Fachstudienberatung BA Pädagogik
Bescheinigungen zum Fachkräfteparagraphen
§ 72 SGB VIII ab sofort für alle Absolvent*innen der Studiengänge:
Fach BA Pädagogik, BA Pädagogisches Handeln in der Migrationsgesellschaft
und MA Erziehungs- und Bildungswissenschaften
(weitere Infos siehe FAQ staatliche Anerkennung)
Kontakt Fachstudienberatung
Bewerbung für den BA Pädagogisches Handeln in der Migrationsgesellschaft
Weitere Ansprechpersonen
Praktikumsbeauftragte BA Pädagogik und BA Pädagogisches Handeln in der Migrationsgesellschaft
Koordinatorin für Studium und Lehre Institut für Pädagogik
Fachschaft(srat) Pädagogik, Pädagogisches Handeln in der Migrationsgesellschaft & Erziehungs- und Bildungswissenschaften
Akademisches Prüfungsamt
Psychologischer Beratungs-Service (PBS)
Sozialberatung des Studentenwerks
International Student Office (ISO)
Liste aller Fachstudienberater*innen der Uni-Oldenburg
Information for refugees (DAAD)
Studiengangsrelevante Links
Fachstudienberatung BA Pädagogik
(Fach- und Zwei-Fächer Bachelor)
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu häufig gestellten Fragen zum Bachelor Studiengang Pädagogik. Als Fachstudienberater stehe ich Ihnen für weitere Auskünfte telefonisch, per E-Mail oder Chat zur Verfügung. Gerne können wir einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort oder im Videochat vereinbaren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was zeichnet den Studiengang Pädagogik in Oldenburg aus?
Das Studium der Pädagogik ermöglicht durch Lehr- und Lernformen, die der Theorie ebenso wie der Praxis verbunden sind, eine wissenschaftliche Qualifizierung auf universitärem Niveau, die zu kompetentem Handeln in pädagogischen Berufsfeldern sowie zu theoretisch fundierten, systematischen Reflexionen pädagogischer Kontexte und Handlungen befähigt.
Im Pädagogikstudium an der Universität Oldenburg wird Wert daraufgelegt, die Vielfalt gesellschaftlicher Differenzverhältnisse zu thematisieren. Dabei stehen Umgangsweisen pädagogischen Handelns und pädagogische Diskurse, die sich z. B. mit Geschlechterverhältnissen, migrationsgesellschaftlichen Unterscheidungen, Klassen- oder Schichtungsverhältnissen oder der Unterscheidung Beeinträchtigung/Nicht-Beeinträchtigung befassen, im Mittelpunkt. Folgende inhaltliche Schwerpunkte können hierzu im Studiengang vertiefend kennengelernt werden:
- Diversitätsbewusste Sozialpädagogik
- Migration und Bildung
- Sonder- und Rehabilitationspädagogik
- Weiterbildung- und Bildungsmanagement
Eine Besonderheit stellt die dreisemestrige Projektphase im Fach- und Zwei-Fächer Bachelor (90KP) dar. Die Studierenden führen über zwei Semester in Gruppen von 5-12 Personen eigene kleine Forschungsaufgaben durch oder arbeiten an aktuellen Projekten und Forschungsvorhaben mit. Während sich diese studentischen Projekte zum einen durch die Einbettung in die verschiedenen Studienschwerpunkte unterscheiden, werden sie zum anderen auch in unterschiedlichen Kontexten durchgeführt; so gibt es Drittmittelprojekte, Qualifikationsprojekte oder aber auch Evaluationen von Praxisangeboten. Weitere Informationen zur Projektphase sowie aktuellen und abgeschlossenen Projekten von Studierenden finden Sie hier.
Wie ist das Pädagogikstudium aufgebaut?
Der Verlauf des sechssemestrigen Studiums (Regelstudienzeit) umfasst insgesamt 180 Kreditpunkte (KP), wobei der fachwissenschaftliche Anteil 120 Kreditpunkte ausmacht und 60 Kreditpunkte sich aus Professionalisierungsmodulen (30 KP), dem Praxismodul (15 KP) sowie der Bachelorarbeit (15 KP) zusammensetzen. Der fachwissenschaftliche Anteil Pädagogik beträgt im Fach-Bachelor 120 KP und kann im Zwei-Fächer Bachelor (als Erst- oder Zweitfach) jeweils mit 30, 60 oder 90 KP gewichtet werden.
Ihr Pädagogikstudium setzt sich– je nach gewähltem Umfang – aus Modulen zusammen, in denen Sie spezifisch Veranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, Tutorien) besuchen und die Sie mit einer Modulprüfungsleistung abschließen (Hausarbeit, Referat, mündlichen Prüfung, Forschungsbericht, Portfolio etc.). Weitere Informationen zum Studienaufbau und den Studieninhalten finden Sie im
Entscheidend ist eine vorausschauende Studienplanung. Hierbei unterstützt Sie die Fachstudienberatung oder aber Sie informieren sich bei der/dem Fachschaft(srat) Pädagogik, Pädagogisches Handelns in der Migrationsgesellschaft & Erziehungs- und Bildungswissenschaften.
In welcher Abfolge Sie die vorgegebenen Module studieren steht Ihnen prinzipiell frei, es wird jedoch empfohlen sich an den entsprechenden Studienverlaufsplänen zu orientieren.
Welche Art von Praktikum muss im Studium absolviert werden?
Studierende im Fach Pädagogik absolvieren ein Praxismodul im Umfang von 15 KP. Dieses ist für den Fach-Bachelor sowie den Zwei-Fächer Bachelor mit 90 KP Pädagogikanteil verpflichtend. Für Zwei-Fächer Bachelor mit 60 KP Pädagogik ist das Praxismodul freiwillig, wobei im zweiten Fach i.d.R. auch ein Praktikum absolvierte werden muss (siehe hierzu die allgemeine Praktikumsordnung der Universität). Das Praxismodul gliedert sich in eine Vorbereitungsphase, die Durchführung des Praktikums und eine Nachbereitungsphase. Unter bestimmten Voraussetzungen können Praxisvorleistungen die Durchführung des Praktikums ersetzen. Weitere Informationen zum Praxismodul finden Sie hier oder Sie wenden sich an die/den Praktikumsbeauftragtin/en.
Welche beruflichen Möglichkeiten stehen mir nach dem Studienabschluss offen?
Der Bachelor of Arts ermöglicht den Weg in eine Berufstätigkeit und in ein Masterstudium. Den Absolvent*innen steht eine Vielzahl von beruflichen Handlungsfeldern und Institutionen offen. Die Folgende Darstellung gibt einen Überblick potentieller Arbeitsfelder:
Wird eine staatliche Anerkennung seitens der Hochschule erteilt?
Eine staatliche Anerkennung wird im Rahmen unseres Studiengangs derzeit nicht vergeben. Alle Absolvent*innen der Studiengänge Fach Bachelor Pädagogik (ebenfalls BA Pädagogisches Handeln in der Migrationsgesellschaft und MA Erziehungs- und Bildungswissenschaften) erhalten zusammen mit dem Abschlusszeugnis eine Bescheinigungen zum Fachkräfteparagraphen § 72 SGB VIII. In diesem Dokument bestätigt Ihnen die Universität, dass die in Ihrer fachlichen Ausbildung vermittelten Kompetenzen den Maßgaben zum Fachkräftegebot
für eine hauptberufliche Beschäftigung im gehobenen Dienst der öffentlichen Kinder- und
Jugendhilfe im Sinne des § 72 Sozialgesetzbuch VIII entsprechen und grundsätzlich für
diese Tätigkeiten qualifizieren.
Sofern Sie in der Vergangenheit den Fach-Bachelor-Studiengang Pädagogik oder den Master in Erziehungs- und Bildungswissenschaften erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie sich bezüglich der Bescheinigung an die Ansprechpersonen in der Fachstudienberatung des Instituts für Pädagogik wenden. Aufgrund fehlender aktueller Kontaktdaten besteht nicht die Möglichkeit, die Absolventinnen gezielt über diese Möglichkeit zu informieren, d.h. die Alumnis anzuschreiben. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Fachstudienberatung und erbitten die Ausstellung und den Versand der Bescheinigung.
Wichtig: 2-Fächer BA, Master of Education, Personen mit BA Abschluss in einem anderen Fach und/oder von einer anderen Uni (welche in der Jugendhilfe tätig sind) etc. können diese Bescheinigung nicht erhalten.
Wann und Wie kann ich mich für einen Studienplatz bewerben?
Die Bewerbung erfolgt zum Wintersemester. Die aktuellen Fristen für die zulassungsbeschränkten grundständigen Bachelor-Studiengänge der Uni Oldenburg (hierzu zählt das Fach Pädagogik), sowie einen Zeitplan für das Vergabeverfahren finden Sie hier.
Wie werden die Studienplätze im Bewerbungsverfahren vergeben?
Wenn für zulassungsbeschränkte Studiengänge mehr Bewerbungen vorliegen, als Studienplätze vorhanden sind, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Vorab werden von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen (zum Erstsemester ca. 70 Plätze jeweils für Fach und Zwei-Fächer Bachelor) zunächst einmal bestimmte Anteile für besondere Bewerber*innengruppen reserviert:
- 5% für ausländische Studienbewerber*innen, die Deutschen nicht gleichgestellt sind
- 2% für 'Fälle außergewöhnlicher Härte' (Härtefallquote)
- 3% für Zweitstudienbewerber*innen
- bis zu 10% für Zugangsberechtigte aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation
Bevor es zum eigentlichen Auswahlverfahren kommt, wird zudem geprüft, ob es bevorzugt zu berücksichtigende Bewerber*innen gibt. Nach Abzug der oben beschriebenen Vorabquoten werden
- 75% nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens (Numerus clausus) und
- 25% nach der Wartezeit (Wartesemester) vergeben.
Was bedeutet die Zulassungsbeschränkung Numerus clausus?
Der Numerus clausus (NC) ist – im Gegensatz zu einem weit verbreiteten Missverständnis –kein vor dem Vergabeverfahren festgelegter Wert. Er ist das Ergebnis des Verfahrens für die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studiengängen und kann erst im Nachhinein mitgeteilt werden. Insofern dient der NC den Bewerber*innen - mit Blick auf die Durchschnittsnote bzw. die Anzahl der Wartesemester - als Orientierung, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist in zukünftigen Vergabeverfahren berücksichtigt zu werden. Die NC Werte fallen allerdings von Jahr zu Jahr unterschiedlich aus, weil die Zahl der eingehenden Bewerbungen unterschiedlich hoch ist und damit auch die darin eingebrachten Durchschnittsnoten und Wartezeiten andere sind. Eine Übersicht über die NC Werte für den Studiengang Pädagogik (Haupt- und Nachrückverfahren) für die Zugangsberechtigungen Abitur, Fachhochschulreife, Z-Prüfungen und berufliche Qualifikationen aus den letzten Jahren entnehmen Sie den nachstehenden Tabellen. Weitere Informationen zu diesen Werten (auch für andere zulassungsbeschränkte Bachelor Studiengänge der Uni Oldenburg) finden Sie hier.
Ist eine Bewerbung auch zum Sommersemester möglich?
Die Zulassung in das erste Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Eine Bewerbung zum Sommersemester ist theoretisch für möglich, sofern man die Voraussetzungen erfüllt, um ins sog. „höhere Fachsemester” zugelassen zu werden.
Da für die Zulassung in das zweite Fachsemester der Nachweis von mind. 22 anrechenbaren Kreditpunkten notwendig ist, gibt es diese Option eigentlich nur für Bewerber*innen von außerhalb Oldenburgs, die an einer anderen Hochschule bereits Mastermodule absolviert haben.
Weitere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie im InfoPortal Studium im Bereich Bewerben und Einschreiben.
Wann kann ich die Härtefallregelung in Anspruch nehmen?
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es Bewerber*innen nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen können Studierende, die einen der sogenannten Härtefallgründe anzeigen und belegen, ebenfalls vorrangig behandelt werden.
Für die Inanspruchnahme eines sogenannten Härtefallgrundes in Pädagogik ist ein formloser Antrag (mit dem entsprechenden Nachweis als Scan oder Foto) per Mail an haertefall-paed@uni-oldenburg.de zu stellen.
Wichtig: Lesen Sie bitte die weiterführenden Informationen in der Rubrik "Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen"
Wie und Wann ist ein Auslandsstudienaufenthalt möglich?
Wir möchten Studierende unseres Studiengangs dazu anhalten einen Auslandsstudienaufenthalt zu absolvieren. Wann Sie diesen Schritt gehen, hängt von Ihrer Studienplanung ab und sollte daher mit der Fachstudienberatung abgesprochen werden. Hierzu wird ein entsprechendes Learning Agreement for Studies geschlossen. Weitere Informationen hierzu, sowie zu Partneruniversitäten, Anrechnungen und Finanzierung von Auslandsaufenthalten finden Sie auf den Seiten des International Student Office (ISO).
Kann ich mir Leistungen aus anderen Studiengängen anrechnen/anerkennen lassen?
Es können Module bzw. Studienleistungen aus vorherigen Studiengängen (auch Diplom oder Magister), sowie beruflich erworbene Kompetenzen angerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass diese äquivalent zu den Modulen und den dort zu erwerbenden Kompetenzen des Studiengangs Pädagogik in Oldenburg sind. Angerechnete Module müssen dann nicht mehr absolviert werden. Häufig gestellt Fragen zum Thema Anrechnung/Anerkennung finden Sie hier.
Sie können einen Antrag auf Anrechnung stellen, wenn Sie
- von einem anderen Studienort an die Universität Oldenburg gekommen sind,
- an der Universität Oldenburg Ihre Fächerkombination gewechselt haben,
- Leistungen im Ausland erbracht haben oder
- beruflich erworbene Kompetenzen mitbringen.
Anrechnungsangelegenheiten sowie ggf. die Einstufung in ein höheres Fachsemester werden "nach Eingang" der Bewerbung zu einem jeweiligen Semester (Sommer oder Winter) im ersten Schritt zentral vom Prüfungs- und Immatrikulationsamt bearbeitet. In einem zweiten Schritt werden diese Anträge an die Fachvertretung (Fachstudienberatung) weitergeleitet. Der Antrag auf Anrechnung wird erst abschließend bearbeitet (d.h. eine Anrechnung erfolgt dann), wenn Sie in dem betreffenden Studiengang immatrikuliert sind.
Es hat sich in der Vergangenheit als sinnvoll herausgestellt, frühzeitig das Gespräch mit der Fachstudienberatung zu suchen. Sofern Sie also Anrechnungen für einen Studiengang Pädagogik beantragen möchten, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung und vereinbaren einen Termin. Zu diesem bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit (Leistungsnachweise der Hochschule, Zeugnisse, Zertifikate, Modulbeschreibungen, ggf. Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten, etc.). Vorab ist es hilfreich, sich den Studienverlaufsplan Ihres anvisierten Pädagogik-Studienganges anzuschauen und die dort vorgesehenen Module mit den von Ihnen bereits erbrachten Modulen abzugleichen.
Kann ich den Studiengang Pädagogik in Teilzeit studieren?
Das ist möglich. Es sind Anträge auf den Erwerb von 40 % (12KP), 50 % (15KP), 60 % (18KP), 70 % (21KP) oder 80 % (24 KP) der vorgesehenen Kreditpunkte möglich. Der Antrag ist jeweils zum Wintersemester bis zum 31. Juli d. J. und zum Sommersemester bis zum 15. Februar d. J. für mindestens ein Semester oder für ein Studienjahr (zwei Semester) beim Immatrikulationsamt einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Der Antrag muss von der Fachstudienberatung (für Zwei-Fächer-Bachelor von beiden Berater*innen) unterschrieben werden. Studierende, die ihr Studium neu an der Universität Oldenburg aufnehmen, können den Antrag noch bei der Einschreibung stellen. Die Regelstudienzeit wird entsprechend verlängert. Die Langzeitstudiengebühren (500 Euro) reduzieren sich entsprechend. Die restlichen Semesterbeiträge reduzieren sich nicht. Die Auswirkungen des Teilzeitstudiums klären Sie bitte mit der jeweils zuständigen Stelle, z. B. BAföG-Amt, Kindergeld, Krankenkasse bzw. der Sozialberatung des Studentenwerks Oldenburg.
Kann ich den Studiengang Pädagogik berufsbegleitend studieren?
Neben dem Teilzeitstudium bieten wir keine weiteren berufsbegleitenden Möglichkeiten an, z.B. Abend- oder Fernstudium.
Kann ich mit dem B.A. Pädagogik eine kinder- und jugendpsychotherapeutische Ausbildung beginnen?
Für die Zulassung zur Ausbildung als Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in benötigen Sie spezifische Studieninhalte, die Sie in den Fächern Psychologie oder Pädagogik erwerben können. Die Anrechnung der hierfür erforderlichen Studienzeiten und Leistungen erfolgt zum einen zentral durch die Landesprüfzentrale des jeweiligen Bundeslandes. Auch wenn die derzeitige gesetzliche Formulierung dort einen Masterabschluss nicht vorschreibt, verlangen die psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbänden (und somit viele Ausbildungsstellen als deren Mitglieder) einen einschlägigen Masterabschluss.
Bei MA Abschlüssen im Bereich Pädagogik prüfen diese kinder- und jugendpsychotherapeutischen Ausbildungsstellen zum anderen, ob die absolvierten Studieninhalte zu einer entsprechenden Ausbildung befähigen. Sofern Sie den Master Erziehungs- und Bildungswissenschaften in Oldenburg an Ihr BA Pädagogik Studium anschließen möchten, sollten Sie für dieses Berufsziel einen geeigneten Schwerpunkt wählen (i.d.R. Sozialpädagogik oder Migration und Bildung). Es empfiehlt sich für eine solche Berufsplanung frühzeitig weitergehend zu informieren, bspw. auf der Webseite der Ausbildungsstätte für Psychotherapie an der Uni Oldenburg.