Das ‚Erbe‘ des deutschen Gesundheitswesens? Zum medizinethischen Potenzial eines umstrittenen Begriffs
Das ‚Erbe‘ des deutschen Gesundheitswesens? Zum medizinethischen Potenzial eines umstrittenen Begriffs
Niklas Ellerich-Groppe
Abteilung Ethik in der Medizin, Department für Versorgungsforschung, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Während vermehrt über die intergenerationell gerechte Ausgestaltung des Gesundheitswesens in der Zukunft diskutiert wird, spielt das Gewordensein des Gesundheitswesens in diesen Debatten nur eine untergeordnete Rolle. So bleibt die Frage, welches Erbe die vergangenen Generationen den heutigen und zukünftigen in den Praktiken, Institutionen und Strukturen des Gesundheitswesens hinterlassen (sollten), weitgehend unberücksichtigt. Mehr noch: Obwohl das (angemessene) Tradieren von Gütern, Institutionen und Strukturen anderswo regelmäßig als ‚Erbe‘ verhandelt wird, ist das analytische Potenzial dieses Begriffes für die Medizinethik erst wenig diskutiert worden.
Dieses medizinethische Potenzial des Begriffes ‚Erbe‘ für eine intergenerationell gerechte Ausgestaltung des Gesundheitswesens zu entfalten, ist Ziel des Beitrags.
Zuerst wird eine Analyse des Begriffs ‚Erbe‘ geboten, in der eine systematische – am kulturwissenschaftlichen Begriff orientierte – Aufschlüsselung seiner einzelnen begrifflichen Elemente und der korrespondierenden moralischen Implikationen erfolgt. Die formale Bestimmung, wonach ein Kollektiv die Gesamtheit materieller und immaterieller Kulturgüter tradiert, wird dann anhand dreier Fallbeispiele aus unterschiedlichen Feldern auf das deutsche Gesundheitswesen übertragen. Mit Blick auf das Erbe der ‚medizinischen Experimente‘ im NS-Regime (Forschungsethik), tradierte kulturelle Praktiken und Rollenbilder in der gesundheitlichen Versorgung (klinische Ethik) und die solidarisch finanzierte Gesundheitsversorgung (Public-Health-Ethik; Sozialpolitik) werden die Möglichkeiten und Limitationen einer medizinethischen Anwendung des Erbbegriffs und die entsprechenden moralischen Implikationen illustriert. Während der Begriff etwa für die Definition des Inhalts und Umfangs des Erbes sowie die Bestimmung der relevanten Rechte und Pflichten hilfreich ist, erweist sich die Definition der (ver)erbenden moralischen Akteure als Herausforderung.
In der abschließenden Diskussion wird zur Bearbeitung dieses Problems der Generationenbegriff vorgeschlagen, der sich bereits in anderen Anwendungskontexten – etwa in Diskussionen zu historischer Gerechtigkeit – bewährt hat. So erweist sich trotz aller Defizite das ‚Erbe‘ schließlich als Kategorie mit hohem analytischem Potenzial, das v.a. in der zeitlichen Kontextualisierung medizinethischer Fragestellungen liegt.