Bewerbung und Zulassung

Kathrin Schröder

Kathrin Schröder
Weiterbildungsreferentin
Psychosoziale Kontaktstudienprogramme
Abteilung Beratung und Konfliktlösung

T +49(0)441 798-2886
F +49(0)441 798-4411
E 

Friederike Schildt
Weiterbildungskoordination

T +49(0)441 798-4425
F +49(0)441 798-4411
E 

Bewerbung und Zulassung

Voraussetzungen

Mit folgenden Voraussetzungen können Sie sich für das berufsbegleitende Kontaktstudium bewerben:

  • In der Regel Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften, eine juristische Ausbildung (2. Staatsexamen) oder eine vergleichbare Qualifikation (Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich, z.B. bei qualifiziertem Berufsabschluss im psychosozialen Bereich und mind. 3-jähriger Praxiserfahrung)
  • Möglichkeit während der Weiterbildung im Bereich Mediation bzw. Konfliktmanagement praktisch tätig zu sein bzw. Praxisfälle zu akquirieren.
  • Bei bereits vorliegender Anerkennung als „Systemische/r Therapeut*in (DGSF)", „Systemische/r Berater*in (DGSF)", „Systemische/r Supervisor*in (DGSF)“ oder „Systemische/r Coach*in (DGSF)“ können Anteile der Weiterbildung vorab anerkannt werden. (Gesamt: Max. 5 Tage/50 UE für Systemische Berater*innen und Therapeut*innen, max. 3 Tage/30 UE für Systemische Supervisor*innen und Coaches.)

Zulassung

Über die Zulassung zum Kontaktstudium wird nach folgenden Kriterien entschieden:

  • Fachliche und persönliche Eignung
  • Motivation für die Teilnahme am Kontaktstudium
  • Möglichkeiten für Anwendungsfelder im Praxisfeld Mediation und Konfliktmanagement

Bewerbung

Für die berufsbegleitende Weiterbildung „Mediation und Systemisches Konfliktmanagement“  ist zur Zeit kein neuer Durchgang geplant . Bei Interesse melden Sie sich gern.

Besuchen Sie das C3L auch hier:

(Stand: 19.01.2024)  | 
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