Fachstudienberatung

Sünna Looschen

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Kooperationsstudium Bremen - Oldenburg (Lehramt)

Slavistik/Russisch als Kooperationsfach

Slavistik (B.A.) mit Studienziel Lehramt und anschließendem M.Ed. Russisch (Gymnasium) lässt sich auch im Rahmen eines Kooperationsstudiums mit Bremen studieren.

Dabei gibt es zwei mögliche Konstellationen je nach Ihrer Heimatuni.

Aktuelles zum Auslandsaufenthalt

Aussetzung des obligatorischen Auslandsaufenthalts für Studierende des M.Ed Russisch

In Reaktion auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hat das Präsidium der Universität Oldenburg am 01.03.2022 beschlossen, die Kooperationen der Universität in Forschung und Lehre mit Institutionen der russischen Föderation ruhen zu lassen. Dies ist eine Entscheidung, die das Institut für Slavistik ausdrücklich mitträgt.
Allerdings sind Ihnen damit bis auf weiteres keine Auslandsaufenthalte in der russischen Föderation mehr möglich. Unmöglich sind aufgrund der Sicherheitslage auch Aufenthalte in der Republik Belarus sowie selbstverständlich in der Ukraine.

Vor diesem Hintergrund wurde ein Antrag des Instituts für Slavistik auf Aussetzung des gemäß Nds. MasterVOLehr festgelegten obligatorischen Auslandsaufenthalts für alle betroffenen Studierenden des M.Ed. Russisch (Gymnasium) bewilligt.

!Anstelle des Auslandsaufenthalts sind jedoch sogenannte Kompensationsleistungen zu erbringen!

Was zählt als Kompensationsleistung?

  • Ersatzleistungen wie ein interkulturelles Portfolio (z.B. Tätigkeiten in kulturellen Einrichtungen, NGOs oder auch Unternehmen mit russisch-sprachigem Bezug);
  • Online Sprach- oder Fortbildungskurse (z.B. hier: https://www.russisches-sprachseminar.de/; www.perelingua.eu, u.a.)
  • Ggf. Auslandssemester in Polen/Estland/Litauen und dort Besuch von Russisch-Kursen bzw. Kursen der dortigen Russistiken (siehe hierzu die Angebote und Beratung des International Office). Beachten Sie z.B. die jüngst eingerichtete Erasmus-Kooperation mit Tallinn (Estland). Achtung – angerechnet werden nur konkret besuchte Sprachkurse Russisch, bzw. fachwissenschaftliche Kurse, wenn Sie in russischer Sprache gehalten werden!
  • Ersatzleistungen im Bereich der Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine (z.B. Teilnahme - am Buddy-Programm der Uni Oldenburg (https://uol.de/buddy; Assistenz an Schulen und Bildungseinrichtungen) oder Teilnahme am Schulungsprogramm für interkulturelle Begleiter*innen (https://uol.de/internationalisierung-zu-hause/orientierungplus/interkultureller-begleiterin) und Begleitung russisch-sprachiger Studierender.
  • ...

Welchen Umfang müssen die Kompensationsleistungen haben?

Die Kompensationsleistungen sollen insgesamt mind. 360 Zeitstunden ergeben. Das entspricht in etwa einem 3-monatigen Auslandsaufenthalt mit 6 Stunden/Arbeitstag Berechnungsgrundlage. Es darf gerne darüber hinausgehen!

Was muss ich konkret tun, damit die Kompensationsleistungen angerechnet werden?

  1. Absprache und Fixierung: Um Kompensationsleistungen anrechnen zu können, müssen diese vorab zwingend mit Vertretern des Instituts für Slavistik abgesprochen werden. Wenden Sie sich frühzeitig an uns! Aktivitäten, die Sie uns nicht vorher mitgeteilt haben, können für eine Kompensation ggf. abgelehnt werden.
  2. Durchführung und Dokumentation: Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeiten so genau wie möglich hinsichtlich Stundenzahl, beteiligten Einrichtungen etc. Lassen Sie alles nach Möglichkeit bescheinigen.
  3. Nachweis und Antragsstellung: Nachdem Sie die Ersatzleistungen in der notwendigen Gesamtstundenzahl erbracht haben, stellen Sie einen formlosen Antrag auf Anrechnung der Kompensationsleistungen für den obligatorischen Auslandsaufenthalt. Führen Sie in dem Antrag kurz die von Ihnen erbachten Ersatzleistungen auf. Den Antrag richten Sie an den Prüfungsausschuss der FK III für M.Ed. Gymnasium (Russisch) über das Institut für Slavistik. Fügen Sie dem Antrag alle Nachweise Ihrer erbrachten Kompensationsleistungen bei und reichen Sie ihn im Sekretariat der Slavistik ein. Falls Sie bei der Formulierung des Antrags Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an uns!

Die Aussetzung gilt für Studierende des MEd, ich bin aber noch im BA – was soll ich tun?

Unsere Empfehlung lautet derzeit (Stand April 2023), dass Sie nach Möglichkeit schon im Laufe des BA beginnen sollten, mögliche Kompensationsanteile zu 'sammeln'. Letztlich können wir kaum vorhersagen, wie sich die Situation in den nächsten Jahren entwickeln wird. Es ist aber eher davon auszugehen, dass - auch wenn der Krieg selbst beendet sein sollte - ein Auslandsaufenthalt im russisch-sprachigen Raum unter den politischen Bedingungen, wie sie aktuell vorherrschen, nach wie vor nicht möglich sein wird. Sollte sich die Situation doch zum Positiven wenden, wird es sicherlich auch Übergangsregelungen für Studierende geben.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Auslandsaufenthalt haben, melden Sie sich gerne!

Webmaster (Stand: 04.11.2024)  |  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p91613 | # |
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