Vertraulichkeit / Dauer der Beratung
Alle Informationen, die Sie während der Beratung teilen, bleiben vertraulich. Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Beratung je nach Anliegen variieren kann.

Beratungsprozess

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie der Personalrat der Universität Oldenburg den Ablauf von Beratungen organisiert. Wir möchten Ihnen einen zügigen und transparenten Prozess bieten, durch den Sie bestmöglich bei Ihrem Anliegen unterstützt werden.

Schritte des Beratungsprozesses

  1. Orientierung: Sie informieren sich auf der Website über die Möglichkeiten einer Beratung durch den Personalrat. Hier finden Sie alle relevanten Hinweise zu unseren Zuständigkeiten und Grenzen; außerdem können Sie den Ablauf der Beratung nachvollziehen.
  2. Erstgespräch buchen: Sie wählen über den Bereich Personen & Termine eine(n) Berater*in für das Erstgespäch aus. Den Termin buchen Sie selbständig über den dort hinterlegten Link zur Terminvergabe in Stud.IP. Das Erstgespräch dient der Klärung Ihres Beratungsbedarf und der Vermittlung an ein für Ihr Thema geeignetes Personalratsmitglied.
  3. Beratungsgespräch(e): Im eigentlichen Beratungsgespräch bearbeiten Sie Ihr Anliegen vertieft mit einer passenden Person. Diese wird Ihnen in Hinblick auf das Themengebiet und die Expertise der Kolleg*innen vorgeschlagen. Der Termin kann bei Bedarf im Tandem mit zwei Personalratsmitgliedern stattfinden. Sollte Ihr Anliegen danach noch eine weitere Bearbeitung erfordern, legen Sie gemeinsam den weiteren Prozess – ggf. mit Einbindung weiterer Beratungsstellen und/oder Vorgesetzten – fest.

Direkte Auswahl der Berater*in (optional): Sie haben weiterhin die Möglichkeit, für das Erstgespräch direkt eine(n) Berater*in aus dem gesamten Gremium auszuwählen, wenn Sie sich dort wohler fühlen oder eine spezielle Fachperson bevorzugen.

Beratungsorte: Beratungen finden entweder in den Geschäftsräumen des Personalrats oder online über Big Blue Button statt. Dadurch haben Sie die Flexibilität, das Format zu wählen, das am besten zu Ihnen passt.

Beispiel: Beratungsanfrage zur Überlastung

Fallbeschreibung:
Eine MTA übernimmt im Labor regelmäßig Aufgaben einer erkrankten Kollegin und fühlt sich durch die Arbeitsverdichtung schon länger überlastet. Trotz ihrer Bemühungen, die Aufgaben gut zu strukturieren, hat sie das Gefühl, den eigenen Ansprüchen (und möglicherweise denen ihrer Vorgesetzten) nicht dauerhaft genügen zu können.

  • Orientierung: Die Mitarbeiterin informiert sich auf der Webseite des Personalrats über eine Zuständigkeit in diesem Bereich.
  • Erstgespräch: Sie bucht einen Termin zur Erstberatung, um die aktuelle Situation zu schildern und zu klären, ob eine Überlastungsanzeige überhaupt das richtige Instrument ist oder es bessere Alternativen gibt.
  • Beratungsgespräch: Mit einem geschulten Personalratsmitglied bespricht sie das konkrete Vorgehen bei einer Überlastungsanzeige wie es die Dienstvereinbarung vorsieht. Sie erfährt, inwiefern es sinnvoll ist, bei einer dauerhaften Überlastung die Vorgesetzten auf eine mögliche Gefährdung der eigenen (psychischen) Gesundheit ebenso hinzuweisen wie anzuzeigen, dass ohne Arbeitsentlastung die Qualität ihrer Messergebnisse, empfindliche Laborgeräte oder einzuweisende Student*innen leiden könnten.
  • Maßnahmen: Gemeinsam werden die nächsten Schritte abgestimmt; das Personalratsmitglied bleibt Ansprechpartner*in für den gesamten Prozess der Entlastung. Dieser kann die Erörterung von Lösungsmöglichkeiten umfassen, sich auf Rückmeldungen zu ausgefüllten Formblätter beziehen und/oder die Begleitung zu Gesprächen mit Vorgesetzten bedeuten.

Hinweis

Vertraulichkeit: Alle Informationen, die Sie während der Beratung teilen, bleiben vertraulich und werden nur zwischen Ihnen und Ihrer gewählten beratenden Person behandelt.

Personalrat (Stand: 18.10.2024)  | 
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