Förderpreis Informatik in Schulen

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Gliederungsvorschlag für Wettbewerbseinreichungen von Schulen (aktualisiert)

Einsendeschluss

Die Bewerbung muss bis zum 14.11.2014 in der Geschäftsstelle des Wettbewerbs vorliegen (siehe unten).

Fachliche Projektleitung

Prof. Dr. Ira Diethelm
E-Mail:
s. auch Kontakt

Projektorganisation und Geschäftsstelle des Wettbewerbs

Stiftung der Metallindustrie
im Nord-Westen (SMNW)
Herr Jürgen Lehmann
Bahnhofstr. 14
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/21027-21
Fax.: 0441/21027-98
E-Mail:

Förderpreis Informatik in Schulen

Förderpreis 2014 „Informatik in Schulen”

Die Stiftung der Metallindustrie im Nord-Westen (SMNW)
hat sich das Ziel gesetzt, die Bildung von Schülerinnen und Schülern in Informatik und Ökonomie nachhaltig zu verbessern. Beide Wissensbereiche gewinnen ganz allgemein für unsere Gesellschaft und speziell für den erfolgreichen Berufsweg junger Menschen zunehmend an Bedeutung.
Die Stiftung richtet daher den Wettbewerb „Ökonomie und Informatik in Schulen“ aus. Nachdem bereits in den vergangenen Jahren erfolgreiche Konzepte zur ökonomischen und informatischen Bildung ausgezeichnet wurden, sollen mit dem Preis in diesem Jahr Konzepte für die

lebensnahe Informatik in Schulen

gewürdigt werden.

Die Niedersächsische Kultusministerin, Frauke Heiligenstadt, hat die Schirmherrschaft über den Förderpreis übernommen.

Der Förderpreis wird auch im Schulverwaltungsblatt Niedersachsen im Juli 2014 bekannt gegeben.

Ausschreibungsregion

Teilnahmeberechtigt sind sämtliche allgemein bildenden Schulen oder Kooperationen von Schulen, die sich im Nordwesten Niedersachsens befinden, d.h. in dem Gebiet nördlich der Autobahn A1 von Hamburg bis Vechta und nördlich einer Linie von Vechta bis Papenburg. Ausgeschlossen von einer Bewerbung sind die Schulen, die bei der letzten Preisvergabe für Informatik in Schulen im März 2013 ausgezeichnet wurden.

Preisgelder und Preisverleihung

Die Preisgelder in Höhe von 15.000 Euro werden auf maximal drei Wettbewerbsteilnehmer verteilt und für schulische Ausstattung und Projekte im Sinne des Förderpreises vergeben.

Die Preisverleihung erfolgt im Frühjahr 2015 im Rahmen einer festlichen Veranstaltung.

Bewertungskriterien und Bewerbung

Bewertet und prämiert werden beispielgebende Gesamtkonzepte von Schulen für informatische Bildung mit möglichst sämtlichen folgenden Elementen:

  1. Inhaltlich soll aufgezeigt werden, wie die Schulen auf die zunehmende Allgegenwart von Informatiksystemen in einer dynamischen Gesellschaft im Unterricht reagieren. Es soll gezeigt werden, wie die Schulen die landesweiten Vorgaben zum Informatikunterricht lebensnah z.B. mit Exkursionen und Betriebserkundungen, außerschulischen Lernorten, in Seminarfächern, Projekten und anderen fächerübergreifenden Lerngelegenheiten verankern und sie diese Aktivitäten nachhaltig im Schulcurriculum mit geforderten Kompetenzen verknüpfen und festschreiben.
  2. Organisatorisch soll es sich um Schulprogramme handeln, die darauf abzielen, informatische Bildung zu fördern, zu stützen und zuverbessern. Die Umsetzung soll nachvollziehbar dargelegt werden, insbesondere wie die in der jeweiligen Schulform gegebenen Handlungsspielräume durch Profilbildung und Fächerverbünde genutzt werden.
  3. Personalpolitisch soll aus den Wettbewerbsbeiträgen deutlich werden, dass die Konzepte durch Personalentscheidungen, Personalentwicklung und Qualifizierung sowie kollegiale Beratung und ggf. Kooperationsverträge auf Langfristigkeit angelegt sind.
  4. Kommunikationspolitisch soll der Wettbewerbsbeitrag aufzeigen, wie die Konzepte zur Förderung der lebensnahen Bildung in Informatik schulintern, z.B. mit Blick auf das Schulprofil, und gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert und dokumentiert werden.
  5. Insgesamt muss deutlich werden, inwiefern es sich um ein auf andere Schulen übertragbares Modell handelt.

Die Einreichung soll die oben genannten 5 Punkte berücksichtigen, zu denen vertiefende Unterpunkte vorgegeben werden, vgl. Gliederungsvorschlag oben rechts auf dieser Seite.

Die Bewerbung sollte 10 Seiten nicht überschreiten, illustrierende oder ergänzende Anlagen sind möglich. Die Bewerbung muss in der Geschäftsstelle des Wettbewerbs bis zum 14.11.2014 vorliegen.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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