heeres (OKH) und vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) erteilten Direktiven zur Reglementierung der Prostitution erstens Geschlechtskrankheiten eindämmen. Zweitens reihten sie sich in die nationalsozialistischen Gesetze und Verordnungen ein, die die Geschlechterbeziehungen nach rassenpolitischen Kriterien zu steuern suchten. Drittens wollte man der Preisgabe militärischer Informationen sowie einer möglichen politischen Beeinflussung deutscher Soldaten vorbeugen, indem man den Umgang mit nicht-deutschen Frauen auf Bordelle beschränkte.

Die folgende Übersicht stützt sich auf Recherchen in acht französischen Archives départementales und communales, den Archives Nationales in Paris und dem Bundesarchiv/Militärarchiv in Freiburg.

Hauptverantwortlich: Sanitätsoffiziere der Wehrmacht

Für die Kontrolle der Prostitution war das Wehrmachtssanitätswesen maßgeblich. Mit dem Waffenstillstand im Juni 1940 wurden etwa zwei Drittel des französischen Territoriums, die sogenannte Nordzone, deutscher Militärverwaltung unterstellt. Das besetzte französische Gebiet gliederte sich in vier, zwischenzeitlich fünf Militärverwaltungsbezirke, die wiederum in Feldkommandanturen unterteilt waren, deren Zuständigkeitsbereich ein oder mehrere Departements umfasste. Auf allen Ebenen der Militärverwaltung - beim Militärbefehlshaber, den Bezirkschefs und den Feldkommandanten - wurden leitende Sanitätsoffiziere bzw. Kommandanturärzte angesiedelt. Diese Sanitätseinheiten waren neben den Spitzen der Sanitätsabteilungen im OKH und OKW die hauptverantwortlichen Instanzen für die Prostitutionsüberwachung. Dass die Wehrmachtsmediziner somit administrative Funktionen gegenüber der Zivilbevölkerung wahrnahmen, ist auch deshalb zu unterstreichen, weil das Sanitätswesen der Wehrmacht bis heute unzureichend erforscht ist. Keineswegs auf die medizinische Versorgung der deutschen Truppen beschränkt, beschäftigten sich die Kommandanturärzte in Frankreich vielmehr schwerpunktmäßig mit dem Betrieb von Wehrmachtsbordellen und der Einleitung von Repressalien gegenüber prostitutionsverdächtigen Frauen.

Zusätzliche polizeiliche Aufgaben bei der Prostituiertenverfolgung erfüllte die Feld- gendarmerie, und ab Frühsommer 1942, als die Polizeibefugnisse der Militärverwaltung auf die SS übergingen, schalteten sich ebenfalls die Vertreter des Reichssicherheitshauptamts ein; federführend blieben jedoch die Sanitätsoffiziere.

Die Besonderheit der Besatzungsstrukturen in Frankreich brachte es mit sich, dass die deutschen Stellen die Durchführung der angeordneten Überwachungsmaßnahmen zu einem wesentlichen Teil einheimischen Amtsärzten und der französischen Polizei übertrugen.

OKH-Richtlinien zur Prostitution

In der zweiten Julihälfte 1940 gaben der Heeresarzt und der Generalquartiermeister im Heeresoberkommando zwei einander ergänzende Erlasse heraus, mit denen die Errichtung von Wehrmachtsbordellen und die Verfolgung von Prostituierten für das gesamte deutschbesetzte französische Territorium in die Wege geleitet wurde. Die deutsche Heeresführung befahl, überall in Frankreich ausgewählte Bordelle für die Besatzungsmacht zu beschlagnahmen. Sie verfügte die Auswahl des Bordellpersonals nach Maßgabe der 'Rassenzugehörigkeit'. Überdies wurden Arbeitsbedingungen, Verdienst sowie die polizeiliche und medizinische Kontrolle der Bordellangestellten mit Hilfe eines umfassenden Auflagenkatalogs bis ins einzelne geregelt.

Gleichzeitig erteilte das OKH der Militärverwaltung grundlegende Direktiven zur Verfolgung prostitutionsverdächtiger Frauen. Um das Bordell als Stätte des Geschlechtsverkehrs zwischen Französinnen und Besatzern durchzusetzen, erging die Weisung, jegliche Straßenprostitution mit polizeilichen Mitteln auszuschließen.

Der im Generalstab des Heeres gefällte Entschluß, den Geschlechtsverkehr zwischen Wehrmachtsangehörigen und französischen Frauen zentral zu steuern und in Bordelle zu verweisen, ist ebenso bemerkenswert wie die in Berlin ausgearbeitete Liste von Bordellbestimmungen, die auf ein Standardbordell für Besatzungszwecke hinausliefen.

Diese Zentralisierung und Standardisierung gehörte zu den spezifischen Merkmalen des von der Wehrmacht initiierten Bordellsystems und markiert einen grundlegenden Unterschied zur Reglementierung der Prostitution im Vorkriegsfrankreich.

Eine weitere Akzentuierung erfuhr die Lenkung der Geschlechterkontakte im besetzten französischen Gebiet durch besondere Vorkehrungen für deutsche Offiziere. Nachdem das OKH dem Offizierskorps den Besuch von Wehrmachtsbordellen aus disziplinarischen Gründen generell verboten hatte und wiederholte Ermahnungen zur Zurückhaltung beim Verkehr in französischen Nachtlokalen erfolglos geblieben waren, ordnete der Generalquartiermeister des Heeres Anfang August 1940 an, sogenannte "Absteigehotels" für Offiziere einzurichten.

Kontrollierte Bordelle statt "wilder" Prostitution

Auf Grund der Vorgaben aus Berlin schufen die deutschen Besatzungsorgane im Laufe der folgenden Monate ein Bordell- und Prostitutionssystem, das bis zur Befreiung Frankreichs im Jahr 1944 fortbestehen sollte. Wie flächendeckend die Sanitätsdienststellen in der Militärverwaltung die OKH-Erlasse bereits im September 1940 vewirklicht hatten, vermittelt ein Lagebericht des Leitenden Sanitätsoffiziers beim Bezirkschef B vom 23.9.1940: "Bordelle für Soldaten sind in fast allen größeren Orten eingerichtet und werden laufend überwacht; außerdem sind in Biarritz, Bordeaux, La Rochelle, Nantes, Angers, Vannes, La Baule und Lorient 'Absteigehotels' eingerichtet. Razzien bezüglich der freien Prostitution wurden auf Veranlassung der Kommandanturärzte in fast allen größeren Orten durch die französische Sittenpolizei, die anscheinend gut arbeitet, durchgeführt. Es wurden dabei eine Anzahl wilder Prostituierter als geschlechtskrank erfasst und der Behandlung zugeführt."

Somit hatten die Besatzungsbehörden beide Seiten der Reglementierung realisiert: das Bordellsystem und die Überwachung und Verfolgung prostitutionsverdächtiger Frauen bzw. der registrierten Prostituierten (sog. "filles soumises"), die außerhalb von Bordellen arbeiteten. Die von Polizeikräften durchgeführten Razzien auf Straßen, in Gaststätten und Hotels richteten sich einerseits gegen Französinnen, die sexuelle Dienstleistungen zum Gelderwerb anboten. Sie trafen andererseits Frauen aus den Unterschichten, die sich in verdächtigen Lokalen aufhielten, in deutscher Begleitung angetroffen wurden oder private Kontakte mit Wehrmachtsoldaten pflegten. Während die Besatzer die Straßen- und Lokalprostitution in einigen Großstädten (etwa in Paris) registrierten, überwachten und exzessiven Auflagen unterwarfen, leiteten sie an anderen Orten eine strikte Kriminalisierung der freien Prostitution ein. Tatsächlich unterschied sich die Praxis im besetzten Gebiet in mancher Hinsicht von den Bestimmungen aus Berlin und wurde an die Bedürfnisse des Besatzungsalltags angepasst.

Was das Ausmaß der Wehrmachtsbordelle betrifft, so stimmten die Kommandanturärzte den Bordellbetrieb flexibel auf die deutsche Truppenpräsenz und Nachfrage ab und diktierten fortlaufend Neueröffnungen und Schließungen, die sich nach den Truppenverschiebungen zwischen Frankreich und der Ostfront richteten. Die quantitative Dimension des Wehrmachtsbordellsystems war alles andere als unbedeutend. Ende 1941 beispielsweise verfügte die deutsche Besatzungsmacht nach eigenen Angaben allein im Militärverwaltungsbezirk A - ein Gebiet, das etwa ein Drittel der deutschbesetzten Nordzone einschloss - über 143 Wehrmachtsbordelle, in denen 1166 Frauen arbeiteten. Der Massencharakter des Bordellsystems zeigt sich ebenso am Beispiel der Hafenstadt La Rochelle, wo im Verlauf des Jahres 1942 mindestens 250 Französinnen in den für deutsche Truppen reservierten Bordellen tätig waren, wie die Auswertung zeitgenössischer Unterlagen der örtlichen französischen Gesundheitsbehörden ergibt.

Man kann davon ausgehen, dass es im besetzten Frankreich Frauen gab, die sich um die Tätigkeit in einem Wehrmachtsbordell beworben haben, sei es aus eigenem Antrieb oder infolge der Gewalt eines privaten Zuhälters, und auch die polizeiliche Repression der Straßenprostitution spielte in diesem Zusammenhang eine nicht zu unterschätzende Rolle. Zugleich gründete sich die Bordellarbeit jedoch auf direkte, administrativ ausgeübte Zwangsmaßnahmen. So belegen die überlieferten Quellen, dass Französinnen aus Internierungslagern in Wehrmachtsbordelle überwiesen wurden.

Haftgrund: Geschlechtsverkehr mit deutschen Soldaten

Unter der deutschen Okkupation nahm die Einsperrung sogenannter Prostituierter, die seit dem 19. Jahrhundert zur behördlichen Prostitutionskontrolle gehörte, eine neue Qualität und Quantität an. Dies zeigt insbesondere das Faktum, dass die Vertreter der Militärverwaltung "filles soumises" und prostitutionsverdächtige Französinnen nicht nur in Gefängnissen, Hospitälern und Arbeitshäusern einschließen ließen, sondern zusätzlich auf eine Form der Haft zurückgriffen, die als Inbegriff der nationalsozialistischen Herrschaft gilt: die Einweisung in Internierungslager.

Der Charakter und die Entwicklung des in Frankreich während des Zweiten Weltkriegs bestehenden Lagersystems können an dieser Stelle nicht beschrieben werden. Zumindest ist darauf hinzuweisen, dass diese Internierungsstätten, in die vor allem ausländische und französische Juden verschleppt wurden, die Vorstufe für die Deportation von Juden aus Frankreich ab 1942 darstellten. Somit wurden die französischen Lager zum Bestandteil des Systems von Konzentrationslagern, das sich über den deutschen Herrschaftsbereich in Europa erstreckte. Darüber hinaus dienten sie zur administrativen Einsperrung verschiedener Personengruppen beiderlei Geschlechts; unter ihnen befanden sich Ausländerinnen, politische Häftlinge, sogenannte Zigeuner und Nichtsesshafte. Die Haftbedingungen waren von einer grundlegenden und allgemeinen Unterversorgung geprägt, die Krankheiten und Todesfälle nach sich zog. Sie müssen aber insofern von denen der nationalsozialistischen Konzentrationslager unterschieden werden, als sie nicht auf die Ermordung der Internierten abzielten, nur in beschränktem Maße Zwangsarbeitsmaßnahmen einschlossen und die Häftlinge keinem Terrorregime unterworfen wurden, das Körperstrafen oder andere systematische Entwürdigungen durch das Wachpersonal beinhaltet hätte.

Die im Kontext der Prostitutionsüberwachung verhängten Internierungsmaßnahmen, deren nähere Untersuchung bis heute aussteht, lassen sich am Beispiel des Lagers Jargeau im Departement Loiret in Zentralfrankreich beleuchten, in das zwischen Oktober 1941 und November 1944 mindestens 303 als Prostituierte klassifizierte Frauen aus der umliegenden Region eingeliefert wurden.

Aus den bei der Einweisung maßgeblichen Motiven und Begründungen erschließt sich die Willkür, mit der die Wehrmacht über Französinnen verfügte, die deutschen Soldaten ihre Gesellschaft gewährten. So befahl der Sanitätsoffizier der Feldkommandantur Orléans der französischen Polizei im Oktober 1941, alle außerhalb der Wehrmachtsbordelle arbeitenden "filles soumises", deren Dienste die deutschen Soldaten bis dahin in Anspruch genommen hatten, zu verhaften und in das Lager zu überführen. Diese Reduzierung des Prostitutionsangebots mittels Internierung folgte der Absicht, die Prostitution auf die Wehrmachtsbordelle zu beschränken. Darüber hinaus traf die Lagereinweisung beispielsweise Frauen, denen die Renitenz gegen behördliche Auflagen und ärztliche Zwangskontrollen oder -behandlungen vorgeworfen wurde. Insgesamt betrachtet folgte die Inhaftnahme in Lagern dem Hauptzweck, all jene Französinnen, deren Verkehr mit Wehrmachtsangehörigen die Sanitätsoffiziere zeitweilig oder prinzipiell für unerwünscht erklärten, aus dem gesamten öffentlichen Leben fortzuschaffen, um auf diese Weise jede Kontaktmöglichkeit mit den Besatzungstruppen auszuschließen.

Vom Lager ins Bordell

Die Internierung so genannter Prostituierter in Jargeau wurde auf direkte Weise mit dem Wehrmachtsbordellsystem verbunden. Ab Dezember 1941 ließen die Besat- zungsbehörden Französinnen aus dem Lager durch Polizeikräfte in verschiedene, für die Wehrmacht reservierte Bordelle überstellen. Die Rekrutierung zur Bordellarbeit geschah in formaler Hinsicht mit Einverständnis und auf Antrag der Internierten. Faktisch handelte es sich um eine der wenigen Möglichkeiten, das Lager zu verlassen. Dass die in Wehrmachtsbordelle überführten Frauen zum Teil vor ihrer Meldung zur Bordellarbeit erfolglos versucht hatten, dem Lager mit Hilfe individueller Entlassungsgesuche oder mittels Flucht zu entkommen, deutet darauf hin, unter welchem Druck die Einwilligung zum Abtransport in ein Wehrmachtsbordell erfolgte. Hervorzuheben ist weiterhin, dass die Feldkommandantur durchaus nicht allen Anträgen stattgab, sondern unter den betreffenden Frauen selbst ihre Auswahl traf.

Diese Verknüpfung von Internierungslager und Bordell charakterisiert die spezifisch nazistische Ausprägung behördlicher Prostitutionskontrolle. Der mit der Rekrutierung im Lager verbundene Zwang, die offiziell von Verwaltungsorganen durchgeführte Auswahl und Vermittlung der Bordellbewerberinnen waren Ausdruck einer administrativen Zuhälterei und Prostituiertenverfolgung, für die es in der französischen Geschichte keine Parallele gibt. Zugleich erweist sich das Grundprinzip der deutschen Prostitutionssteuerung im besetzten Frankreich nirgendwo deutlicher als in der Kombination von Lager und Bordell, denn auf diese Weise setzte die deutsche Militärverwaltung radikal ihren Anspruch durch, darüber zu verfügen, welche Französinnen unter welchen Bedingungen sexuell mit Wehrmachtsangehörigen verkehren sollten.

Die Autorin

Insa Meinen (35), Studium der Diplom-Pädagogik und Sozialwissenschaften, Doktorandin im Fach Geschichte, Stipendiatin des DAAD, führte unter der Leitung von Prof. Dr. Werner Boldt und Prof. Dr. Ahlrich Meyer ein Forschungsprojekt zum Thema "Wehrmacht und Prostitution während des Zweiten Weltkriegs im besetzten Frankreich" durch, das von 1996 bis 1998 von der Volkswagen-Stiftung finanziell gefördert wurde. Langjährige Mitarbeiterin der Forschungsstelle Nationalsozialismus am Institut für Politikwissenschaft II, Mitherausgeberin der "Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik". Arbeitsschwerpunkte: Frauengeschichte und Geschlechterpolitik in der Zeit des Nationalsozialismus.

(Stand: 20.06.2024)  | 
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