Härtefallregelung
Unterstützung bei der Härtefallregelung
Bastian Rieß
Koordinator für den
Ausbau Sonderpädagogik
Härtefallregelung
Härtefallregelung am Institut für Sonder- und Rehabilitationspädagogik
Bevorzugte Berücksichtigung von Studierenden bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen
Bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen des Instituts für Sonder- und Rehabilitationspädagogik werden Studierende, die einen der sogenannten Härtefallgründe anzeigen und belegen, vorrangig behandelt.
Studierende, die einen Härtefall nachweisen können, werden auf einer anonymisierten Liste in Stud.IP eingetragen und bei der Verteilung der Plätze im Anmeldeverfahren nach Prioritäten vorrangig berücksichtigt.
Für die Inanspruchnahme der sog. Härtefallregelung ist die formlose Antragstellung und die Teilnahme an dem Anmeldeverfahren über Stud.IP (Angabe von Prioritäten) erforderlich.
Damit eine Berücksichtigung bei der Vergabe der Veranstaltungsplätze erfolgen kann, muss der Antrag spätestens drei Tage vor der Vergabe der Veranstaltungsplätze gestellt werden.
Kriterien und Nachweis
1. Schwerwiegende längerfristige Erkrankung oder Behinderung
Nachweis: z. B. aktuelle Bescheinigung des Arztes über die Erkrankung mit Angabe der Dauer, Schwerbehindertenausweis
2. Betreuung eines Kindes bis zum 14. Lebensjahr im eigenen Haushalt
Nachweis: z. B. Geburtsurkunde des jüngsten Kindes
3. Pflege naher Angehöriger (Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister oder Kinder)
Nachweis: z. B. Bescheinigung der Krankenkasse über die Pflege und den zu betreibenden Aufwand
4. Studierende eines Kooperationsfaches an der Universität Bremen
Nachweis: z. B. Immatrikulationsbescheinigung
Bitte beachten Sie: Eine berufliche Tätigkeit kann nicht als Härtefallgrund anerkannt werden.
Antragstellung
Für die in Anspruchnahme der sog. Härtefallregelung ist ein formloser Antrag (mit dem entsprechenden Nachweis als Scan oder Foto) per Mail an zu stellen.
Damit eine Berücksichtigung bei der Vergabe der Veranstaltungsplätze erfolgen kann, muss der Antrag spätestens drei Tage vor der Vergabe der Veranstaltungsplätze gestellt werden.
Neben der Antragstellung ist die Teilnahme an dem Anmeldeverfahren über Stud.IP (Angabe von Prioritäten) erforderlich.
Bitte beachten Sie: Ein genereller Anspruch auf Berücksichtigung des Härtefallantrages besteht nicht, sondern ist jeweils u.a. abhängig von den vorhandenen Kapazitäten in den Lehrveranstaltungen.