Bewerbung und Zulassung
Bewerbung und Zulassung
Voraussetzungen
Mit folgenden Voraussetzungen können Sie sich für das berufsbegleitende Kontaktstudium bewerben:
- In der Regel Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften, eine juristische Ausbildung (2. Staatsexamen) oder eine vergleichbare Qualifikation (Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich, z.B. bei qualifiziertem Berufsabschluss im psychosozialen Bereich und mind. 3-jähriger Praxiserfahrung)
- Möglichkeit während der Weiterbildung im Bereich Mediation bzw. Konfliktmanagement praktisch tätig zu sein bzw. Praxisfälle zu akquirieren.
- Bei bereits vorliegender Anerkennung als „Systemische/r Therapeut*in (DGSF)", „Systemische/r Berater*in (DGSF)", „Systemische/r Supervisor*in (DGSF)“ oder „Systemische/r Coach*in (DGSF)“ können Anteile der Weiterbildung vorab anerkannt werden. (Gesamt: Max. 5 Tage/50 UE für Systemische Berater*innen und Therapeut*innen, max. 3 Tage/30 UE für Systemische Supervisor*innen und Coaches.)
Zulassung
Über die Zulassung zum Kontaktstudium wird nach folgenden Kriterien entschieden:
- Fachliche und persönliche Eignung
- Motivation für die Teilnahme am Kontaktstudium
- Möglichkeiten für Anwendungsfelder im Praxisfeld Mediation und Konfliktmanagement
Bewerbung
Für die berufsbegleitende Weiterbildung „Mediation und Systemisches Konfliktmanagement“ ist zur Zeit kein neuer Durchgang geplant . Bei Interesse melden Sie sich gern.
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