Sie absolvieren die Praxisphase GHR 300, werden den 18-wöchigen Praxisblock an einer Schule absolvieren? Sie werden im Projektband GHR 300 studieren?
Viele Informationen finden Sie hier: https://uol.de/diz/studium-und-lehre/praktika-im-lehramtsstudium/schulpraktika/grund-haupt-und-realschule/m-ed-praxisblock
Wir haben für Sie die oftmals gestellten Fragen rund um die Vorbereitung, Anmeldung und Durchführung der Praxisphase, des Praxisblocks und des Projektbandes zusammengefasst.
1. Was ist GHR 300?
Die Bezeichnung GHR 300 setzt sich zusammen aus GHR für Grund-, Haupt-, Realschule sowie der Anzahl der Kreditpunkte (300), die bis zum Abschluss des Master of Education im gesamten Studium erworben werden müssen. Die 300 Kreditpunkte verteilen sich dabei wie folgt auf das Studium: 180 KP für den Zwei-Fächer-Bachelor und 120 KP für den Master of Education.
2. Was ist die Praxisphase?
Zur Praxisphase gehören die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen, die zusätzlich zum 18-wöchigen Praxisblock besucht werden. Die Vorbereitungsseminare beginnen im Wintersemester, der Praxisblock inklusive Begleitveranstaltung beginnt im darauffolgendem Jahr jeweils im Februar.
Der Praxisblock wird einmal jährlich angeboten und ist Bestandteil der Praxisphase. Er beginnt jeweils im Februar und endet kurz vor den Sommerferien. Während des Praxisblocks sind Sie an drei Tagen pro Woche in der Praktikumsschule (mindestens 15 Zeitstunden wöchentlich). Individuelle Absprachen mit der Schule zur Verteilung der Zeitstunden an der Schule können möglich sein. Sie hospitieren, unterrichten und wirken auch an außerunterrichtlichen Aktivitäten mit (z. B. Schulfeste, Konferenzen, AGs). Innerhalb des Praxisblocks werden Sie von dem GHR300 Team des Sachunterrichts in der Regel zweimal direkt in Ihrem Unterricht an der Praxisschule besucht und beraten.
An der Universität sind während des Praxisblocks Begleitveranstaltungen zu belegen, die in der Regel für den Sachunterricht freitags angeboten werden.
Die Termine für die Nachbereitungsveranstaltung werden in den Seminaren bekannt gegeben..
Innerhalb der Praxisphase werden die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen in Tandem-Lehre durch die wissenschaftliche Leitung und Lehrbeauftragte (LiP) organisiert und durchgeführt.
3. Was ist das Projektband?
Das Projektband dient der Förderung des Forschenden Lernens. Dabei sollen exemplarisch konkrete Fragestellungen aus dem Schulkontext unter Anwendung geeigneter Forschungs- und Evaluationsmethoden bearbeitet werden. Die Projektdurchführung wird in der Schule parallel zum Praxisblock durchgeführt. Das Projektband startet jeweils zum Wintersemester und erstreckt sich zeitlich über drei Semester. Das Anmeldeverfahren für das Projektband erfolgt über StudIP. Sie absolvieren das Projektband in einem Ihrer Unterrichtsfächer oder in den Bildungswissenschaften. Im Sachunterricht wird jährlich ein Projektband angeboten.
4. Welche Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Praxisphase und dem Projektband gibt es?
Variante 1: Sie haben bereits den Bachelorabschluss erlangt.
Variante 2: Sie sind „vorläufig“ für den Master of Education eingeschrieben, haben jedoch noch nicht alle ausstehenden Prüfungsleistungen für den Bachelorabschluss erbracht. Es wird dringend empfohlen, sämtliche ausstehenden Prüfungsleistungen bis Mitte Dezember einzureichen, um eine zeitliche Kollision mit dem anstehenden 18-wöchigen Schulpraktika zu vermeiden. Ist der Nachweis des Bachelorabschlusses beim Immatrikulationsamt durch Vorlage einer Bescheinigung nicht bis zum 01.04. erbracht, erfolgt eine Exmatrikulation aus dem Master of Education.
Bitte beachten Sie, dass hierzu verbindliche Auskünfte des Immatrikulationsamts bestehen.
5. Wann und wo muss ich mich für den Praxisblock anmelden?
Die Anmeldung erfolgt über das Didaktische Zentrum (DiZ). Informationen dazu finden Sie hier:
https://uol.de/diz/studium-und-lehre/praktika-im-lehramtsstudium/schulpraktika
In jedem Jahr werden vom Kultusministerium die Praxisschulen den Universitäten übermittelt, die für die Verteilung der Studierenden zur Verfügung stehen. Die Studierenden können bei ihrer Anmeldung zwei Wunschlandkreise angeben. Die Universität Oldenburg weist auf dieser Grundlage den Studierenden die Praxisschulen zu. Dabei gilt die Maßgabe, dass Sie nach Möglichkeit nicht mehr als 70Min. Fahrtzeit ab dem Hauptbahnhof Oldenburg zu bewerkstelligen haben.
6. Wie erfolgt genau die Zuweisung zu den Praktikumsschulen?
Um einer Schule zugewiesen werden zu können, müssen Sie sich über das DIZ anmelden. Die Termine/ Fristen entnehmen Sie bitte der Homepage des DIZ.
Die Zuweisung erfolgt zentral über das DiZ. Das Zuweisungsverfahren ist bis ca. Mitte Dezember eines jeden Jahres abgeschlossen. Sie werden vom DiZ über die Platzzuweisung per Mail informiert.
7. Ich verstehe meine Lebenssituation als Härtefall. Kann ich davon ausgehen, ortsnah an einer Praxisschule zugewiesen zu werden?
Die Bedingungen für die Einstufung als Härtefall regelt die Prüfungsordnung (Anlage 3b der MPO).
Wenn Sie einen Härtefall geltend machen können, werden Sie bevorzugt einer Praxisschule zugewiesen (s. Härtefall).
8. Wann und wo kann ich Details zur Praxisphase erfahren?
Sie werden in der Informationsveranstaltung zur Praxisphase und dem Projektband innerhalb der Orientierungswoche (Oktober eines jeden Jahres) zum jeweiligen Wintersemester durch die Koordination GHR 300 über den Aufbau des GHR 300 und den zu beachtenden Rahmenbedingungen informiert.
Zusätzlich können Sie grundsätzliche Informationen auch am jährlich stattfindenden Fachtag des Sachunterrichts innerhalb der Orientierungswoche erhalten.
9. Ich kann nicht an allen Seminarterminen in der Praxisphase und/oder im Projektband teilnehmen. Was ist zu beachten?
In den Lehrveranstaltungen der Praxisphase und des Projektbands besteht Anwesenheitspflicht.
Bitte wenden Sie sich in Fragen der Abwesenheitsregelung an die zuständigen Lehrenden.
10. Kann ich im GHR 300 durchfallen?
Wenn Sie die qualitativen und/oder quantitativen prüfungsrechtlichen Leistungsanforderungen nicht erfüllt haben, führt dies zum Nichtbestehen der Praxiselemente und/oder des Projektbands.
Allgemeiner Tipp:
Im Zusammenhang der Praxisphase und des Projektbands wird empfohlen, sich mit der entsprechenden Prüfungsordnung, der Anlage 3b der MPO, auseinanderzusetzen, da diese wichtige Vorgaben enthält.