Aktuelles

Die neue fachspezifische Anlage zur Prüfungsordnung 2024 und auch die aktualisierte Modulübersicht ist online. Die aktuellen Regelungen findet ihr hier.

  • Hochschulinformationstag am 14.06.2024: Fachvorstellung B.Sc. Umweltwissenschaften um 12:30 Uhr. Kommt vorbei und entdeckt was im Uwi steckt.
  • Die aktuellen Folien zu den diesjährigen Infoveranstaltungen zur Modulwahl und Kontaktpraktikum/Bachelorarbeit sind nun online. Einfach weiter nach unten scrollen und bei „Studiengangsinformationen” herunterladen.
  • Das Lehrangebot von ICBM und IBU im WiSe24/25 wird am Do, den 13.06.24 um 12:00 Uhr in Stud.IP freigeschaltet. Bei Lehrveranstaltungen, die von anderen Instituten angeboten werden, kann der Termin zur Freischaltung variieren. Die Infoveranstaltung zur Modulwahl findet am 10.06.24 um 16:15 Uhr in W15-1-146 und unter https://meeting.uol.de/b/drm-t7g-jlk-rdv statt.
  • Am 30.05.24 um 12:15Uhr gibt es Infos zur Orga von Kontaktpraktikum und Bachelorarbeit. Kommt in W15-1-146 vorbei oder schaltet euch unter https://meeting.uol.de/b/drm-t7g-jlk-rdv online zu.
  • Das Lehrangebot für den B.Sc. Uwi im SoSe24 wird am Fr, 16.02.24 um 12:00 Uhr in Stud.IP freigeschaltet. Bei Lehrveranstaltungen, die von anderen Instituten angeboten werden, kann der Termin zur Freischaltung variieren. Um das Anmeldeverfahren zu entzerren, gibt es gesonderte Termine für die Anmeldung für mar020 – UOPs: 19.02.24, 11:00 Uhr & mar010 – Formenkenntnis: 19.02.24, 12:00 Uhr
  • Die aktualisierte Version des Modulhandbuchs ist online. Ihr findet sie unter „Quicklinks”.
  • Alle Infos aus der Fachvorstellung Uwi findet ihr unten links in der PDF unter „Studiengangsinformationen”.
  • Hallo an alle neuen UWI-Studierenden! Am 10.10.2023 um 10:15Uhr findet in W32 0-005 die diesjähre Fachvorstellung statt. Dazu gibt es viele Angebote im Programm der Fachschaft!
  • Neuigkeiten zum Lehrangebot WiSe23/24: mar080 und mar150 werden am Fr, 08.09.23 um 12:00Uhr freigeschaltet. Zudem gibt es als neues Angebot einen Python-Kurs in pb419!
  • Die Aufzeichnungen der diesjährigen Infoveranstaltungen zu Modulwahl, Kontaktpraktikum und Bachelorarbeit sind unter https://meeting.uol.de/b/drm-t7g-jlk-rdv abrufbar. Die dazugehörigen Folien findet ihr in den Studiengangsinformationen auf der Hauptseite.
  • Am 07.07.23 um 12:15Uhr findet eine Infoveranstaltung für Zweitsemester zur Modulwahl statt. Infos zur Orga von Kontaktpraktikum und Bachelorarbeit gibt es am 14.07.23 um 12:15Uhr. Ihr könnt jeweils in Raum W15-1-146 kommen oder euch unter https://meeting.uol.de/b/drm-t7g-jlk-rdv online zuschalten.
  • Das Lehrangebot im B.Sc. Uwi für das WiSe 2023/2024 wird am 8. Juni 2023 um 16 Uhr freigeschaltet. Bei Lehrveranstaltungen, die von anderen Instituten angeboten werden, kann der Termin zur Freischaltung variieren.
  • Ab 1.4.2023 wird Dr. Marion Pohlner die Studienfachberatung und die Studiengangskoordination des BSc Uwi übernehmen.

Bachelorarbeit

Leitfaden Bachelorarbeiten

Dieser Leitfaden ist eine (unverbindliche) Zusammenstellung von Hinweisen, Regeln und Informationen zu Bachelorarbeiten, mit dem Ziel, häufig auftretende Probleme von vorne herein zu vermeiden. Es soll eine Hilfestellung und Orientierung bieten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Leitfaden wurde durch Mitglieder des Studiengremiums und der Fachschaftsrats erarbeitet. Korrekturen, Ergänzungen und Kommentare  bitte an die Mitglieder des Studiengremiums Uwi (Vorsitzender ist Prof. Dr. Heinz Wilkes), die Fachstudienberatung oder den Fachschaftsrat senden.

Entscheidend und verbindlich sind die Vorgaben aus der Bachelor-Prüfungsordung. Es ist ratsam, diese zu Lesen.

1. Formale Vorgaben

  • Bachelorarbeitsmodul (bam, 15 KP = 12 KP Bachelorarbeit + 3 KP Begleitveranstaltung; 1 KP = 30 Stunden). Die Leistung ist innerhalb von 4 Monaten zu erbringen.
  • Es müssen zuvor mind. 120 Kreditpunkte erworben worden sein und das Basiscurriculum (Pflichtmodule) muss abgeschlossen sein.
  • Typische Schritte bei der Anfertigung einer Bachelorarbeit sind:
    • Einarbeitung und Literaturrecherche
    • Datenerhebung, Planung und Durchführung von Experimenten und Messungen
    • Datenauswertung und -aufbereitung, Zusammenstellung von Ergebnissen
    • Verfassen und Abgabe der Arbeit
    • Besuch der Begleitveranstaltung (arbeits-/semesterbegleitend)
      • Regelmäßige Teilnahme. i.d.R. während der Anfertigung der Bachelorarbeit
      • Vorträge zur Projektvorstellung und zum Arbeitsfortschritt (unbenotet, keine “Verteidigung” der Arbeit)
  • Die geforderten Arbeitsleistungen müssen einen Bezug zur Bachelorarbeit haben und sollen zu büroüblichen Arbeitszeiten erfolgen. Laborarbeiten unterliegen den allgemeinen Vorschriften, sind nur nach Einweisung und Sicherheitsbelehrung und bei Anwesenheit einer weiteren, qualifizierten Person gestattet.
    Mögliche Vertiefungen, die über das Maß eine regulären Bachelorarbeit hinausgehen, dürfen nur auf Wunsch des Studierenden erfolgen. Diese dürfen keinesfalls über das gute Abschneiden der Arbeit entscheiden.
  • Die Bachelorarbeit soll grundsätzlich ein eigenständiges, wissenschaftliches Thema haben. Ein Bezug zu einem vorangehenden Kontaktpraktikum ist möglich, es muss vorab eine klare thematische Abgrenzung erfolgen. Dieses ist mit Betreuern der Bachelorarbeit und dem Modulverantwortlichen des Kontaktpraktikums (und ggf. weiteren betreuenden Personen) abzusprechen.

2. Ablauf der Arbeit

Thema und Betreuer*in finden

Die Bachelorabeit ist ein wichtiges Element zur Selbstgestaltung des Studiums; der Erwerb von Kompetenzen und Fähigkeiten geht oft über übliche Module hinaus. Bei der Themensuche ist deshalb Eigeninitiative gefragt. Grundsätzlich ist es möglich sich selbst ein Thema zu überlegen und eine fachlich passende Person zur Betreuung zu suchen. Häufig werden bereits definierte Themen angeboten. Das Thema muss dem Prüfungszweck entsprechen, also in der Regel einen umweltwissenschaftlichen Inhalt haben.

Möglichkeiten, ein passendes Thema zu finden (aufklappen und mehr lesen)

  • Info-Veranstaltungen mit Themenvorstellung einzelner Forschungsbereiche oder AG (z. B. AG Buchwald, Kiel, Massmann): Ankündigung auch in Stud.IP („Vorstellung kommender Themen…“)
  • Stud.IP-Liste in der Rubrik Abschlussarbeitsthemen, die aber nur von einigen Arbeitsgruppen genutzt wird
  • Themenankündigung auf den Webseiten der Arbeitsgruppen (z. B. AG Wolff); wird aber nicht durchgehend genutzt
  • Listen zum Eintragen für Interessenten an schwarzen Brettern bei den AG sowie Aushänge an schwarzen Brettern (z.B. ICBM Treppenhaus)
  • Auf Anfrage in AG, bei Dozenten und anderen Wissenschaftlern; Themen werden dann gesucht und definiert, ggf. ist etwas zeitlicher Vorlauf erforderlich
  • eigener Vorschlag eines Themas, für das eine passende Betreuung gesucht wird
  • Abschlussarbeiten können in allen Uwi-nahen Arbeitsgruppen an der UOL geschrieben werden (im Stud.IP unter bam - Bachelorarbeitsmodul sind diese AGs gelistet), aber auch an externen Stellen können Abschlussarbeiten absolviert werden (siehe „Betreuung und Themenvergabe“).

Planen mit dem Betreuenden

Es sollte bei der Planung der Arbeit so früh wie möglich geklärt werden, was an Vorarbeiten erwartet wird (z. B. Software, Literaturrecherche,...). Die Art der Bachelorarbeit, beziehungsweise die Bestandteile der Arbeit, müssen mit dem Betreuenden geklärt werden. Folgende Arten an experimentellen oder theoretischen Projekten lassen sich grob unterscheiden:
­Literaturarbeit
­Felderfassungen, Geländearbeit
­Laborarbeit
­Datenauswertung (bereits vorhandener Daten)
­Methodenentwicklung (im Labor oder Theorie)
­...

Umfang/Form

Für Umfang und Form gibt es keine allgemeingültigen, festgelegten Vorschriften. Es gibt keine allgemeinen Vorschriften zur Anzahl der Seiten. Dieses muss mit dem Lehrenden abgesprochen werden. Einige Lehrende haben Regeln zur erwarteten Form niedergeschrieben. Datendokumentation ist oft ein wichtiger Teil von Bachelorarbeiten, der zu längeren Anhängen führen kann. Der Anhang wird nicht dem Kern der Arbeit zugerechnet. Neben klassischen Arbeitsformen kann die Form eines Manuskripts in Publikationsform gewünscht werden. Letzteres ist oft kompakter.

Es ist mit dem/der Betreuer*in auch zu klären, ob ein spezielles Schreibprogramm (wie beispielsweise LaTeX) erwünscht ist. Eventuell gibt es von der Arbeitsgruppe auch ein vorgefertigtes Layout für Abschlussarbeiten (zur Orientierung kann auch einmal bei anderen Fachbereichen geschaut werden).

Fragensammlung

Diese Fragen sollen als Anregung dienen und mögliche Themen aufzeigen, die bei der Planung der Arbeit ggf. geklärt werden sollten.

  • Welches Konzept verfolgt die Arbeit? (Detailarbeit an einer wiss. Fragestellung, methodische Arbeit, Anwendung- oder Praxistest)
  • Welche Punkte sollen in der Arbeit herausgearbeitet werden, wo liegen Themenschwerpunkte?
  • Welche Methoden werden angewendet? Welche Arbeitsschritte müssen erfolgen? (evtl. zusätzlicher Termin für die genaue Absprache von Feld- oder Labor-Arbeit)
  • Gibt es zeitliche Vorgaben zu beachten, die geplant werden müssen? (z. B. Laborzeiten oder Zeiten bei der Nutzung von Geräten, die von verschiedenen Personen benötigt werden oder (jahreszeitlich gebundene) Zeiträume für Geländearbeiten)
  • Welche Versicherungshinweise müssen beachtet werden?
  • Was für Literatur wird empfohlen? Gibt es ältere Arbeiten zu diesem Thema?
  • Gibt oder gab es weitere Arbeiten im Kontest des Thema?
  • Welche Ansprechpersonen gibt es für die einzelnen Teilbereiche der Bachelorarbeit, bzw. für einzelne Methoden oder Geräte?
  • Gibt es die Möglichkeit einen Arbeitsplatz in der entsprechenden AG zu bekommen?
  • Wird ein Computer gestellt? Können Computer mit der erforderlichen Software genutzt werden?
  • Welche Programme sollen zur Auswertung genutzt werden? Werden diese gestellt?
  • Welche Materialien werden bereitgestellt, was muss selbst besorgt werden?
  • Falls Teile der Bachelorarbeit außerhalb von Oldenburg durchgeführt werden: Wie sieht es mit Unterkunft etc. vor Ort aus? Sind alle Flächen mit Rad/ÖPNV/zu Fuß erreichbar, oder wird ein Auto benötigt?
  • In welchem Abstand und mit welcher Regelmäßigkeit gibt es weitere Gespräche? (Möglichst direkt einen neuen Termin vereinbaren.)
  • Wie wird das Begleitseminar zur Bachelorarbeit ablaufen? Wann soll ein Vortrag gehalten werden, wie soll dieser aussehen?
  • Wann wird die Bachelorarbeit (offiziell) angemeldet? Wann ist der Abgabezeitpunkt?
  • Ist der Zeitplan realistisch (besonders bei experimentellen Arbeiten)? Gibt es Notfalls Alternativen?
  • Gibt es Alternativen, falls aus irgendwelchen Gründen Labor- oder Feldarbeiten nicht wie geplant stattfinden können?
  • Wie viel Anwesenheit pro Woche wird erwartet?
  • Wie ist es möglich, weitere Lehrveranstaltungen parallel zu besuchen?
  • Fallen Arbeiten zu ungewöhnlichen Zeiten an (Wochenende oder in der Nacht)?
  • Wie soll das Format und der Aufbau der Arbeit sein? Gliederung, Abbildungsverzeichnis, Tabellenverzeichnis, Literatur und Zitierweise, Anhang [wie soll dieser nummeriert sein])
  • Wird eine Probekorrektur von den Prüfenden gemacht (siehe „Arbeit nachbessern“)?

Anmeldung der Bachelorarbeit

Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen Erst- und Zweitprüfer*in sowie das Thema bekannt sein. Auch die Art der Aufgabe und die Aufgabenstellung sollen vor der Ausgabe des Themas mit dem Betreuenden festgelegt werden.
Formular zur Anmeldung [pdf] (Prüfungen - Vordrucke und Formulare - “Anmeldung der Abschlussarbeit”)

Prüfer*innen

Man braucht laut Prüfungsordnung (§7/§22) zwei Prüfende - mind. einer der Prüfenden muss Hochschullehrer (also Professor*in oder Privatdozent*in) aus dem Studiengang sein (Ausnahmen müssen beim Prüfungsamt beantragt werden und sollten zuvor mit dem Prüfungsamt abgesprochen werden). In der Regel ist der*die Hochschullehrende*r Erstprüfer*in .

Wer prüfungsberechtigt ist, kann in der Prüferliste eingesehen werden (zur Liste der Prüfungsberechtigten für BSc Uwi). Die Liste umfasst auch einige Lehrende, die keine oder wenig Lehre im B.Sc. Uwi machen, aber Bachelorarbeiten betreuen dürfen. Andere Prüfer*innen können durch einen Antrag, der über das Prüfungsamt gestellt wird, zugelassen werden.

Externe Bachelorarbeiten

Es ist möglich Bachelorarbeiten Uni-extern durchzuführen, z.B.  an Forschungsinstituten (z. B. HIFMB, ZMT, ...), in Unternehmen oder bei Behörden. Auch im Ausland ist dieses möglich.

Dabei können externe Personen entweder Erstprüfer*in oder Zweitprüfer*in sein. Allerdings müssen externe Prüfende einen Antrag auf  Erteilung der Prüfungsberechtigung stellen. Dies geht formlos per Mail ans Prüfungsamt oder mit dem Antragsformular (erhältlich im Prüfungsamt oder hier). Die Qualifikation der prüfenden Person soll nachgewiesen werden, z.B. durch einen Kurzlebenslauf oder Link zur Webseite der Person. Bei einer Person, die an einer Hochschule fachnah tätig ist, ist das problemlos; besonders wichtig ist es bei Personen aus der Praxis. Den Antrag bitte zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit an das Akad. Prüfungsamt senden (p-amt.fk5.fk6.dez3@uol.de oder per online-Kontaktformular).
 

Dokument des Prüfungsamts zu externen Abschlussarbeiten:
Hinweise zur Vergabe und Bearbeitung von Abschlussarbeiten unter Beteiligung von Unternehmen und Organisationen außerhalb der Universität [pdf]

Bachelorarbeit im Ausland im Anschluss an ein Auslandssemester (Beispiel ERASMUS)

  • Gelegentlich kommt es vor, dass eine Bachelorarbeit im Ausland im direkten Anschluss an ein Auslandssemester gemacht wird, z.T. auch in Kombination mit dem Kontaktpraktikum.
  • Dieses ist möglich, erfolgt aber nach den Regeln der Oldenburger BPO. Es ist nicht möglich, das Bachelor-Arbeitsmodul (bam) über einen Anerkennungsantrag zu absolvieren (lt. Auskunft des Prüfungsamtes).
  • Die im Ausland betreuende Person kann Erstprüfer*in oder Zweitprüfer*in, oft ist der*die UOL-interne Hochschullehrende Erstprüfer*in . Es gibt ein Formular um dieses zu beantragen, was bei Personen, die an einer ausländischen Hochschule tätig sind, problemlos ist (erhältlich im Prüfungsamt oder hier). Die Qualifikation der prüfenden Person soll nachgewiesen werden, z.B. durch einen Kurzlebenslauf oder Link zur Webseite der Person.
  • Zweitprüfer*in ist dann eine prüfungsberechtigte Person der UOL. Es ist sinnvoll, dass diese Person nicht nur das Zweitgutachten schreibt, sondern auch Ablauf und Verfahren in Oldenburg unterstützt und begleitet.
  • Zur Anmeldung der Arbeit müssen Erst- und Zweitprüfende und das Thema bekannt sein. Die beiden Anträge werden zusammen über das Akad. Prüfungsamt gestellt (p-amt.fk5.fk6.dez3@uol.de oder per online-Kontaktformular).
  • Werden die im (ersten) Auslandssemester erworbenen KP zur Zulassung zur Bachelorarbeit zeitnah benötigt, sollte die Anerkennung schnellstmöglich beim Akad. Prüfungsamt beantragt werden (anrechnung.dez3@uni-oldenburg.de). Der Anerkennungsantrag geht an des Akad. Prüfungsamt. Am besten um eine schnelle Bearbeitung bitten, da man die KP für die Abschlussarbeit benötigt. Die Anerkennung ist in der Regel kein Problem, schon gar nicht in eingespielten Programmen (wie z.B. Sogdal) und bei Anerkennungen im Rahmen der Module mar991, 992 oder 993, oder des Professionalisierunsgbereichs. 

 

Arbeiten durchführen/Ergebnisse auswerten

Betreuung / Arbeitszeit

Es ist durch die Betreuenden sicherzustellen, dass die praktischen Arbeiten begleitet werden. Dies kann durch den Betreuenden oder durch eine vom Betreuenden bestimmte, entsprechend fachkundige und autorisierte Person erfolgen. Entsprechende Personen sind während der Arbeiten anwesend oder zumindest zuverlässig und durchgehend ansprechbar, für den Fall von Fragen oder benötigter Hilfestellung vor Ort. Das gilt insbesondere für Arbeiten, die aus gerechtfertigten Gründen außerhalb der Kernarbeitszeiten (z. B. nachts, Wochenende) stattfinden sollen/müssen.
Es obliegt ausschließlich den Betreuenden, die vor-Ort-Betreuung durch entsprechende Personen zu organisieren und zu gewährleisten. Dies ist nicht Aufgabe der Studierenden.

Pflichten von Betreuuenden und Studierenden

Mit der Zusage zur Betreuung der Bachelorarbeit bestätigt der/die Lehrende, dass…
> regelmäßige Rücksprachen wie vereinbart stattfinden,
> außerplanmäßige Rückfragen in angemessener Zeit beantwortet werden
> und sichergestellt ist, dass für die Durchführung der Arbeit benötigte Mittel und Ressourcen vorhanden sind und Unterstützung gewährt wird.

Mit Zusage zur angebotenen BSc Arbeit bestätigt der/die Studierende…
> vorbereitet zu den Treffen zu erscheinen,
> zeitliche und organisatorische Zusagen einzuhalten,
> und die zur Verfügung gestellten Ressourcen und Mittel sorgfältig und gewissenhaft zu nutzen.

Die Arbeit ist mit Annahme des Themas von dem/der Studierenden beim Prüfungsamt anzumelden und das Thema vom der Erstprüfer*in zu bestätigen (Formular. Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit). Mit Anmeldung beginnen die Bearbeitungszeit von maximal 4 Monaten. Der festgelegte Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten.

Methoden

Alle spezielen Kenntnisse, die zur Anfertigung der Arbeit und zur Durchführung und Planung von Experimenten benötigt werden, sind den Studierenden durch die Betreuenden oder durch von diesen bestimmte, fachkundige und autorisierte Personen in hinreichendem Umfang und Tiefe zu vermitteln. Kenntnisse aufgrund der Grundausbildung im Studium und entsprechend dem Stand des Studiums werden vorausgesetzt.

Für die Nutzung von Programmen, die zur Auswertung und Darstellung von Ergebnissen gewünscht oder benötigt werden, muss Hilfestellung durch die betreuende Person gewährleistet sein oder vorab eine fachkundige Ansprechperson festgelegt werden (siehe „Planen mit dem Betreuenden“).

Arbeit verfassen

Es ist mit der betreuenden Person abzusprechen, ob es Vorgaben für das Format und den Aufbau der Abschlussarbeit gibt (siehe „Planen mit dem Betreuenden“).
Unbedingt zu beachten ist das Einfügen einer eidesstattlichen Versicherung in das Abgabedokument. In dieser muss schriftlich versichert werden, dass die Arbeit eigenständig verfasst wurde, sowie nur angegebene Quellen und Hilfsmittel verwendet wurden. Zudem müssen die allgemeinen Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit und Veröffentlichungen der CvO Oldenburg beachtet werden (siehe: Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, sowie
https://uol.de/uni/amtliche_mitteilungen/dateien/AM2017-013_Ordnung_gute_wiss_Praxis.pdf).

Info: Abschlussarbeiten - Häufig gestellte Fragen; Punkt 2.7

Es ist am effektivsten, beim Verfassen längerer Texte schon von Anfang an die Gestaltungsmöglichkeiten von Textverarbeitungsprogrammen konsequent zu nutzen (Formatvorlagen, Einfügen und Beschriften von Tabellen und Abbildungen, Querverweise, Einfügen von Zitaten aus Literaturverwaltungsprogrammen). Zur Nutzung von Literaturverwaltungsprogrammen zur Recherche und beim Verfassen von wissenschaftlichen Texten wird bereits im 2. Semester eine Einführung angeboten. Über die UOL gibt es kostenfreie Software.

Arbeit einreichen

Die fertiggestellte Abschlussarbeit wird im PDF-Format (1 Datei) im Anhang einer E-Mail an das Prüfungsamt gesendet. Zuständig ist für Fakultät V das Team 3 (p-amt.fk5.fk6.dez3@uol.de). Die Anfertigung ausgedruckter und/oder gebundener Exemplare erfolgt nach Absprache mit den betreuenden Personen.
Die Bewertung der Arbeit muss innerhalb von 6 Wochen durch beide Gutachter:innen erfolgen. Eine Mitteilung über die Benotung erfolgt in der Regel durch die Eintragung der Note durch das Prüfungsamt.

Hinweise zur Exmatrikulation

Wie findet Exmatrikulation statt?

Wenn die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde (häufig die Bachelorarbeit) wird der Abschluss des Studiums durch das Akademische Prüfungsamt eintragen. Dann erfolgt zum Semesterende die Exmatrikulation. Wer aus einem berechtigten Grund noch Eingeschrieben bleiben möchte, muss das Prüfungsamt informieren. Die momentane Praxis scheint zu sein, dass kein Abschluss eingetragen wird, wenn der/die Studierende das Prüfungsamt darüber informiert, dass er/sie noch eine Studienleistung erbringen möchte.

Ein Antrag zur Exmatrikulation (auf Stud.IP: Studiendaten > Mein Studium > Anträge) sowie die CampusCard müssen bei der Universität eingereicht werden. Mehr Infos unter https://uol.de/studium/studierendenstatus unter dem Abschnitt Exmatrikulation.

Bis wann muss abgegeben werden, damit Folgesemester nicht gezahlt werden muss?

Die Erstattung geleisteter Beiträge und Gebühren ist nur möglich, wenn der Antrag vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn gestellt wird.

BAföG-Info

Ausführliche Informationen gibt es beim Studentenwerk Oldenburg > BAföG

Ausbildungsförderung steht Studierenden bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung zu, längstens für zwei Monate nach Erbringen der letzten Prüfungsleistung. Sollte dies vor Ablauf des Bewilligungszeitraums sein, muss das Studentenwerk darüber unverzüglich schriftlich informieren. (s. Studentenwerk Oldenburg)

Übergangsmonat: Sofern zwischen dem Abschluss des Bachelor-Studiums und der Aufnahme des Master-Studiums nur ein Monat liegt, kann dieser gem. § 15b BAföG mit gefördert werden. Wurde der Bachelor im Juli abgeschlossen und im Oktober mit dem Master angefangen, müsste die Förderung für August und September zurückgezahlt werden. (Auskunft auf Nachfrage per Mail).

Übergang zum Master-Studium

Für die Master-Bewerbung gilt dabei in Oldenburg:
„für eine Masterbewerbung ins erste Fachsemester benötigen Sie noch keinen Bachelorabschluss. Hier reicht eine Notenbescheinigung mit min. 150 KP aus. Sollten Sie zugelassen werden, haben Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters Zeit den Bachelorabschluss nachzureichen.“
Zeitplan_Uebergang_Bachelor_Master.pdf

3. Begleitveranstaltung zur Bachelorarbeit

Die begleitende Lehrveranstaltung (3 Kreditpunkte) kann je nach Arbeitsgruppe unterschiedlich aussehen. Häufig werden Seminare angeboten (z.B. Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten“) oder das oft übliche Arbeitsgruppenseminar genutzt. Diese werden in Stud.IP angekündigt und Teilnehmende tragen sich dort ein. Die genauen Vorgaben und die Umsetzung des Seminars sind mit dem Betreuer/der Betreuerin zu klären.

In diesen Seminaren ist es üblich über laufende Arbeiten zu sprechen und zu diskutieren. In diesem Rahmen wird in der Regel auch über die Bachelorarbeiten diskutiert und Bachelor-/Master-Kandidat*innen berichten über Planung, Fortschritte und Ergebnisse der Abschlussarbeiten. Dieses ist die übliche Praxis wissenschaftlicher Arbeit. Eine formelle „Verteidigung“ der Arbeit und die Benotung eines Vortrags zum Abschluss gibt es bei Bachelorarbeiten nicht. Bei externen Betreuenden/Bachelorarbeiten muss die Teilnahme an einem Begleitseminar durch den universitären Betreuenden gewährleistet werden.

Die Seminare ersetzen nicht die kontinuierliche Betreuung der Arbeit oder Einzelgespräche.

Die Teilnahme am Seminar zur Bachelorarbeit wird durch das Formular "Modulbescheinigung Bachelor“ bescheinigt. Es ist zu beachten, dass die Bescheinigung erst nach der Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt abgegeben werden kann, bzw. das Seminar auch dann erst (formal) besucht werden darf. In der Praxis kann dies anders geregelt sein.

4. Ansprechpersonen bei Problemen

Fachliche Probleme sollten zunächst mit dem Betreuer*in und Mitgliedern der Arbeitsgruppe besprochen werden. Gelingt keine interne Lösung, finden sich studentische Ansprechpartner im Uwi-Fachschaftsrat. Unbeteiligte Lehrende oder die Fachstudienberatung können genauso kontaktiert werden wie die Mitglieder des Uwi-Studiengremiums. Formelle Ansprechpartner sind der Prüfungsausschuss bzw. die Studienkommission und das Studiendekanat.

Sollten nicht-fachliche Probleme bei der Bachelorarbeit, wie zum Beispiel Diskriminierung oder Benachteiligung, entstehen, sind Kontaktpersonen an der Universität erreichbar. Diese Vertrauenspersonen gibt es sowohl bei der Studierendenschaft als auch in den Instituten der Fakultät V. Unter den Vertrauenspersonen in ICBM und IBU sind alle Statusgruppen vertreten.  Diese sind nicht professionell ausgebildet, nehmen aber regelmäßig an Schulungen teil und unterliegen der Schweigepflicht. Für den Fachschaftsrat-Uwi ist zur Zeit Lisann Bierbaum eine der geschulten Vertrauenspersonen.

Info zu Vertrauenspersonen auf der Webseite am ICBM

5. Quellen und Informationen

Hinweis zur Unfallversicherung

Nach derzeitigem Stand muss davon ausgegangen werden, dass Studierende bei externen, nicht direkt vor Ort betreuten Tätigkeiten NICHT gesetzlich im Rahmen des Studiums unfallversichert sind. Dieses ist z.B. auch er Fall, wenn eigenständig Geländearbeiten oder Probenahmen ohne unmittelbare Anwesenheit eines Betreuers durchgeführt werden. Ratsam ist der Abschluss einer (evtl. temporären) Unfallversicherung. Laborarbeiten in der Uni dagegen unterliegen den geltenden Sicherheitsvorschiften. Hier sind die Studierenden in der Regel unfallversichert. Auch aus Versicherungsgründen sollte die Bachelorarbeit fristgerecht angemeldet werden.

Info der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV:
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz rund um die Universität

ICBM-Webmaster (Stand: 21.11.2024)  | 
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