Infomaterial bestellen

Ich interessiere mich für

Ich stimme der Datenverarbeitung gemäß den Datenschutzrichtlinien des C3L – Center für lebenslanges Lernen in Verbindung mit § 17 NHG zu und erkläre mich damit einverstanden, dass das C3L zum ausgewählten Bildungsangebot mit mir Kontakt aufnehmen darf. Die Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.

Gebühren und Finanzierung

Gebühren und Finanzierung

Für den Masterstudiengang Innovationsmanagement und Entrepreneurship betragen die Gebühren 990,00 Euro pro Modul. Im Masterstudiengang studieren Sie in der Regel acht Module (inkl. Abschlussmodul).

Sie zahlen nur Ihre tatsächlich belegten Module. Demnach reduzieren sich die Gebühren für ein MBA-Studium, wenn Kompetenzen in Form von Modulen angerechnet werden können. Weitere Informationen zur Anrechnung finden Sie im Bereich "Organisation".

Zahlungsoptionen für die Modulgebühren

Flexible Zahlungsmöglichkeiten erleichtern Ihnen die Realisierung des berufsbegleitenden Masterstudiums. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Sie begleichen die Gebühren per Rechnung. Jedes Modul wird einzeln zu Beginn in Rechnung gestellt und die Gebühren verteilen sich dadurch über die Dauer des Studiums.
  • Sie begleichen die Gebühren per Banklastschrift und in monatlichen Teilbeträgen über einen Zeitraum von sechs Monaten (mit Beginn des Moduls).
  • Bei der verbindlichen Buchung von Modulpaketen können Rabatte genutzt werden. Die Gebühren für die Paketbuchung sind mit dem ersten Modul zu entrichten.
Anzahl Module Einzelbuchung Paketbuchung Preisvorteil
1 Modul 990 Euro    
3 Module  2970 Euro 2890 Euro 80 Euro
6 Module 5940 Euro 5650 Euro 290 Euro
8 Module 7920 Euro 7400 Euro 520 Euro

1 Professionalisierungsmodul mit 5 Professionalisierungseinheiten

1500 Euro 1400 Euro 100 Euro

 

Semesterbeitrag / Gasthörgebühr

Zusätzlich zu den Modulgebühren erhebt die Universität Oldenburg

  • bei immatrikulierten Studierenden einen Semesterbeitrag von zurzeit 201,82 Euro
  • bei Gasthörenden eine Gasthörgebühr von zurzeit 120,00 Euro.

Der Semesterbeitrag bzw. die Gasthörgebühr wird gesondert von den Modulgebühren erhoben.

Förderung des berufsbegleitenden Masterstudiums

Sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung einer berufsbegleitenden Weiterbildung bzw. eines Masterstudiums. Neben staatlichen und privaten Förderprogrammen, können u.a. Studienkredite und Stipendien genutzt werden. Außerdem können Ausgaben für Weiterbildung in der Regel steuerlich geltend gemacht werden (Werbungskosten).

Gerne erteilen wir im Rahmen der Studienberatung Auskünfte zur Studienfinanzierung und Förderung. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Leitfaden Studienfinanzierung und Förderung.

Besuchen Sie das C3L auch hier:

(Stand: 28.11.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page