Weiterbildungsförderung und steuerliche Absetzbarkeit
Kathrin Schröder
Weiterbildungsreferentin
Psychosoziale Kontaktstudienprogramme
Abteilung Beratung und Konfliktlösung
T +49(0)441 798-2886
F +49(0)441 798-4411
E kathrin.johanna.schroeder@uol.de
Friederike Schildt
Weiterbildungskoordination
T +49(0)441 798-4425
F +49(0)441 798-4411
E friederike.schildt1@uni-oldenburg.de
Weiterbildungsförderung und steuerliche Absetzbarkeit
Weiterbildungsförderung und steuerliche Absetzbarkeit
Ausgaben für Weiterbildungen können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Ausgaben für Fortbildungen, die mit dem ausgeübten Beruf in Verbindung stehen, in denen Kenntnisse erweitert oder die berufliche Stellung sowie die Einnahmen gesichert werden, sind in der Regel als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig.
Mögliche Fördermitteln für Ihre Weiterbildung:
- WeiterbildungsScheck: Die "Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft" bietet einen sog. WeiterbildungsScheck für Beschäftigte in Elternzeit und Berufsrückkehrerinnen an.
- Werbungskosten: Ausgaben für Weiterbildung können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Fortbildungskosten, die mit dem ausgeübten Beruf in Verbindung stehen, in denen Kenntnisse erweitert oder die berufliche Stellung sowie die Einnahmen gesichert werden, sind in der Regel als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig.
Arbeitgeber/Selbständige sollten mit ihrem Steuerberater oder Finanzamt klären, ob diese Aufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. - Weiterbildung in Niedersachsen,Nbank: Die NBank investiert u.a. in beruflicher Qualifikation. www.nbank.de