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(Erasmus+) Studierendenmobilität

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(Erasmus+) Studierendenmobilität innerhalb Europas mit besonderen Bedürfnissen

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Erasmus+ Finanzierung

Fördersätze Studierendenmobilität (SMS)

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Ab dem Projektjahr 2022 gelten deutschlandweit die folgenden Förderraten für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):

  • Gruppe 1 (monatlich 600,- EUR): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich.
  • Gruppe 2 (monatlich 540,- EUR): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 490,- EUR): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Die Auslandsstudienphase kann allerdings auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen. Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status. Für weitere Informationen zur Förderung Ihres Erasmus+ Studienaufenthalts, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Aufstockungsbetrag (Top-Up) für Studierende mit geringeren Chancen (ab Erasmus Projekt 2022):
Studierende mit einer chronischen Erkrankung (siehe Website des RKI) oder einer Behinderung ab GdB20 können einen monatlichen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250 Euro beantragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei der Nationalen Erasmus-Agentur mit einem Langantrag eine Förderung der realen Kosten zu beantragen. Auch Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland gehen, Erstakademiker*innen sowie Studierende, die vor der Auslandsmobilität einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit von mindestens 6 Monaten nachgegangen sind und monatlich über 450 € und unter 850 € netto verdient haben, können den Aufstockungsbetrag beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Aufstockungsbetrag (Top-Up) für Grünes Reisen:
Für "Grünes Reisen" an die Partnerhochschule und zurück ist ein einmaliger Zuschuss von einmalig 100 Euro sowie die Finanzierung von bis zu vier Reisetagen vorgesehen. Reisen zu Fuß oder mit dem Fahrrad werden einmalig mit bis zu 350 Euro gefördert. Näheres zu den Bedingungen finden Sie hier.

Erasmus+ Sonderförderung

Es gibt sowohl für Studierende mit Behinderung (mit einem GdB von mind. 20, beim Langantrag mind. 50) als auch für Studierende mit Kind(ern) eine Sonderförderung, um den Erasmus+ Auslandaufenthalt zu verwirklichen.

(Stand: 20.06.2024)  | 
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