Prof. Dr. Maja Brückmann

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A04 1-111 (» Adresse und Lageplan)

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Fachgruppe Sachunterricht  (» Postanschrift)

FAQ

FAQ

Hilfe für Studierende

Hier finden Sie viele Informationen zum Studium in der Interdisziplinären Sachbildung bzw. im Sachunterricht. 

Bevor Sie eine E-Mail schreiben, lesen Sie zuerst hier in der FAQ nach oder auf den Seiten des Instituts für Pädagogik
Konkrete Informationen zur Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen finden Sie auf den Seiten des Instituts für Pädagogik.

Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen

Sie finden alle Informationen und Hinweise zum Anmeldeverfahren zu den Lehrveranstaltungen:

uol.de/paedagogik/studium-und-lehre/anmeldung-zu-den-lehrveranstaltungen

Anpassungslehrgang

Wenn Sie ein Studium im Ausland gemacht haben und für den Anpassungslehrgang Sachunterricht zugelassen werden, kommen Sie bitte mit dem Schreiben des Kultusministeriums, das Ihre Studienauflagen enthält, zur Fachstudienberaterin im Sachunterricht, Julia Lüpkes. Termine können Sie unter stud.IP buchen oder Sie schreiben an julia.luepkes@uol.de.

Anrechnung von Studienleistung, auch aus anderen Universitäten

Für jegliche Anrechnungsfragen wenden Sie sich bitte für das Fach interdisziplinäre Sachbildung/ Sachunterricht an die Fachstudienberaterin Julia Lüpkes (julia.luepkes@uol.de) oder vereinbaren Sie einen Termin über stud.IP.

Zu dem Termin bringen Sie bitte Ihr Transcript of Records (oder einen anderen Nachweis bereits erworbener Leistungen) mit, ebenso wie, falls vorhanden, die Beschreibungen (Modulhandbuch o.ä.) der erbrachten Leistungen.

Allgemeines Schulpraktikum (ASP)

Hier finden Sie weitere Informationen zum ASP:

Die Homepage des ASP: uol.de/asp

und die Kontaktadresse: asp@uol.de

Gutachter*innen bei Bachelor- und Masterarbeiten

Grundbedingung für das Schreiben der Abschlussarbeit in der Interdisziplinären Sachbildung bzw. im Sachunterricht ist ein Platz im bam- bzw. mam-Modul!

Sie müssen sich frühzeitig und selbstständig um Ihre Gutachter:innen kümmern.
Es lohnt sich, dass Sie mit einer konkreten Idee und mit möglichen Forschungsfragen anschreiben und um einen Termin in einer Sprechstunde bitten. Dort kann dann Ihr Thema und Ihre Forschungsfrage diskutiert werden.

Bei der Wahl der Gutachter*innen müssen Sie bitte beachten, dass ein*e Gutachter*in

  • Aus dem Arbeitsbereich des Sachunterrichts sein muss (siehe Homepage)
  • Mitglied der Hochschullehrer_innengruppe sein muss (Prof./apl.Prof./PD)

Das bedeutet:

  • Wenn Sie Frau Prof. Dr. Brückmann erste oder zweite Gutachterin wählen, haben Sie beide Bedingungen erfüllt. Die zweite Person kann dann aus dem Mittelbau entweder des Sachunterrichts oder seiner Bezugsfächer stammen.
  • Wählen Sie eine*n Gutachter*in aus dem Mittelbau des Sachunterricht, haben Sie die erste Bedingung erfüllt, benötigen aber noch eine*n zweite*n Gutachter*in aus der Hochschullehrergruppe. Diese Person kann auch aus den Bezugsfächern stammen.

Auf der Homepage des Faches und bei den Lehrenden finden Sie Themenschwerpunkte.

Haben Sie organisatorische Fragen? Kontaktieren Sie die Fachstudienberaterin (julia.luepkes@uol.de) oder buchen Sie einen Termin über stud.IP.

Härtefall

Ein Antrag auf Härtefall ist die Bedingung, um vorzeitig in die Wunschseminare eingetragen zu werden.

Bei der Vergabe der Plätze werden Studierende mit seinem sogenannten "Härtefallgrund" vorrangig behandelt. Studierende, die einen Härtefall nachweisen können, werden auf einer anonymisierten Liste in Stud.IP eingetragen und bei der Verteilung der Plätze im Anmeldeverfahren nach Prioritäten (Losverfahren) vorrangig berücksichtigt. 
Eine vorzeitige Eintragung in die Lehrveranstaltung oder eine Eintragung nach Ablauf der automatischen Platzvergabe findet nicht (mehr) statt.

Bitte beachten sie die Informationen zu Antragsstellung, Kriterien und Nachweisen auf:

https://uol.de/studiengang/pruefungen/interdisziplinaere-sachbildung-2f-bachelor-12

 

Antragstellung

Bitte ordnen Sie sich zu und wählen Sie die passende E-mail Adresse.

  • Für die eigenständigen Studiengänge des Instituts für Pädagogik (Fach-/2-Fächer-Bachelor Pädagogik, Pädagogisches Handeln in der Migrationsgesellschaft; Interdizipliäre Sachbildung, M.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaften und M.Ed. Sachunterricht): haertefall-paed@uol.de
  • Für die Module des Instituts für Pädagogik im Professionalisierungsbereich, in den Bildungswissenschaften sowie im Sachunterricht (M.Ed.): haertefall-biwi@uol.de

Hängen fügen Sie der E-Mail unbedingt den Scan bzw. Nachweis (z.B. Geburtsurkunde des Kindes) als Datei-Anhang bei. Diese eingereichten Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nach Kenntnisnahme umgehend gelöscht.

Kriterien und Nachweis für einen Härtefall

Wichtig! Eine berufliche Tätigkeit wird nicht als Härtefall gewertet.

Modulbelegung - Wann muss ich welche Module belegen?

Bei der Belegung der Module können Sie sich am Studienverlaufsplan orientieren. Dieser stellt kein verpflichtendes Curriculum dar. Sie können die Module auch in anderer Reihenfolge studieren. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Fachschaft (fssachunterricht@uni-oldenburg.de) oder die Fachstudienberaterin (julia.luepkes@uol.de). Gern können Sie bei Frau Lüpkes auch einen Beratungstermin über stud.IP buchen.

Naturwissenschaftliche Module im Rahmen der Interdisziplinären Sachbildung (isb300 und isb305)

Die Seminare in den Modulen isb300 (Teil I & II) und isb305 werden von Lehrenden aus den naturwissenschaftlichen Studienfächern gehalten. Beide Module werden aber speziell für Sachunterrichtsstudierende angeboten, die Studierenden der jeweiligen Fächer belegen diese Module nicht.

Orientierungspraktikum: Wer besorgt den Praktikumsplatz?

Den Platz für das Orientierungspraktikum besorgen Sie sich selbst. Beachten Sie dabei, dass es eine außerschulische Einrichtung sein muss. Da das Praktikum nicht betreut wird, d.h. Sie im Praktikum nicht besucht werden, gelten keinerlei Entfernungsgrenzen.

Wenn Sie mit dem festen Ziel ihr Studium begonnen haben, Lehrer*in zu werden, lohnt es sich, das Praktikum in einem Betrieb oder einer Einrichtung zu machen, mit der Sie eventuell später zusammenarbeiten werden oder die Hilfen für Ihre Schüler*innen bereitstellt wie zum Beispiel eine logopädische oder ergotherapeutische Praxis, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen im Falle von sexueller oder häuslicher Gewalt. Für weitere Fragen steht Ihnen die Fachstudienberaterin Julia Lüpkes (julia.luepkes@uol.de) gern zur Seite. Gern können Sie bei Frau Lüpkes auch einen Beratungstermin über stud.IP buchen.

Orientierungspraktikum - Wie läuft es ab und was kann ich mir anrechnen lassen?

Auszug aus der Praktikumsordnung:

Praxismodul: Orientierungspraktikum
(1) Das Praxismodul umfasst eine begleitende Lehrveranstaltung von in der Regel 3 Kreditpunkten sowie ein Orientierungspraktikum von in der Regel 3 Kreditpunkten.

(2) Das Orientierungspraktikum soll in Tätigkeitsfeldern der Vermittlung außerhalb der Schule, aber einschließlich der frühkindlichen Bildung abgeleistet werden. Dies können sein:

  • Bildungseinrichtungen (außerschulischer Bereich),
  • sozialpädagogische oder andere soziale Einrichtungen,
  • Betriebe/Unternehmen,
  • Dienstleistungs- und kulturelle Einrichtungen,
  • Vereine o. ä. Einrichtungen,
  • Kirchengemeinden o. ä. Einrichtungen.

[...] 


(4) Für die Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme gilt § 4 dieser Ordnung entsprechend. Das Praxismodul: Orientierungspraktikum wird nicht benotet.

(5) Studierende, die eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen
haben, können sich das Praxismodul insgesamt – Praktikum und begleitende Lehrveranstaltung – anrechnen lassen. Abweichende Regelungen können die Fächer in den Ausführungsbestimmungen (Anlage 3) festlegen. [Die Anerkennung der Ausbildung wird vom prüfungsamt vorgenommen, Anmerkung Julia Lüpkes]

(6) Studierenden kann auf Antrag die Praxiszeit des Moduls [in diesem Fall von der Modulverantwortlichen, Anmerkung Julia Lüpkes] angerechnet werden, wenn einer der folgenden Punkte nachgewiesen werden kann:

  • eine mindestens dreimonatige Vollzeittätigkeit oder ein dreimonatiges Ganztagspraktikum in Betrieben/Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen, die bzw. das nicht länger als sechs Jahre zurückliegt,
  • eine mindestens einjährige selbstständige Leitung einer Jugendgruppe (z. B. Musik- oder Sportverein) oder eine entsprechende ehrenamtliche Tätigkeit.

Zu diesen Praxiserfahrungen sind entsprechende schriftliche Ausarbeitungen (Bericht) vorzulegen und
in die begleitende Lehrveranstaltung des entsprechenden Praxismoduls einzubringen. Der Besuch dieser Veranstaltungen bleibt verpflichtend. Abweichende Regelungen können die Fächer in den Ausführungsbestimmungen (Anlage 3) festlegen.

Vorziehen von Mastermodulen im Bachelor

Wenn Sie Module aus dem Master vorziehen möchten, d.h. schon belegen möchten, während Sie noch im Bachelorstudiengang eingetragen sind, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Mastermodule dürfen Sie laut Prüfungsordnung erst dann vorziehen, wenn Sie mindestens 120 KP im Bachelor erworben haben und dies nachweisen können.
  • Die Prüfungsordnung schreibt darüber hinaus vor, dass nicht mehr als 30 KP Mastermodule im Bachelor vorgezogen werden dürfen. Davon ausgeschlossen sind die Module im Rahmen von GHR300.
  • Bitte laden Sie sich das entsprechende Formular des Akademischen Prüfungsamts ("Antrag auf Vorziehen von Mastermodulen") herunter und geben es ausgefüllt ab. Im Falle eines positiven Bescheids können Sie sich an den Studiengangskoordinator Kay Uphoff (kay.uphoff@uol.de) oder, wenn Sie Sonderpädagogik als Fach studieren, auch an Bastian Rieß (bastian.riess@uol.de) wenden und werden, sollten noch freie Plätze in Ihren Wunschseminaren sein, eingetragen.

Die in den Masterstudiengängen bereits immatrikulierten Studierenden haben bei der Anmeldung zu den Veranstaltungen Vorrang. Aus diesem Grunde können Sie sich nicht selbst in die Mastermodule eintragen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

- https://uol.de/studiengang/pruefungen/interdisziplinaere-sachbildung-2f-bachelor-12

- uol.de/paedagogik/studium-und-lehre/anmeldung-zu-den-lehrveranstaltungen

Zitieren

Bitte verwenden Sie für alle schriftlichen Arbeiten das System APA bzw. der DPF bzw. sprechen Sie mit dem/ der Prüfenden.

GHR300

Sie absolvieren die Praxisphase GHR 300, werden den 18-wöchigen Praxisblock an einer Schule absolvieren? Sie werden im Projektband GHR 300 studieren?

Viele Informationen finden Sie hier: https://uol.de/diz/studium-und-lehre/praktika-im-lehramtsstudium/schulpraktika/grund-haupt-und-realschule/m-ed-praxisblock

Wir haben für Sie die oftmals gestellten Fragen rund um die Vorbereitung, Anmeldung und Durchführung der Praxisphase, des Praxisblocks und des Projektbandes zusammengefasst.

1. Was ist GHR 300?

Die Bezeichnung GHR 300 setzt sich zusammen aus GHR für Grund-, Haupt-, Realschule sowie der Anzahl der Kreditpunkte (300), die bis zum Abschluss des Master of Education im gesamten Studium erworben werden müssen. Die 300 Kreditpunkte verteilen sich dabei wie folgt auf das Studium: 180 KP für den Zwei-Fächer-Bachelor und 120 KP für den Master of Education.

2. Was ist die Praxisphase?

Zur Praxisphase gehören die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen, die zusätzlich zum 18-wöchigen Praxisblock besucht werden. Die Vorbereitungsseminare beginnen im Wintersemester, der Praxisblock inklusive Begleitveranstaltung beginnt im darauffolgendem Jahr jeweils im Februar.

Der Praxisblock wird einmal jährlich angeboten und ist Bestandteil der Praxisphase. Er beginnt jeweils im Februar und endet kurz vor den Sommerferien. Während des Praxisblocks sind Sie an drei Tagen pro Woche in der Praktikumsschule (mindestens 15 Zeitstunden wöchentlich). Individuelle Absprachen mit der Schule zur Verteilung der Zeitstunden an der Schule können möglich sein. Sie hospitieren, unterrichten und wirken auch an außerunterrichtlichen Aktivitäten mit (z. B. Schulfeste, Konferenzen, AGs). Innerhalb des Praxisblocks werden Sie von dem GHR300 Team des Sachunterrichts in der Regel zweimal direkt in Ihrem Unterricht an der Praxisschule besucht und beraten.

An der Universität sind während des Praxisblocks Begleitveranstaltungen zu belegen, die in der Regel für den Sachunterricht freitags angeboten werden.

Die Termine für die Nachbereitungsveranstaltung werden in den Seminaren bekannt gegeben..

Innerhalb der Praxisphase werden die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen in Tandem-Lehre durch die wissenschaftliche Leitung und Lehrbeauftragte (LiP) organisiert und durchgeführt.

3. Was ist das Projektband?

Das Projektband dient der Förderung des Forschenden Lernens. Dabei sollen exemplarisch konkrete Fragestellungen aus dem Schulkontext unter Anwendung geeigneter Forschungs- und Evaluationsmethoden bearbeitet werden. Die Projektdurchführung wird in der Schule parallel zum Praxisblock durchgeführt. Das Projektband startet jeweils zum Wintersemester und erstreckt sich zeitlich über drei Semester. Das Anmeldeverfahren für das Projektband erfolgt über StudIP. Sie absolvieren das Projektband in einem Ihrer Unterrichtsfächer oder in den Bildungswissenschaften. Im Sachunterricht wird jährlich ein Projektband angeboten.

4. Welche Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Praxisphase und dem Projektband gibt es?

Variante 1: Sie haben bereits den Bachelorabschluss erlangt.

Variante 2: Sie sind „vorläufig“ für den Master of Education eingeschrieben, haben jedoch noch nicht alle ausstehenden Prüfungsleistungen für den Bachelorabschluss erbracht. Es wird dringend empfohlen, sämtliche ausstehenden Prüfungsleistungen bis Mitte Dezember einzureichen, um eine zeitliche Kollision mit dem anstehenden 18-wöchigen Schulpraktika zu vermeiden. Ist der Nachweis des Bachelorabschlusses beim Immatrikulationsamt durch Vorlage einer Bescheinigung nicht bis zum 01.04. erbracht, erfolgt eine Exmatrikulation aus dem Master of Education.

Bitte beachten Sie, dass hierzu verbindliche Auskünfte des Immatrikulationsamts bestehen.  

5. Wann und wo muss ich mich für den Praxisblock anmelden?

Die Anmeldung erfolgt über das Didaktische Zentrum (DiZ). Informationen dazu finden Sie hier:

https://uol.de/diz/studium-und-lehre/praktika-im-lehramtsstudium/schulpraktika

In jedem Jahr werden vom Kultusministerium die Praxisschulen den Universitäten übermittelt, die für die Verteilung der Studierenden zur Verfügung stehen. Die Studierenden können bei ihrer Anmeldung zwei Wunschlandkreise angeben. Die Universität Oldenburg weist auf dieser Grundlage den Studierenden die Praxisschulen zu. Dabei gilt die Maßgabe, dass Sie nach Möglichkeit nicht mehr als 70Min. Fahrtzeit ab dem Hauptbahnhof Oldenburg zu bewerkstelligen haben.

 

6. Wie erfolgt genau die Zuweisung zu den Praktikumsschulen?

Um einer Schule zugewiesen werden zu können, müssen Sie sich über das DIZ anmelden. Die Termine/ Fristen entnehmen Sie bitte der Homepage des DIZ.

Die Zuweisung erfolgt zentral über das DiZ. Das Zuweisungsverfahren ist bis ca. Mitte Dezember eines jeden Jahres abgeschlossen. Sie werden vom DiZ über die Platzzuweisung per Mail informiert.

7. Ich verstehe meine Lebenssituation als Härtefall. Kann ich davon ausgehen, ortsnah an einer Praxisschule zugewiesen zu werden?

Die Bedingungen für die Einstufung als Härtefall regelt die Prüfungsordnung (Anlage 3b der MPO).

Wenn Sie einen Härtefall geltend machen können, werden Sie bevorzugt einer Praxisschule zugewiesen (s. Härtefall).

8. Wann und wo kann ich Details zur Praxisphase erfahren?

Sie werden in der Informationsveranstaltung zur Praxisphase und dem Projektband innerhalb der Orientierungswoche (Oktober eines jeden Jahres) zum jeweiligen Wintersemester durch die Koordination GHR 300 über den Aufbau des GHR 300 und den zu beachtenden Rahmenbedingungen informiert.

Zusätzlich können Sie grundsätzliche Informationen auch am jährlich stattfindenden Fachtag des Sachunterrichts innerhalb der Orientierungswoche erhalten.

 

9. Ich kann nicht an allen Seminarterminen in der Praxisphase und/oder im Projektband teilnehmen. Was ist zu beachten?

In den Lehrveranstaltungen der Praxisphase und des Projektbands besteht Anwesenheitspflicht.

Bitte wenden Sie sich in Fragen der Abwesenheitsregelung an die zuständigen Lehrenden.

 

10. Kann ich im GHR 300 durchfallen?

Wenn Sie die qualitativen und/oder quantitativen prüfungsrechtlichen Leistungsanforderungen nicht erfüllt haben, führt dies zum Nichtbestehen der Praxiselemente und/oder des Projektbands.

 

Allgemeiner Tipp:

Im Zusammenhang der Praxisphase und des Projektbands wird empfohlen, sich mit der entsprechenden Prüfungsordnung, der Anlage 3b der MPO, auseinanderzusetzen, da diese wichtige Vorgaben enthält.

Webmaster Pädagogik (Stand: 28.08.2024)  | 
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