Entsorgungsangelegenheiten und Umweltschutz
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Sabine Düser
Dezernat 4: Gebäudemanagement (» Postanschrift)
Tipps zur korrekten Abfalltrennung
Mülltrennung ist eine Wissenschaft für sich. Im Verwaltungsportal sind daher hilfreiche Tipps zur korrekten Abfalltrennung und Abfallvermeidung zur Verfügung gestellt.
Umweltinformationen von A-Z
Die Abfallrichtlinie und weitere Umweltinformationen finden Sie ebenfalls im Portal der Verwaltung.
Entsorgungsangelegenheiten und Umweltschutz
Unter den Bereich Entsorgungsangelegenheiten und Umweltschutz fallen neben der Bewirtschaftung des universitären Abfallaufkommens der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle auch der Gewässer- und Emissionsschutz, die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung in Teilbereichen des Dezernats sowie die Mitwirkung für eine nachhaltige Entwicklung der Universität. Der Bereich ist innerhalbs des kaufmännischen Gebäudemanagements des Dezernat 4 angesiedelt.
Mitwirkung für eine nachhaltige Entwicklung der Universität
Ein kleiner Teilbereich der Tätigkeiten fällt in die Umsetzung der COPERNICUS Hochschul-Charta für eine nachhaltige Entwicklung. So wurden Konzepte zur Dachbegrünung von Universitätsgebäuden mitentwickelt und zusammen mit der Abteilung Flächen- und Bauplanung des Dezernats 4 auf den Gebäuden A05, A14a, dem Eingangsbereich von W0, sowie den Gebäuden W31 und W33 erfolgreich umgesetzt.
Auch studentische Projekte werden immer gern unterstützt.
Außerdem konnte mit Studierenden des Studiengangs Sustainability Economics and Management das Projekt der BallotBins umgesetzt werden, welche eine Lösung bieten das Problem herumliegender Zigarettenstummel auf kreative Weise zu reduzieren. Das Projekt läuft seit März 2019, ist nach wie vor aktiv und wird weiterhin vom Gebäudemanagement der Universität unterstützt.
Da für die Weiterentwicklung der Universität im Nachhaltigkeitskontext der Informations-, Wissens und Erfahrungsaustausch wichtig ist, ist die Abteilung im Nachhaltigkeits-Netzwerks HochNiNa niedersächsischer Hochschulen sowie in der AG Klimaneutrale Uni vertreten.
Gewässer- und Emissionsschutz
Im Rahmen der Abwasserentsorgung und dem Emissionsschutz werden die rechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Einleitung von schadstoffhaltigen Abwässern, dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, brennbaren Flüssigkeiten und Emissionsbelastungen umgesetzt. Insbesondere aufgrund des Forschungsbetriebs der Universität findet anhand von Messverfahren eine strenge Überwachung der Einhaltung von Abwasser-Grenzwerten statt.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen, werden regelmäßig freiwillige Kontrollen bezüglich gewässerbelastender Stoffe durchgeführt. Somit werden auch dank dieser engmaschigen Kontrollen seit Jahren die Grenzwerte bezüglich gewässerbelastender Stoffe größtenteils deutlich unterschritten, wie die Abwasserwerte aus dem Jahr 2021 am Standort Wechloy exemplarisch verdeutlichen.
Neben diesem Aspekt werden Maßnahmen zur Wassereinsparung initiiert und gemeinsam mit dem Technischen Gebäudemanagement umgesetzt. So wurden wasserlose Urinale an bereits 80 Prozent der Universitätsstandorte installiert, wodurch mindestens 15.750 Liter Wasser pro Tag eingespart wer-den. Positiver Nebeneffekt der wasserlosen Urinale ist, dass hierfür weniger gewässerbelastende Reiniger verwendet werden dürfen, um die Funktionsfähigkeit der biologisch abbaubaren Sperrflüssigkeit zu erhalten. Aktuellstes Projekt bildet die Umstellung auf Einhebelmischer mit Schnellschlussventil im Gebäude W03 am Campus Wechloy sowie vereinzelt in der Zentralbibliothek Haarentor. Hier können 3,2 Liter Wasser pro Waschgang eingespart werden, was einer Reduzierung des Frischwasserverbrauchs um 66-75 % entspricht.
Abfallentsorgung, Wertstoffrecycling und Abfallvermeidung
Wie in jedem Wirtschaftsunternehmen oder jedem Privathaushalt fallen auch an der Universität Abfälle an. Als Erzeuger und Besitzer von Abfällen hat die Universität bestimmten rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), dem Niedersächsischen Abfallgesetz (NAbfG), der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Oldenburg ergeben.
Von besonderer Bedeutung für die Universität ist, dass in der Gesetzgebung auf Landesebene, dem NAbfG, eine Vorbildfunktion öffentlicher Stellen festgesetzt ist. Demnach hat sich „jede Person (…) so zu verhalten, dass nicht unnötig Abfälle entstehen und dass die umweltverträgliche Abfallbewirtschaftung nicht unnötig erschwert wird“ (§ 2 NAbfG) und, dass öffentliche Stellen „(…) die Pflicht nach § 2 vorbildhaft zu erfüllen [haben]“ (§ 3 NabfG).
Diese Aspekte sind bei der Entwicklung und Umsetzung des universitären Abfallkonzeptes für den Bereich der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle eingeflossen. Festgehalten in der Abfallrichtlinie der Universität bildet dies eine Verständigungsgrundlage mit allen Mitglieder*innen der Universität zum Umgang mit und zur Organisation der Abfallvermeidung, dem Wertstoffrecycling und der Abfallentsorgung. Um eine bestmögliche Wertstofftrennung zu erreichen und Abfälle zu vermeiden, sind dabei aber auch die Aufklärungsarbeit und der Kontakt mit den Mitglieder*innen von großer Bedeutung.
Die Sachbearbeiter*innen des Bereichs stehen deshalb bei Fragen und Anregungen gern zur Verfügung, geben Tipps zur korrekten Abfalltrennung und Abfallvermeidung und zeigen Wege der Weiterverwendung von (vermeintlichen) Abfällen auf.
29 Kilogramm Abfall erzeugte im Schnitt jede:r Studierende und Mitarbeitende an der Universität Oldenburg pro Jahr in der Zeitspanne von 2011 bis 2020. In den vergangenen Jahren ist die Universität Oldenburg stark gewachsen. Zunehmende Studierenden- und Mitarbeitenden-Zahlen führen zu einem vermehrten Abfallaufkommen.
So sind im Pandemiejahr 2020 an der Uni Oldenburg fast 649 Tonnen Abfall angefallen. Positiv ist hier, dass die beiden größten Anteile – biologisch abbaubare Abfälle sowie Papier und Pappe – gut verwertbare Fraktionen darstellen. Gleichwohl steigen die Abfallmengen überproportional zum Personenzuwachs an der Uni Oldenburg. So ist die Gesamtabfallmenge von 2011 bis 2020 um ca. 72 % gestiegen, während die Anzahl der Studierenden und Mitarbeitenden um ca. 48 % zugenommen hat.
Allerdings kommt es zu einer deutlichen Verzerrung der Abfalldaten dadurch, dass die enorme Steigerung der Abfallmengen im Jahr 2020 nahezu alleinig auf eine umfassendere Erfassung der Abfallströme zurückzuführen ist. Unter Berücksichtigung dieser doch sehr deutlichen Verzerrung stieg im Vergleich der Jahre 2011 zu 2019 die Gesamtabfallmenge um 36 % an, während die Anzahl an Studierenden und Mitarbeitenden um 45 % zunahm und somit eine unterproportionale Steigerung der Abfallmengen zu deuten wäre.
Im Rahmen des Klima- und Umweltschutzes stellen Abfallvermeidung, Wertstoffrecycling und Abfallentsorgung insgesamt einen sichtlich relevanten Aspekt dar.
Umsetzung der Gefahrstoffverordnung
Die aus der Gefahrstoffverordnung entstehenden Verpflichtungen im Bereich des Gebäudemanagement werden umgesetzt, indem u. a. Begehungen zur Prüfung der ordnungsgemäßen Lagerung von Gefahrstoffen durchgeführt werden und Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen und Verfahrensweisen im Entsorgungsbereich aufgestellt werden.
Im Rahmen der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung werden verwendete Gefahrstoffe dahingehend geprüft, ob diese durch Stoffe mit einem geringeren Gefährdungspotenzial substituiert werden können. Beispielsweise wurde das Arbeitsverfahren der Teilereinigung im Handwerksbereich der Standorte Haarentor und Wechloy dahingehend optimiert, dass auf einen umweltverträglicheren Ersatzstoff umgestellt wurde.