Erstkontakt / Psychologische Beratung

Franziska Strosche

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A14 0-039

Rechtliche Beratung

Rechtanwältin Sabine Keidel

Wie verhalte ich mich als erste Ansprechperson einer*s Betroffenen?

Über sexualisierte Diskriminierung und Gewalt zu sprechen, ist für viele Betroffene eine sehr große Überwindung und es gibt viele gute Gründe, warum jemand diese Erfahrungen eventuell nicht offiziell melden möchte. Auch die Möglichkeiten individuell auf Grenzüberschreitungen zu reagieren, sind sehr unterschiedlich. In der unmittelbaren Situation gelingt es den wenigsten sich schlagfertig und wirkungsvoll abzugrenzen. 

Hier einige Hinweise:

  • Nehmen Sie den Bericht der betroffenen Person ernst, zeigen Sie, dass Sie ihr glauben und hören Sie aktiv zu.
  • Vermeiden Sie Äußerungen, die das Erlebte herunterspielen oder eine Verantwortlichkeit der betroffenen Person suggerieren.
  • Ermutigen Sie dazu, sich beraten zu lassen und weisen Sie auf die anonyme Beratungsmöglichkeit der conTakt Beratungsstelle hin.
  • Bieten Sie ihr an, sie zur conTakt Beratungsstelle zu begleiten
  • Machen Sie deutlich, dass die betroffene Person immer selbst entscheidet, ob und was sie unternehmen möchte.

Bei Fragen und Beratungsbedarf können Sie sich ebenfalls gern an uns wenden.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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