Bedarfsgerechtigkeit, Gruppenzugehörigkeit und Expertise

Fördereinrichtung

Laufzeit: 07/2018-11/2022

Projektteam

Projektleitung

Prof. Dr. Markus Tepe
Universität Oldenburg

Prof. Dr. Adele Diederich
Jacobs Universität Bremen

Projektmitarbeiter

Nils Springhorn
Universität Oldenburg

Bedarfsgerechtigkeit, Gruppenzugehörigkeit und Expertise

2. Antragsphase
Teilprojekt B2 (DFG-Forschergruppe FOR2104)

Teilprojekt B2 untersucht den Einfluss des Verfahrens der kollektiven Bedarfsanerkennung auf die Legitimität der Verteilungsentscheidung aus Sicht der Expertenhypothese. Die Befunde der 1. Förderphase zeigen, dass Entscheidungsprozesse der kollektiven Bedarfsanerkennung systematischen Verzerrungen unterworfen sind (equivalence framing, leaky-bucket effect, deservigness, entitlement, voting rule). Die Befunde zeigen aber auch, dass Gruppen durchaus im Stande sind, bedarfsgerechtere Verteilungen zu wählen, wenn sie im Entscheidungsprozess auf die Empfehlung eines neutralen Experten zurückgreifen können. Die soziale Reichweite und Differenzierung der Anwendung des Bedarfsprinzips stehen im Mittelpunkt der 2. Förderphase von B2. Dazu wird untersucht, unter welchen Bedingungen die Gruppenzugehörigkeit von Wählern und Experten eine inklusivere oder exklusivere Anwendung des Bedarfsprinzips verursacht. Zur analytischen und laborexperimentellen Bearbeitung dieser Frage wird ein neues Zuteilungs- und Verhandlungsspiel modelliert, in dem über die Zuteilung einer bedarfsdeckenden Ressource abgestimmt wird. Die spieltheoretische Modelllösung dient als Referenz, um zu testen, wie sich die kollektive Bedarfsanerkennung und Legitimität der Zuteilungsentscheidung verändern, wenn zunächst die Gruppenmitglieder und anschließend der Experte sozial kategorisiert werden.

Die Forschergruppe FOR 2104 „Bedarfsgerechtigkeit und Verteilungsprozeduren“ liefert Beiträge zu einer positiven und „informierten“ normativen Theorie der Bedarfsgerechtigkeit auf Basis experimenteller Evidenz. Das vorliegende Teilprojekt ist der B-Säule zugeordnet, in der es um die kollektive Anerkennung und Legitimität bedarfsgerechter Umverteilung und die Möglichkeit der sachlichen Objektivierung von bedarfsgerechter Umverteilung durch Experten geht. In der 1. Förderphase von Teilprojekt B2 wurden die kollektive Anerkennung und Legitimität bedarfsgerechter Umverteilung im Rahmen der Wahl eines umverteilenden Steuersatzes untersucht. Das Meltzer und Richard (1981, im Folgenden MR) Modell wurde dazu als theoretischer Rahmen und Ausgangspunkt der experimentellen Designs herangezogen. In der 2. Förderphase von B2 wird die soziale Reichweite und Differenzierung der kollektiven Anerkennung und Legitimität bedarfsgerechter Umverteilung untersucht. Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Bedingungen soziale Gruppenzugehörigkeit von Wählern und Experten zu einer inklusiveren oder exklusiveren Anwendung des Bedarfsprinzips führt. Zur Bearbeitung dieser Frage wird ein neuer, verhandlungstheoretischer Modellrahmen spezifiziert, indem die Gruppenmitglieder über die Zuteilung einer bedarfsdeckenden Ressource abstimmen. Zunächst wird hierfür die spieltheoretische Lösung unter der Annahme vollständig rationaler und egoistischer Akteure bestimmt. Die spieltheoretische Vorhersage dient als Referenz, um zu untersuchen, wie sich die kollektive Anerkennung und Legitimität von Bedarfen verändert, wenn Gruppenmitglieder und der Experte schrittweise und in unterschiedlichen Intensitäten sozial kategorisiert werden.

(Stand: 20.06.2024)  | 
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