Kontakt

Team

Lars Galow
(Leitung, Informationssicherheitsbeauftragter)
 

Christoph Wilken
(Referent)
 

Thorsten Kamp
(Referent, stellv. Informationssicherheitsbeauftragter)

Besucheranschrift

Ökocentrum ÖCO, 3. Stock
Uhlhornsweg 99a
26129 Oldenburg

Postanschrift

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 
Stabsstelle Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagement
Ammerländer Heerstr. 114-118
26129 Oldenburg

Informationspflichten

Der Verantwortliche muss die betroffene Person zu einem bestimmten Zeitpunkt spätestens über die Datenverarbeitungsvorgänge informieren.

Dabei wird unterschieden, ob die Daten bei der betroffenen Person selbst erhoben wurden (Art. 13 DSGVO) oder ob die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, sondern aus einer anderen Quelle als der Direkterhebung stammen (Art. 14 DSGVO).

Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO

Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss die betroffene Person spätestens bei Erhebung der personenbezogenen Daten über bestimmte Aspekte der Datenverarbeitung informiert werden.

Sofern die Daten bei der betroffenen Person selbst erhoben werden, gilt Art. 13 DSGVO.

Danach muss die Person informiert werden über:

  • Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen (also des Präsidiums der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg)
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Universität
  • Den Zweck / die Zwecke der Verarbeitung
  • Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung
  • Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Dauer
  • Betroffenenrechte
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
  • Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung - einschließlich Profiling und aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und Tragweite und die angestrebten Auswirkungen der Verarbeitung für die betroffene Person
  • ggf. berechtigte Interessen durch die Verantwortliche oder einen Dritten
  • ggf. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
  • ggf. Beabsichtigung einer Übermittlung der Daten in einen Drittstaat (Außerhalb der EU)
  • ggf. über die Widerrufbarkeit einer erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
  • ggf. Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO

Wenn personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden (etwa im Falle einer Übermittlung von einem Dritten), greift Art. 14 DSGVO.

Die betroffene Person muss dann zeitlich:

  • innerhalb einer angemessenen Frist nach Erlangung der personenbezogenen Daten, längstens innerhalb eines Monats
  • sofern die Daten zur Kommunikation mit der betroffenen Person verwendet werden, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Mitteilung an sie
  • sofern Offenlegung an einen anderen Empfänger vorgesehen ist, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Offenlegung

informiert werden.

Die betroffene Person muss informiert werden über:

  • Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen (also des Präsidiums der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg)
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Universität
  • Den Zweck / die Zwecke der Verarbeitung
  • Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung
  • Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Dauer
  • Betroffenenrechte
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
  • Quelle, aus der die Daten stammen (ggf. ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen)
  • Bestehen oder Nichtbestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung - einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und Tragweite und die angestrebten Auswirkungen der Verarbeitung für die betroffene Person
  • ggf. berechtigte Interessen durch die Verantwortliche oder einen Dritten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
  • ggf. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (bei Weitergabe an Dritte)
  • ggf. Beabsichtigung einer Übermittlung der Daten in einen Drittstaat (Außerhalb der EU)
  • ggf. über die Widerrufbarkeit einer erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
  • ggf. Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Informationspflichten sind in klarer und verständlicher Sprache zu formulieren. Eine Vorlage dafür haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Internetkoordinator (Stand: 18.04.2024)  | 
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