Kontakt

Bitte wenden Sie sich an Ihr Fachreferat

Sonderstandorte

Sonderstandorte sind Bibliotheksbestände, die

  • dauerhaft an einem Ort außerhalb der Zentral- oder Bereichsbibliothek aufgestellt werden,
  • grundsätzlich zur Benutzung (mit Ausnahme der 1. Stufe) öffentlich zugänglich und im Bibliothekskatalog mit spezieller Standortbezeichnung angezeigt sind.

Sonderstandorte werden von den Fachreferaten der Bibliothek eingerichtet. Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartner des für Sie zuständigen Fachreferats.

Sonderstandorte 1. Stufe

Sonderstandorte 1. Stufe sind Teilbibliotheken für einen örtlich abgegrenzten Bereich der Hochschule. Über die Einrichtung entscheidet der Senat auf Vorschlag der Bibliothekskommission.

Sonderstandorte 2. Stufe

Sonderstandorte 2. Stufe sind Bibliotheksbestände, die an bestimmten, einem größeren Kreis zugänglichen Arbeitsplätzen unter Verantwortung eines Bediensteten der Hochschule und unter Kontrolle durch die Bibliothek längerfristig aufgestellt werden. Sie enthalten bis zu 1.000 Einheiten.

Sonderstandorte 2. Stufe decken den unabdingbar vor Ort notwendigen Bedarf ab. Zeitschriften werden grundsätzlich nicht aufgestellt. Die für den Sonderstandort verantwortlichen Bediensteten der Hochschule regeln die Bedingungen der Benutzung unter Berücksichtigung der allgemeinen Nutzerinteressen im Einvernehmen mit der Universitätsbibliothek.

Die Sonderstandorte 2. Stufe führen eine 3-stellige Nummer, z.B. 310.

Sonderstandorte 3. Stufe

Sonderstandorte 3. Stufe sind Bibliotheksbestände für einen einzelnen Arbeitsplatz in Forschung und Lehre, die dem Stelleninhaber verantwortlich zugeordnet sind. Sie enthalten bis zu 50 Einheiten und sind für die Benutzung durch Dritte nur in Ausnahmefällen zur Verfügung zu stellen.

Die Sonderstandorte 3. Stufe führen eine 4-stellige Nummer, z.B. 4039.

[BIS intern]   (Stand: 19.01.2024)  | 
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