Informationen für Schulen

Informationen für Schulen

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Schulische Praktika sind fester Bestandteil der Lehramtsausbildung. Die Zuweisung der Praktikumsplätze obliegt dem Zentrum für Lehrkräftebildung – Didaktisches Zentrum (DiZ). Einige der Praktika sind in fächerübergreifenden Modulstrukturen strukturiert. Die Koordination diesbezüglicher Abstimmungsprozesse liegt ebenfalls beim DiZ. Im Folgenden werden einzelne Aspekte zu den angeführten Punkten erläutert.

Sollten noch Fragen offen bleiben, finden Sie hier weitere Informationen zu den verschiedenen Praktika.

Dokumente zur Vorlage an Schulen

Dokumente, die der Schule von den Studierenden vorgelegt werden müssen, finden Sie hier.

Doppelfunktion: Bestehender Arbeitsvertrag an gewünschter Praktikumsschule

Im Rahmen der Zuweisung der Praktikumsplätze wird das Didaktische Zentrum vermehrt seitens der Studierenden oder der Schulen darum gebeten, dass die Zuweisung zum Praktikum an die Schule erfolgen möge, an der der*die Studierende bereits einen Vertrag als Vertretungslehrkraft oder Pädagogische Mitarbeiterin/ Pädagogischer Mitarbeiter hat. Liegt eine solche Konstellation vor, sprechen wir von einer „Doppelfunktion“ an der Schule während des Praktikumszeitraums.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das DiZ diesem Wunsch Praktikumsschule = „Dienstschule“ nicht grundsätzlich nachkommen kann. Eine Zuweisung an die Schule, an der ein Arbeitsvertrag besteht, kann ggf. ermöglicht werden, wenn die Rahmenbedingungen für die berufsfeldbezogenen Praktika im Lehramtsstudium (siehe Niedersächsische MaVO-Lehr und das Niedersächsische Schulgesetz) beachtet werden. Dies bedeutet, dass

  • die schulpraktische Ausbildung im Rahmen des Studiums (Pflichtpraktikum) eindeutig bzgl. Zeit, Aufgaben und Verpflichtungen vom Dienstverhältnis getrennt werden muss. So sind die Zeiten/ Unterrichtsstunden für das Schulpraktikum zusätzlich zum Dienstverhältnis zu absolvieren.
  • in den für das Schulpraktikum vorgesehenen Zeiten/ Unterrichtsstunden kein Vertretungsunterricht und keine Aufsichtspflichten (z. B. Pausen- oder Busaufsichten) übernommen werden dürfen.
  • die für das Schulpraktikum vorgesehenen Unterrichtsstunden durch Mentor*innen begleitet bzw. reflektiert werden müssen.

Falls Sie dennoch an Ihrer Dienststelle Ihr Schulpraktikum absolvieren möchten, muss die zuständige Sachbearbeiterin im DiZ über einen bestehenden Arbeitsvertrag an der gewünschten Praktikumsschule informiert und unaufgefordert ein zwischen Schule und Studierender/m vereinbarter Zeit- und Aufgabenplan vorgelegt werden. Aus diesem muss hervorgehen, welche Zeiten und Aufgaben dem bestehenden Dienstverhältnis und welche dem Schulpraktikum gelten. Während des Praktikumszeitraums muss der / die Studierende also in erhöhter Stundenzahl an der Schule tätig sein oder der dort geschlossenen Vertrag muss für diesen Zeitraum ruhen, z. B. durch Urlaub.

Ein gemeldetes Anliegen Praktikumsschule = „Dienstschule“ wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der Gesamtzuweisungen sowie der genannten Kriterien geprüft. Nicht in jedem Fall können die Wünsche von Studierenden und Schulen berücksichtigt werden.

Besonderer Hinweis zum schulpraktischen Modul prx560 Praxisblock in der Schule (M.Ed. G/HR):
Aufgrund rechtlicher Vorgaben (Zuweisung in fächerspezifischen Teams, verpflichtende Unterrichtsbesuche, eingeschränkter Zuweisungsradius) ist für dieses Schulpraktikum die Berücksichtigung der Zuweisungskonstellation Praktikumsschule = „Dienstschule“ besonders schwierig.

Gesetze, Vorschriften und Verordnungen in den Schulen

Bitte beachten Sie, dass Sie auch als Praktikant*in an einer Schule den dort geltenden Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen unterliegen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die Schulleitung Ihrer Praktikumsschule.

  • Datenschutz

Zur Gesetzeslage in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (z. B. Laptop oder Aufnahmegeräten) von Lehrkräften informieren Sie sich hier vorab.

  • Fotokopieren / Einscannen von Werken zu Unterrichtszwecken

Informationen über den rechtlich geregelten Umfang des Kopierens und der Verbreitung der Materialien können Sie hier entnehmen.

  • Impfung

Aktuelle Impfempfehlungen finden Sie auf den Seiten der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Seit 01.03.2020 sind Sie gesetzlich verpflichtet, zu Beginn Ihres Praktikums die Masernimpfungen (in der Regel zwei) gegenüber der Schulleitung nachzuweisen. Für weitere Informationen siehe hier.

  • Infektionskrankheiten

Allgemeine Informationen sowie das Gesetz können Sie auf der Seite der Landesschulbehörde Niedersachsen einsehen.
Die Unterlagen zur Belehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 35 IfSG, 030_024 zum Infektionsschutzgesetz und das aktuell gültige Formular zur Erklärung über die Belehrung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) 1P-ALL 102 finden Sie hier.

 

Kernzeiten an der Praktikumsschule

Modul-/Praktikumsbescheinigungen und Dokumente

Die Modulbescheinigungen für die verschiedenen Praktika sowie weitere Dokumente finden Sie hier.

Schadensfälle und Unfälle im Praktikum

Informationen bei einem Schadensfall oder Unfall im Praktikum finden Sie unter dem Reiter "Schadensfälle und Unfälle im Praktikum" auf dieser Seite.

Schulknigge: Verhaltenshinweise zum Praktikum

Hilfreiche Anmerkungen für Studierende und das (erste) Schulpraktikum:

Schwangerschaft von Studentinnen

Informationen zum Verfahren bei einer Schwangerschaft von Studentinnen finden Sie unter dem Reiter "Schwangerschaft im Studium und Praktikum" auf dieser Seite.

Umfragen und Erhebungen an Schulen

Umfragen und Erhebungen in Schulen bedürfen im Vorfeld der Genehmigung. Diese Genehmigungspflicht gilt sowohl für Umfragen und Erhebungen in Forschungsarbeiten als auch für sämtliche studentische Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie im Rahmen von Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) und anderen Modulen (auch schulpraktische Module wie z.B. das Projektband und das Forschungs- und Entwicklungspraktikum) zu erbringen haben.

Sollten Sie Umfragen und Erhebungen in Schulen durchführen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit den von dem DiZ bereitgestellten Informationen auseinanderzusetzen und die dazugehörigen Beantragungsformulare zu nutzen.

Sie finden diese zum Download unter:
uol.de/diz/studium-und-lehre/umfragen-und-erhebungen-in-schulen

 Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Lehrperson.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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