Gebühren und Finanzierung des Studiums
Der Studiengang wird eingestellt
Hier geht es zu unserem neuen Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre
Die Gebühren für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Business Administration in mittelständischen Unternehmen betragen bis auf wenige Ausnahmen 750 Euro pro Modul. Sie studieren in der Regel 20 Module und das Abschlussmodul (21. Modul).
Sie zahlen nur Ihre tatsächlich belegten Module. Demnach reduzieren sich die Gebühren, wenn Kompetenzen in Form von Modulen angerechnet werden können (siehe unten).
Im Modulpreis ist enthalten:
- Teilnahme am Modul
- Zugang zur Online-Lernumgebung C3LLO und technischer Support
- Modulbegleitende Studienmaterialien
- Intensive fachliche Betreuung durch unsere Lehrenden
- Persönliche Beratung durch das Studiengangsmanagement
- Studierendenausweis mit der Berechtigung, universitäre Einrichtungen zu nutzen, sowie damit verbundene Ermäßigungen
- Nutzung von Bibliotheksdiensten und MS Office 365
- Durchführung bzw. Abnahme der Prüfungen (inkl. mögliche Wiederholungen von Prüfungen)
- Organisation der Präsenzphasen und Catering
Zusätzlich zu den Modulgebühren erhebt die Universität Oldenburg einen Semesterbeitrag (zurzeit 191,82 Euro).
Zahlungsoptionen der Gebühren im BA-Studium
Flexible Zahlungsmöglichkeiten erleichtern Ihnen die Realisierung des berufsbegleitenden Bachelorstudiums Business Administration in mittelständischen Unternehmen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Sie begleichen die Gebühren per Rechnung. Jedes Modul wird einzeln zu Beginn in Rechnung gestellt und die Gebühren verteilen sich dadurch über die Dauer des Studiums.
- Sie begleichen die Gebühren per Banklastschrift und in monatlichen Teilbeträgen über einen Zeitraum von sechs Monaten (mit Beginn des Moduls).
Semesterbeitrag / Gasthörgebühr
Zusätzlich zu den Modulgebühren erhebt die Universität Oldenburg
- bei immatrikulierten Studierenden einen Semesterbeitrag von zurzeit 201,82 Euro
- bei Gasthörenden eine Gasthörgebühr von zurzeit 120,00 Euro.
Der Semesterbeitrag bzw. die Gasthörgebühr wird gesondert von den Modulgebühren erhoben.
Verkürzung des Bachelorstudiums durch Anrechnung
Studierende, die einen Antrag auf Anrechnung von Modulen stellen und deren Kompetenzen und Vorleistungen vom Prüfungsausschuss anerkannt werden, können das Masterstudium verkürzen. In diesem Fall sind weniger Module zu finanzieren. Auf unserer Seite zur Bewerbung finden Sie weitere Informationen zur Anrechnung.
Förderung des berufsbegleitenden Bachelorstudiums
Sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung einer berufsbegleitenden Weiterbildung bzw. eines Bachelorstudiums. Neben staatlichen und privaten Förderprogrammen können u.a. Studienkredite und Stipendien genutzt werden. Außerdem können Ausgaben für Weiterbildung in der Regel steuerlich geltend gemacht werden (Werbungskosten).
Gerne erteilen wir im Rahmen der Studienberatung Auskünfte zur Studienfinanzierung und Förderung. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Leitfaden Studienfinanzierung und Förderung.
Starttext
Testen Sie hier, ob Sie die Voraussetzungen für eines oder mehrere der Förderprogramme von Bund und Ländern erfüllen
- []:Befinden Sie sich derzeit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigtenverhältnis mit einer Arbeitszeit von durchschnittlich mindestens 15 Std./Woche?
- Ja und ich verdiene mehr als 450€ im Monat
- Ja und ich verdiene weniger als 450€ im Monat
- Nein, ich bin aktuell in Eltern- bzw. Pflegezeit
- Nein
- []:Wie hoch ist Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen?
- < 17.900 € (bzw. 35.800 € bei Ehepaaren)
- 17.900 € - 20.000 € (bzw. 35.800 € - 40.000 € bei Ehepaaren)
- 20.000 € - 40.000 € (bzw. 40.000 € - 80.000 € bei Ehepaaren)
- > 40.000 € (bzw. 80.000 € bei Ehepaaren)
- []:Haben Sie Ihr Studium bzw. Ihre Weiterbildung (Modul) bereits begonnen?
- Ja, ich studiere bereits mehr als 2 Fachsemester
- Ja, aber ich habe das 2. Fachsemester noch nicht abgeschlossen
- Nein
- [3.2/3.3]:Sind Sie als Gasthörer*in angemeldet, bzw. haben dies vor?
- Ja
- Nein
- [1.1/1.2/1.3,3.2/3.3]:Haben Sie eine Berufsausbildung absolviert?
- Ja
- Nein
- [5.2]:Haben Sie eine Aufstiegsfortbildung absolviert?
- Ja
- Nein
- [5.1/6.1]:Können Sie besondere berufliche Leistungen nachweisen?
- [h1]Ja
- Nein
- [4.2,7.1]:Können Sie eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen?
- Ja
- Nein
- [4.2,8.1]:Ist dies ihr erstes Hochschulstudium?
- Ja
- Nein
- [4.2,5.1,7.1]:Baut das Studium fachlich/inhaltlich auf ihrer Ausbildung und Berufstätigkeit auf?
- Ja
- Nein
- [5.1,7.1]:Wie alt sind sie? (Durch Anrechnungszeiten, z. B. Bundesfreiwilligendienst/Elternzeit, können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden)
- Jünger als 25
- Älter als 25
- [2.1]:Verfügen Sie oder Ihr Ehepartner über ein Sparguthaben nach dem Vermögensausbildungsgesetzt (vermögenswirksame Leistung)?
- Ja
- Nein
- [3.3]:Wohnen und/oder arbeiten Sie in einem der folgenden Bundesländer?
- Hamburg
- Niedersachsen
- Nordhrein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Nein, in keinem der oben genannten
- [3.3,13.2/13.7]:Können Sie sich vorstellen, dass Ihr Arbeitgeber sich finanziell an Ihrer Weiterbildung/Ihrem Studium beteiligt?
- Ja, mit mindestens 10% der Kosten
- Ja, mit mindestens 50% der Kosten
- Nein
- Als besondere berufliche Leistungen gelten:
- Abschlussnote der Berufsausbildung bzw. Aufstiegsfortbildung von mind. 1,9 bzw. 89 Punkten
ODER - Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
ODER - Begründeter Vorschlag des Arbeitgebers bzw. der Berufsschule
- Abschlussnote der Berufsausbildung bzw. Aufstiegsfortbildung von mind. 1,9 bzw. 89 Punkten
Endtexte
- [5.1/6.1,7.1,8.1,9.1,3.2/3.3]:
Aufstiegsstipendium für Studierende
Das Aufstiegsstipendium unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Beruflich Begabte werden finanziell unterstützt.
www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html
https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Aufstiegsstipendium.pdf
- [1.1/1.2/1.3,3.3,5.1,7.1,10.1,11.1]:
Weiterbildungsstipendium für Studierende
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich speziell an junge, (nachweislich) besonders begabte und leistungsfähige Absolvent*innen einer Berufsausbildung. Durch das Weiterbildungsstipendium sollen Berufseinsteiger*innen bei ihrer Entwicklung im Beruf und beim Auf- und Ausbau neuer Kompetenzen und Fertigkeiten gefördert werden.
www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html
www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Weiterbildungsstipendium.pdf
- [1.1/1.2/1.3,2.1/2.2,3.3,4.1]:
Bildungsprämie: Prämiengutschein
Mit dem Prämiengutschein werden 50 % der Veranstaltungsgebühr (max. 500 €) übernommen. Pro Jahr kann ein Gutschein eingelöst werden.
www.bildungspraemie.info/de/der-pr-miengutschein.php
- [12.1]:
Bildungsprämie: Spargutschein
Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld bereits vor Ablauf der Sperrfrist von i.d.R. 7 Jahren ohne Verlust der Arbeitnehmersparzulage entnehmen und damit eine berufliche Weiterbildung finanzieren.
www.bildungspraemie.info/de/der-spargutschein.php
- [1.1,3.3,13.1]:
Hamburger Weiterbildungsbonus 2020
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie unter:
https://www.iwwb.de/weiterbildung.html?kat=foerderung&num=957 - [3.3,13.2,14.1/14.2]:
Weiterbildung in Niedersachsen
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie unter:
http://bit.ly/wb-niedersachsen
http://bit.ly/wb-niedersachen2 - [2.2/2.3,3.3,13.3]:
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie unter:
https://bit.ly/wb-nrw
http://bit.ly/wb-nrw2 - [3.3,4.1,13.4]:
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie unter:
https://esf.rlp.de/qualischeck/ - [2.1/2.2/2.3,3.3,13.5]:
Sachsen: Weiterbildungsscheck Individuell
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie unter:
http://bit.ly/wb-sachsen
http://bit.ly/wb-sachsen2 - [2.1/2.2/2.3,3.3,13.6]:
Sachsen-Anhalt: Weiterbildung Direkt
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie unter:
http://bit.ly/wb-sachsen-anhalt - [3.3,13.7,14.2]:
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie unter:
http://bit.ly/wb-schleswig-holstein - [2.2/2.3,13.8]:
Weiterbildungsscheck Thüringen
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie unter:
http://bit.ly/wb-thüringen2 - []:
Neben den Förderprogrammen von Bund und Ländern können Sie zur Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung bzw. Ihres Studiums auch verschiedene Kredite und Bildungsfonds sowie ggf. Stipendienprogramme von Stiftungen und Verbänden in Anspruch nehmen. Weitere Informationen dazu haben wir Ihnen in unserem Leitfaden Studienfinanzierung und -förderung zusammengestellt.
Ihre Angaben und nähere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen können Sie sich als PDF herunterladen. Gerne können Sie auch im Rahmen der Studienberatung Ihre Fragen klären.
www.uol.de/c3l/studiengang/rund-um-das-studium/informieren-beraten - []:
In diesem Test wurden die Voraussetzungen für die vier wichtigsten Förderprogramme auf Bundesebene sowie das entsprechende Programm Ihres Bundeslandes erfragt.
Leider erfüllen Sie keine der notwendigen Bedingungen für eines der ausgesuchten Förderprogramme.
Neben den Förderprogrammen von Bund und Ländern können Sie zur Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung bzw. Ihres Studiums auch verschiedene Kredite und Bildungsfonds sowie ggf. Stipendienprogramme von Stiftungen und Verbänden in Anspruch nehmen. Weitere Informationen dazu haben wir Ihnen in unserem Leitfaden Studienfinanzierung und -förderung zusammengestellt.
Ihre Angaben und nähere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen können Sie sich als PDF herunterladen. Gerne können Sie auch im Rahmen der Studienberatung Ihre Fragen klären.
www.uol.de/c3l/studiengang/rund-um-das-studium/informieren-beraten