Maßnahmen

Maßnahmen

Artenhilfsprogramme für ausgewählte FFH-Libellenarten in NW-Deutschland

Schutz- Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Als Maßnahmen der Artenhilfsprogramme sind geplant: Anpassung der Grabenunterhaltung an die Lebenszyklen und ökologischen Ansprüche der Zielarten (Intensität, Zeitpunkt und Intervall sowie Einsatzgerät). Wiederansiedlung von Krebsschere
In potenziell geeigneten Gewässern sollen Pflanzen der Krebsschere (Stratiotes aloides) angesiedelt und so neue Lebensräume für die Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis) geschaffen werden. Die Unterhaltung dieser Gewässer soll ebenfalls an die ökologischen Ansprüche der Arten angepasst werden. Entfernen von Ufergehölzen
Um eine Beeinträchtigung durch Gehölzbeschattung auf die Populationen von Helm- und Vogel-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale und C. ornatum) zu verringern, ist die Entfernung oder der Rückschnitt von Gewässerbeschattenden Einzelgehölzen oder Gehölzgruppen in ausgewählten Grabenabschnitten geplant. Renaturierung/Wiederherstellung von Gräben als Wanderkorridor oder sogar (zeitweiliges oder dauerhaftes) Fortpflanzungshabitat
Für eine Vernetzung der Libellenpopulationen ist es wünschenswert, Trittsteine und Korridore zwischen den Gebieten zu entwickeln und so einen Individuenaustausch zu ermöglichen. Dafür bieten sich Grabenabschnitte an, die an aktuelle Vorkommen grenzen und eine möglichst gleichmäßige Wasserführung aufweisen. Als Maßnahmen kommen neben der Entwicklung und Optimierung der kennzeichnenden Vegetation und Gewässermorphologie, einer angepassten Grabenunterhaltung, dem Entfernen von stark entwickelter Verlandungsvegetation und Schlammauflage sowie Gehölzrückschnitt oder -entfernung in Frage.

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Melanie Willen (Stand: 25.10.2024)  | 
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