FWJ von A-Z
FWJ von A-Z

Häufig gestellte Fragen und Begriffe zum Freiwilligen Wissenschaftlichen Jahr (FWJ) erklärt:
- Alter
- Gute wissenschaftliche Praxis
- Wissenschaftliches Arbeiten (Texte lesen und verstehen, recherchieren, Texte verfassen, Inhalte präsentieren)
- Ethische Fragen in der Wissenschaft
- Wissenschaftskommunikation
- Studien- und Berufsorientierung
- Zeit- und Selbstmanagement
- Kennenlernen anderer wissenschaftlicher Einrichtungen in Form von Exkursionen
- .…
Das FWJ an der Universität Oldenburg richtet sich vorwiegend an (Fach-)Abiturient*innen, die sich für ein Studium oder eine Ausbildung mit Forschungsaussichten interessieren. Es gibt keine Altersgrenze.
AnfangszeitDas FWJ beginnt in der Regel am 01.09 eines Jahres und dauert 12 Monate.
AnleitungIn der Arbeitsgruppe gibt es ein bis zwei feste Ansprechpersonen, die bei Fragen zu alltäglichen Arbeitsabläufen weiterhelfen. Darüber hinaus steht die Koordinationsstelle FWJ für allen Fragen rund um den Freiwilligendienst gerne zur Verfügung.
ArbeitskleidungSofern in der Arbeitsgruppe das Tragen von Arbeits- bzw. Schutzkleidung notwendig ist, wird diese durch die Arbeitsgruppe zur Verfügung gestellt.
ArbeitsplatzneutralitätDas Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) definieren den Freiwilligendienst als „überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen“; der Freiwilligendienst ist im arbeitsrechtlichen Sinne kein Beschäftigungsverhältnis. Freiwillige werden demnach ergänzend zu den Fachkräften in der Einsatzstelle eingesetzt. Der Freiwilligendienst kann kein Ersatz für bestehendes Fachpersonal darstellen.
ArbeitsschutzEin Freiwilligendienst bleibt hinsichtlich der Arbeitsschutzvorschriften einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Es gelten z.B. das Jugendarbeitsschutz- und das Mutterschutzgesetz. Diese enthalten Bestimmungen, die sowohl die Gesundheit als auch die Arbeitsfähigkeit schützen und erhalten sollen (z.B. Arbeitszeiten, Pausen, etc.).
ArbeitszeitDie wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,8 Stunden. Wie sich diese Zeit auf die einzelnen Tage verteilt, ist abhängig von der jeweiligen Arbeitsgruppe. Für minderjährige Freiwillige gilt außerdem das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Auflösung der VereinbarungDie BFD-Vereinbarung kann einvernehmlich und mit einer Frist von 14 Tagen aufgelöst werden. Bei Bedarf bitte mit der Koordinierungsstelle Rücksprache halten.
AusbildungsplatzDas FWJ gilt nicht als Ausbildung. Der Dienst kann die Bewerbungschancen verbessern, oftmals wird er auch als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe vorteilhaft berücksichtig.
AusweisZu Beginn des Dienstes erhalten Freiwillige einen BFD-Ausweis. Dieser ist vergleichbar mit einem Schülerausweis und ermöglicht Ermäßigungen verschiedenster Art. Weitere Informationen zum Ausweis gibt es hier.
BenefitsWährend des FWJs können Sie universitäre Angebote wie den Hochschulsport, das Uni-Kino, das Uni-Theater etc. vergünstigt nutzen.
Über den BFD-Ausweis können Sie außerdem weitere Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die Sie hier finden.
Wenn benötigt, können Freiwillige über die Koordinierungsstelle FWJ eine Bescheinigung über die Ableistung eines Freiwilligendienstes erhalten. Sie enthält Angaben zum Einsatzbereich und Beschäftigungszeitraum und dient als Nachweis, beispielsweise bei Behörden oder den Anträgen bei der Familienkasse (für Kindergeldanträge).
BewerbungDie Bewerbungsfrist endet in der Regel Ende Februar eines jeden Jahres. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie hier. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie hier.
BildungstageSiehe Seminare.
Bundesfreiwilligendienst (BFD)Das FWJ findet im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (kurz BFD) statt.
DauerDas FWJ dauert normalerweise 12 aufeinanderfolgende Monate. Die FWJler*innen müssen sich für mindestens sechs Monate verpflichten. Die Dienstzeit kann in Absprache auf insgesamt bis zu 18 Monate verlängert werden.
DienstzeitbescheinigungNach erfolgreichem Abschluss des FWJs erhalten alle Freiwilligen automatisch eine Dienstzeitbescheinigung mit Angaben zu Dauer und Einsatzbereich. Sollte vor oder während des Dienstes eine Bescheinigung benötigt werden, kann diese über die Koordinierungsstelle FWJ angefordert werden.
EinarbeitungJede*r FWJler*in wird in den jeweiligen Aufgabenbereich eingearbeitet. Je nach Einsatzbereich kann diese Einarbeitung unterschiedlich lang ausfallen.
EinsatzbereicheDas FWJ ist in verschiedenen, jährlich wechselnden Bereichen möglich. In der Regel gibt es verschiedene Plätze am Department für Humanmedizin inkl. der Universitätskliniken, am Department für Psychologie, am Department für Versorgungsforschung, am Department für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften aber auch im Referat Forschung und Transfer. Alle aktuell ausgeschriebenen Plätze finden Sie hier. Über die Erfahrungsberichte können Sie Einblicke in die verschiedenen Bereiche gewinnen.
EnglischkursEnglisch ist die Sprache der Wissenschaft und spielt im wissenschaftlichen Arbeitskontext eine wichtige Rolle. Deshalb ist es verpflichtend, einen Englischkurs an der Universität für ein Semester zu besuchen. Die Kosten für den Kurs werden übernommen, außerdem entspricht die Teilnahme am Englischkurs fünf Bildungstagen.
Freiwillige, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können in Absprache mit der Koordinierungsstelle einen Deutsch- statt Englischkurs besuchen.
KindergeldDer allgemeinrechtliche Anspruch (Altersgrenze beachten!) auf Kindergeld besteht auch während der Ableistung eines FWJ. Auch der Anspruch auf (Halb-)Waisenrente bleibt bestehen.
KrankenversicherungSie werden für die Dauer des FWJ grundsätzlich als eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden von der Universität Oldenburg übernommen und an die Krankenkasse abgeführt. Eine gegebenenfalls vorher bestehende Familienversicherung ruht für die Zeit des FWJ und kann - zum Beispiel bei Aufnahme einer Berufsausbildung, einem weiteren Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums - wiederaufleben. Inwieweit die private Krankenversicherung für die Zeit des FWJ "ruhend" gestellt werden kann, muss mit der jeweiligen privaten Krankenversicherung vor Beginn des FWJ geklärt werden.
NebenbeschäftigungEine Nebenbeschäftigung auszuüben ist möglich, allerdings muss diese beantragt und genehmigt werden. Zuständig hierfür ist das Personaldezernat der Universität. Der zeitliche Umfang einer Nebentätigkeit darf 8 Stunden pro Woche sowie die tägliche Arbeitszeit inkl. des FWJ von 10 Stunden nicht überschreiten.
Pädagogische BegleitungDie Koordinierungsstelle FWJ begleitet und betreut alle Freiwilligen während der Dienstzeit. Dies geschieht insbesondere über die Seminare. Darüber hinaus bietet sie Unterstützung bei allen Belangen rund um die Arbeit und steht persönlich, telefonisch und per E-Mail als Ansprechperson zur Verfügung.
Politisches BildungsseminarIm Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes ist die Teilnahme an einem politischen Bildungsseminar in einem Bildungszentrum des Bundes Pflicht. Die FWJler*innen der Universität Oldenburg nehmen in der Regel am Seminar in Ritterhude teil. Die Koordinierungsstelle übernimmt die Anmeldung, sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Seminar (An- und Abreise, Übernachtung, Verpflegung) werden ebenfalls übernommen.
SeminareInsgesamt sind während eines zwölfmonatigen FWJ mindestens 25 Bildungstage verpflichtend. Diese finden zum Teil mehrtägig und mit Übernachtung außerhalb von Oldenburg statt. Bei einer längeren bzw. kürzeren Vertragsdauer werden die Bildungstage entsprechend angepasst. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben und es darf kein Urlaub für diese Zeiträume geplant werden.
Freiwillige über 27 müssen bei 12 Monaten FWJ 12 Bildungstage absolvieren.
Themen können z.B. sein:
Da es sich beim FWJ um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt, sind Sie während des Freiwilligendienstes Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden von der Universität gezahlt.
StudienplatzWer sich auf einen Studienplatz erneut bewerben möchte, der ihm zu Beginn oder während des FWJs zugewiesenen wurde, hat Vorrang vor allen übrigen Bewerbenden. Das FWJ kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt. Die genauen Formalitäten erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Hochschulen.
TaschengeldSie bekommen ein monatliches Taschengeld in Höhe von 450,- EUR ausgezahlt. Sofern Sie bei Beginn des FWJ bereits über 25 Jahre alt sind, erhöht sich die Summe auf insgesamt 520,- EUR.
TeilzeitEine Tätigkeit in Teilzeit mit mindestens 20 Wochenarbeitsstunden ist unter bestimmten Voraussetzungen und nach Rücksprache möglich.
UnterkunftLeider hat die Universität keine Möglichkeit, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Die Wohnheime des Studentenwerkes Oldenburg sind ausschließlich für immatrikulierte Studierende vorgesehen. Gerne beraten wir Sie aber zu weiteren Möglichkeiten bei der Suche nach einer passenden Unterkunft.
UrlaubBei einer Vertragsdauer von 12 Monaten haben Sie Anspruch auf 30 Urlaubstage. Bei einer längeren bzw. kürzeren Vertragsdauer wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst.
VereinbarungDie BFD-Vereinbarung wird zwischen Ihnen, der Universität Oldenburg und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben geschlossen
VoraussetzungenDas Freiwillige Wissenschaftliche Jahr richtet sich vor allem an Abiturient*innen mit Interesse an einem Studium oder einer forschungsnahen Ausbildung, ermöglicht aber auch Personen ohne Abitur den Zugang zu Wissenschaft und Forschung.
Einige Arbeitsgruppe nennen weitere Voraussetzungen, wie zum Beispiel ein Führerschein oder ein besonderes Interesse am Fachgebiet. Diese Voraussetzungen sind in der jeweiligen Ausschreibung angegeben.
WeihnachtsgeldNein, im Freiwilligendienst sind keine Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld vorgesehen
WochenenddienstJe nach Arbeitsbereich kann es sein, dass Sie Wochenendarbeit leisten müssen. Dafür bekommen Sie in der Regel in der darauffolgenden Woche einen entsprechenden Ausgleich (freie Tage).
WohngeldDie Beantragung von Wohngeld ist für die Zeit des FWJ prinzipiell möglich. Die Zahlung von Wohngeld hängt unter anderem von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen (der Erziehungsberechtigten) ab. Ob die Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch bestehen, sollte rechtzeitig vor Antritt des FWJ mit der Wohngeldstelle geklärt werden. Weitere Informationen finden sich hier.