Erstkontakt / Psychologische Beratung

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Rechtliche Beratung

Rechtanwältin Sabine Keidel

Wie kann ich als Führungsperson oder Multiplikator*in präventiv tätig werden?

Warum ist Prävention so wichtig?

Jede einzelne Erfahrung sexualisierter Diskriminierung und Gewalt ist ein Angriff auf die Integrität der betroffenen Person und auch “leichtere“ Formen haben oftmals persönlich schwerwiegende Folgen. Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt können zu schweren gesundheitlichen Problemen führen und massive Auswirkungen auf das Studium sowie die eigene Berufstätigkeit und Karriere haben.

Wie kann ich als Führungsperson präventiv tätig werden?

Die effektivste Art zu gewährleisten, dass die Universität ein geschützter Lern- und Arbeitsort für alle ist, in der jegliche Formen von Diskriminierung und Gewalt keinen Platz haben, liegt in präventiven Maßnahmen. 

Als Führungsperson haben Sie eine Fürsorgepflicht gegenüber Studierenden und Beschäftigten und können Vorreiter*in für eine Kultur des Hinsehens in Ihrem Fachbereich sein.

Dazu gehört:

  • dass Sie Position gegenüber unangemessenen Handlungen beziehen, diese nicht tolerieren und Beschwerden betroffener Personen ernst nehmen,
  • den eigenen Umgang mit Vorurteilen, Privilegien sowie strukturelle Diskriminierungsmechanismen zu reflektieren,
  • sich Unterstützung zu holen, wenn Sie unsicher in der Bewertung einer Situation oder Reaktion darauf sind,
  • das Thema in ihrem Fachbereich virulent zu halten, um einen offenen Austausch zu fördern und Betroffenen Unterstützung zu signalisieren,
  • Maßnahmen der Prävention und Schulungen für Personal, Studierenden und Führungspersonen zu fördern und zu initiieren.

Welche Möglichkeiten der Prävention gibt es an der Uni?

Allgemeine Methoden

  • sichtbare Thematisierung eines Verhaltenskodex auf universitären Plattformen wie Stud.IP und routinemäßige Information neuer Studierender und Mitarbeitender 
  • Förderung von Beratungsstellen für verschiedene Gruppen im Rahmen eines übersichtlichen, kooperierenden und leicht zugänglichen Netzwerks aller universitärer Beratungsstellen
  • Durchführung anonymer online-Befragungen

spezifische Methoden

  • Einrichtung eines Arbeitskreises zum Thema auf Leitungsebene
  • Weiterbildungsangebote für Führungskräfte mit Informationen zu Fürsorgepflicht, Handlungsoptionen und gesetzlichen Grundlagen
  • Weiterbildungsangebote für das Personal zur Sensibilisierung sowie zu rechtlichen Grundlagen und Unterstützungsmöglichkeiten Betroffener
  • Integration des Themas in Lehrveranstaltungen für Studierende zur Sensibilisierung und Information
  • Durchführung praxisorientierter Workshops, Seminare und Selbstbehauptungskurse (auch in Kooperation mit conTakt oder externen Expert*innen)
  • Konsequente Sanktionierung von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt unter Ausschöpfung der Rechtsmittel gegenüber Täter*innen
  • Regelmäßige Überprüfung von Gefahrenquellen an den Standorten der Universität durch Sicherheitsexperten in den Außenanlagen und Gebäuden. Beseitigung baulicher Mängel und Sicherstellen ausreichender Beleuchtung und Ausschilderungen auf dem Campus.

Welche Möglichkeiten der Prävention bietet die conTakt Beratungsstelle an?

  • Informationsveranstaltungen für Studierenden und Mitarbeitende
  • Durchführung oder Initiierung von Workshops zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt für Studierende und Mitarbeitende
  • Fachberatung von Führungs- und Ansprechpersonen
  • Entwicklung fallbezogener oder genereller Maßnahmen der Prävention
(Stand: 19.01.2024)  | 
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