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Aktuelles
Das Lehrangebot für den B.Sc. Uwi im WiSe25/26 wird am Fr, den 20.06.25 um 12:00 Uhr in Stud.IP zur Anmeldung freigeschaltet. Bei Lehrveranstaltungen, die von den Instituten für Mathematik, Physik und Chemie angeboten werden, kann die Freischaltung evtl. schon am 19.06.25 erfolgen.
Anerkennung und Anrechnung
Anerkennungen und Anrechnungen
Anerkennung bedeutet, dass hochschulische Studien- und Prüfungsleistungen in den Studiengang eingebracht werden, die außerhalb des aktuell studierten Studiengangs erbracht wurden. Die anerkannten Module müssen dann nicht mehr absolviert werden.
Im Rahmen einer Anrechnung können außerhochschulisch erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen aus Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Berufstätigkeit berücksichtigt werden, wenn diese mit den Lernergebnissen des Studiums gleichwertig sind. (Quelle: uol.de/anrechnung).
- Anerkennung von Studienleistungen, die während eines Auslandssemesters erbracht wurden
- Anerkennung von Studienleistungen, die in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen erbracht wurden (Vorstudium)
- Anrechnung von Kompetenzen, die ausserhalb der Hochschule (beruflich) erworben wurden.
Ausführliche Informationen über Anrechnungen gibt es auf den Internetseiten des Akademischen Prüfungsamtes. Für Fragen zur Anrechung gibt es die Funktionsadresse anrechnung.dez3@uni-oldenburg.de (Matrikelnummer, Studiengang, ggf. Modul angeben)
Bei der Anrechnung von beruflichen Kompetenzen unterstützt der PLAR-Service die Antragstellung.
Hier nur ein paar allgemeine Hinweise und ergänzende Erläuterungen.
Anträge werden beim Akad. Prüfungsamt gestellt und in der Praxis dort bearbeitet. Ein learning agreement (z.B. im Rahmen von ERASMUS) ersetzt diesen Antrag nicht. Bei Studienbewerbern wird der Antrag erst nach der erfolgten Immatrikulation bearbeitet (auch wenn bei Bewerbung auf ein höheres Semester eine entsprechende KP-Zahl zur Immatrikulation nachgewiesen werden muss). Dieses kann zu anfänglichen Unsicherheiten bei der Studienplanung führen, da die Bearbeitung einige Zeit dauern kann.
Das Prüfungsamt prüft die formellen Voraussetzungen (KP-Zahl, Notenumrechnung usw.) und legt den Antrag Fachvertretern/innen zur Genehmigung vor. Die Fachvertreter (i.d.R. die Fachstudienberatung, ggf. auch einzelne Modulverantwortliche oder Lehrende) genehmigen den Antrag unter fachlichen Gesichtspunkten. Für die Anrechnung von Sprachkursen wir das Sprachenzentrum befragt (Professionalisierungsbereich).
Es gibt ein Antragsformular und zwei Formulare für die Modulangaben als Anlagen:
- ein für den Studiengang BSc Uwi vorbereitetes Formular für alle Pflicht-, Wahlpflicht- und Akzensetzungs-Module, sowie die Anerkennungmodule für Auslandssemester (mar99x),
- ein Blanko-Formular für Module aus dem Professionalisierungsbereich und für andere, nicht aufgeführte Module.
Beizufügen sind Zeugnisse (Transscript of Records), ggf. auch die Modulbeschreibungen (oder links dazu). Ein ERASMUS Learning Agreement ist nur in problematischen Fällen wichtig. Der Antrag kann völlig unabhängig gestellt werden.
Es geht um Module, nicht um einzelne Lehrveranstaltungen. Anerkennungen sollen erfolgen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen (BPO §8 (2)). D.h. es geht um einen vergleichbaren Kompetenzerwerb, nicht um exakte Inhaltsgleichheit. Der Umfang (KP/ECTS-Zahl) der erbrachten Leitungen soll dem anzuerkennenden Modul etwa entsprechen. Leichte Abweichungen sind möglich. Bei Anrechungen sind Inhalt und Niveau zu berücksichtigen.
Da der BSc Uwi in Oldenburg große Module mit 9-10 KP beinhaltet, müssen kleine Module ggf. kombiniert werden. Teilanerkennungen von Modulen sind eher die Ausnahme und ggf. mit den Dozenten zu klären. Hierzu sind klar abzugrenzende Teilleistungen, geeignete Prüfungsleistungen und/oder ein passender Kompetenzerwerb erforderlich.
Auf Grund der umfangreichen Wahlmöglichkeiten im BSc Uwi sind Anerkennungen und Anrechnungen immer individuelle Entscheidungen, die auch die Studiensituation insgesamt berücksichtigen sollten. Ein frühzeitiges Beratungsgspräch mit dem Fachstudienberater schon vor der Antragstellung kann daher sinnvoll sein.
Auslandsstudium: Im Ausland erbrachte Studienleistungen (Auslandssemester, z.B. in Rahmen eines Austauschprogramms oder individuell) lassen sich in der Regel vollständig anerkennen. Weiteres unter Auslandsaufenthalte.