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Ich stimme der Datenverarbeitung gemäß den Datenschutzrichtlinien des Center für lebenslanges Lernen in Verbindung mit § 17 NHG zu und erkläre mich damit einverstanden, dass mich das C3L regelmäßig über Bildungsangebote informiert. Die Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.

Gebühren und Finanzierung

Gebühren und Finanzierung

Für den Masterstudiengang Innovationsmanagement und Entrepreneurship betragen die Gebühren 990,00 Euro pro Modul. Im Masterstudiengang studieren Sie in der Regel acht Module (inkl. Abschlussmodul).

Sie zahlen nur Ihre tatsächlich belegten Module. Demnach reduzieren sich die Gebühren für ein MBA-Studium, wenn Kompetenzen in Form von Modulen angerechnet werden können. Weitere Informationen zur Anrechnung finden Sie im Bereich "Organisation".

Unsere Modulgebühren: Das ist im Preis enthalten

Teilnahme am Modul

Fachliche Betreuung
durch unsere Lehrenden

Bibliotheksdiensten und Software wie z.B. MS Office 365

Persönliche Beratung 

Zugang zur
Online-Lernumgebung 

 Catering

Studienmaterialien

Studierendenausweis
(inkl. Ermäßigungen)

Alle Prüfungen
(inkl. mögliche Wiederholungen)

Zahlungsoptionen für die Modulgebühren

Flexible Zahlungsmöglichkeiten erleichtern Ihnen die Realisierung des berufsbegleitenden Masterstudiums. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Sie begleichen die Gebühren per Rechnung. Jedes Modul wird einzeln zu Beginn in Rechnung gestellt und die Gebühren verteilen sich dadurch über die Dauer des Studiums.
  • Sie begleichen die Gebühren per Banklastschrift und in monatlichen Teilbeträgen über einen Zeitraum von sechs Monaten (mit Beginn des Moduls).
  • Bei der verbindlichen Buchung von Modulpaketen können Rabatte genutzt werden. Die Gebühren für die Paketbuchung sind mit dem ersten Modul zu entrichten.

Semesterbeitrag / Gasthörgebühr

Zusätzlich zu den Modulgebühren erhebt die Universität Oldenburg

  • bei immatrikulierten Studierenden einen Semesterbeitrag von zurzeit 201,82 Euro
  • bei Gasthörenden eine Gasthörgebühr von zurzeit 120,00 Euro.

Der Semesterbeitrag bzw. die Gasthörgebühr wird gesondert von den Modulgebühren erhoben.

Förderung des berufsbegleitenden Masterstudiums

Sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung einer berufsbegleitenden Weiterbildung bzw. eines Masterstudiums. Neben staatlichen und privaten Förderprogrammen, können u.a. Studienkredite und Stipendien genutzt werden. Außerdem können Ausgaben für Weiterbildung in der Regel steuerlich geltend gemacht werden (Werbungskosten).

Gerne erteilen wir im Rahmen der Studienberatung Auskünfte zur Studienfinanzierung und Förderung. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Leitfaden Studienfinanzierung und Förderung.

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(Stand: 28.03.2023)  |