SoSe 2015
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SoSe 2015
"Selbstmord" - verwerfliche Straftat oder Akt menschlicher Willensfreiheit?
Hatte die Selbsttötung in der Antike unter gewissen Umständen als entschuldbar gegolten, so urteilte sie das Kirchenrecht des Mittelalters als gottlose Handlung ab, die z. B. die Bestattung in geweihter Erde ausschloss. Um die gefürchtete Wanderung der Seelen von Selbstmördern zu unterbinden, wurden deren Leichen teils verbrannt oder die Herzen mit Pflöcken durchstoßen. Die kirchliche Lehre übertrug sich in der Frühen Neuzeit trotz vereinzelter Gegenstimmen auch auf das weltliche Recht; die Verdammung von Selbstmördern wurde nun von Kirche und Staat getragen. Erst im 18. Jh. setzten Debatten zur Abmilderung oder gänzlichen Abschaffung der Selbstmordstrafen ein. Doch unter welchen Voraussetzungen vollzog sich dieser Wandel? Welche Argumente wurden für und gegen die Kriminalisierung der Selbsttötung angeführt? Und wie rechtfertigten Selbstmörder die eigene Tat?
Diesen Fragen soll im Seminar nachgegangen werden, wobei u. a. zeitgenössische Lexika, Romane, Rechtstexte und Briefe in die Untersuchung eingeschlossen werden.