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Erasmus+ Koordination, Beratung von Hochschulpersonal sowie von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen

Christa Weers

+49 (0)441 798-2438

A12 3-301

Erasmus+ Beratung von Studierenden

Andreas Männle

+49 (0)441 798-2484

A12 3-319a

Sprechzeiten

Telefonsprechzeiten
Montags: 9-12:00 Uhr und 14-15:30 Uhr
Donnerstags: 14 Uhr -15:30 Uhr

Präsenzsprechzeiten im SSC
Dienstags: 14:00-16:30 Uhr
Donnerstags: 10:00 Uhr-12:30 Uhr

Erasmus+ Finanzierung

Fördersätze Studierendenmobilität (SMS)

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Ab dem Projektjahr 2022 gelten deutschlandweit die folgenden Förderraten für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):

  • Gruppe 1 (monatlich 600,- EUR): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich.
  • Gruppe 2 (monatlich 540,- EUR): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 490,- EUR): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Die Auslandsstudienphase kann allerdings auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen. Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status. Für weitere Informationen zur Förderung Ihres Erasmus+ Studienaufenthalts, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Aufstockungsbetrag (Top-Up) für Studierende mit geringeren Chancen (ab Erasmus Projekt 2022):
Studierende mit einer chronischen Erkrankung (siehe Website des RKI) oder einer Behinderung ab GdB20 können einen monatlichen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250 Euro beantragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei der Nationalen Erasmus-Agentur mit einem Langantrag eine Förderung der realen Kosten zu beantragen. Auch Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland gehen, Erstakademiker*innen sowie Studierende, die vor der Auslandsmobilität einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit von mindestens 6 Monaten nachgegangen sind und monatlich über 450 € und unter 850 € netto verdient haben, können den Aufstockungsbetrag beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Aufstockungsbetrag (Top-Up) für Grünes Reisen:
Für "Grünes Reisen" an die Partnerhochschule und zurück ist ein einmaliger Zuschuss von einmalig 100 Euro sowie die Finanzierung von bis zu vier Reisetagen vorgesehen. Reisen zu Fuß oder mit dem Fahrrad werden einmalig mit bis zu 350 Euro gefördert. Näheres zu den Bedingungen finden Sie hier.

Fördersätze Personalmobilität (STT und STA)

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Es gelten folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

  • Gruppe 1: 180 EUR am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
  • Gruppe 2: 160 EUR am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3: 140 EUR am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Die Förderung kann allerdings auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen. Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status. Bzgl. Ihres Auslandsvorhabens werden Sie hierüber von uns genauer informiert.

Zu den Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge.
Der aus den Tabellen mit dieser einfachen Distanz ermittelte Betrag bezieht sich auf die gesamte Fahrt (Hin- Rückfahrt).

Erasmus-Projekt 2020:

  • 0 km – 99 km mit 20 EUR
  • 100 km - 499 km mit 180 EUR
  • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
  • 8.000 km und mehr mit 1.300 EUR

Erasmus-Projekte 2021 und 2022:

Reisedistanz

Standartreise

Grünes Reisen

10 bis 99 km

23 EUR

-

100 bis 499 km

180 EUR

210 EUR

500 bis 1.999 km

275 EUR

320 EUR

2.000 bis 2.999 km

360 EUR

410 EUR

3.000 bis 3.999 km

530 EUR

610 EUR

4.000 bis 7.999 km

820 EUR

-

8.000 km oder mehr

1500 EUR

-

Personal, das sich für nachhaltiges Reisen (Green Travel) entscheidet, erhält, sofern zutreffend, zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für eine Hin- und Rückfahrt. Demnach können maximal sechs zusätzliche Tage individueller Unterstützung für Reisen in Anspruch genommen werden: zwei für Standardreisen und vier für Green Travel. Der Bedarf an zusätzlichen Reisetagen muss durch die Teilnehmenden begründet werden.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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