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Dr. Ana Brömmelhaus

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Gleichstellungsmaßnahmen

Gleichstellungsmaßnahmen

Gleichstellungsmaßnahmen der Fakultät I

Als Gleichstellungsbeauftragte regen wir an zu reflektieren, dass Menschen entsprechend ihrer individuellen Lebensverhältnisse den Herausforderungen im Universitätsalltag in unterschiedlichem Maße begegnen. So gibt es grundlegende Prinzipien, die stets berücksichtigt werden sollten. Die Beteiligung an der Förderung von Chancengleichheit erfordert gemeinsame Verantwortungsbereitschaft. Aktuell und zukünftig soll uns diese im Rahmen von Lehr- und Lernräumen, aber auch im beruflich-professionellen Miteinander sowie insbesondere im Rahmen von Personalauswahlverfahren und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ein Anliegen sein.

Zusätzliche Maßnahmen der Fakultät I wurden im Rahmen von Strukturplanungen und der Erstellung des zentralen Gleichstellungsplans 2020 festgelegt und sollen bis 2022 umgesetzt sein.

Grundsätzlich gilt:

  • Im Sinne des Gender Mainstreaming sollte bei allen Entscheidungen und zu treffenden Maßnahmen reflektiert werden, welche Effekte und Auswirkungen diese mit Blick auf das Ziel der Durchsetzung von Gleichstellung haben könnten. Dabei sind Pauschalisierungen von weiblichen* und männlichen* Lebensverhältnissen zu vermeiden und unbedingt potenzielle Überlagerungen mehrerer Diversitätsdimensionen und daraus entstehende Ungleichheitsverhältnisse – zum Beispiel Geschlecht, Nationalität, soziale Herkunft, oder körperliche Beeinträchtigungen – zu reflektieren.
  • Die Erhöhung des in verschiedenen Bereichen jeweils unterrepräsentierten Geschlechts (§10 NGG) bzw. des Frauen*anteils (§ 21 NHG) reduziert oder beseitigt nicht „einfach“ strukturelle Benachteiligungen, wenn Asymmetrien und Ausschlüsse mit bestimmten stereotypen Zuschreibungen bezüglich Kompetenzen und Verantwortungsbereichen einhergehen. Ein Zusammenspiel von quantitativen und qualitativen Maßnahmen ist deshalb maßgebend für eine gendersensible und diversitätsbewusste Arbeitskultur.

 

Auswahl von Maßnahmen der Fakultät I im Rahmen des Gleichstellungsplans:

Förderung der Professionalisierung von Gleichstellungsarbeit

Förderung der Professionalisierung von Gleichstellungsarbeit

Möglich wird dies unter anderem durch eine Kompensation für die Übernahme von Gleichstellungsämtern, die finanzielle Unterstützung von Fortbildungen und einen regelmäßigen Austausch der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Fakultät, sowie mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und Gleichstellungsakteur*innen anderer Fakultäten.

Fortbildungen zum Thema Gleichstellung

Fortbildungen zum Thema Gleichstellung

In Zusammenarbeit mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten, dem Referat Planung und Entwicklung, dem Referat Studium und Lehre sowie der Personal- und Organisationsentwicklung sollen Mitarbeitende aller Statusgruppen die Möglichkeit erhalten, sich u.a. im Rahmen von Workshops mit Herausforderungen der Durchsetzung von Chancengleichheit in der Wissenschaft (zum Beispiel in Berufungsverfahren) auseinanderzusetzen und Potenziale gendersensibler und diversitätsbewusster Lehre kennenzulernen. Angebote werden kommuniziert oder auf Nachfrage organisiert.

Förderung geschlechtergerechter Beschäftigungsverhältnisse

Förderung geschlechtergerechter Beschäftigungsverhältnisse
Die Sozial- und Bildungswissenschaften umfassen überwiegend weiblich* konnotierte Fächer und entsprechen über die Zuschreibung von Geschlechterrollen Berufsstereotypen. Zuschreibungs- und Konstruktionsprozesse von (heteronormativer) Männlichkeit* und Weiblichkeit* müssen hinterfragt und vielfältige Geschlechterbilder gefördert werden.
Wenngleich der Anteil an weiblichen* Beschäftigten in der Statusgruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und auch im MTV-Bereich überwiegt, sind nicht nur die Zahlen in ihrer Gesamtheit zu betrachten, sondern differenziert nach Stellentypen, Stellenumfängen, Befristungsverhältnissen und den damit verbundenen Aufgabenbereichen.

Maßnahmen zur Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftler*innen

Maßnahmen zur Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftler*innen

Um ein Absinken der Frauen*anteile auf den steigenden Qualifikationsstufen nach der Promotion zu verhindern, unbefristete Beschäftigungen zu fördern sowie insbesondere, um auch die Professuren in einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis zu halten, sieht sich die Fakultät I in der Verantwortung, weiterhin Maßnahmen zur Karriereförderung ihrer Nachwuchswissenschaftler*innen zu ergreifen. In Zusammenarbeit mit dem Referat für Forschung und Transfer und der Graduiertenakademie sollen Nachwuchswissenschaftlerinnen* zum Beispiel durch Mentoringprogramme und durch Coachingangebote für Juniorprofessor*innen unterstützt werden.

Verankerung von Geschlechter- und Diversitätsaspekten in der Lehrkräfteausbildung

Verankerung von Geschlechter- und Diversitätsaspekten in der Lehrkräfteausbildung

In Vorbereitung von Studierenden für ihre gewählten Berufsbereiche ist es der Fakultät I auch ein Anliegen, gesellschaftlich relevante Geschlechter- und Diversitätsaspekte inhaltlich in den Lehrangeboten der Studiengänge sowie insbesondere in der Lehrkräfteausbildung zu verankern. Das (Wahl)Pflichtmodul „Differenzverhältnisse und Heterogenität“ wurde im Rahmen der Überarbeitung des bildungswissenschaftlichen Curriculums für alle GHR-Studierenden implementiert.
Darüber hinaus arbeiten wir derzeit in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für interdisziplinäre Frauen und Geschlechterforschung (ZFG) an einem übercurricularen (Zertifikat)Angebot zur Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Differenz- und Ungleichheitsverhältnissen zur Sensibilisierung für und Vermittlung von diskriminierungskritischen Ansätzen.

Zusammenarbeit mit dem ZFG

Zusammenarbeit mit dem ZFG

Die Zusammenarbeit mit dem ZFG schätzen wir darüber hinaus in der Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Tagungen, wie dem Gender-Forschungstag und durch die Öffnung von Seminaren mit Bezug zu Gender Studies.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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