Gesund sterben – Freiheit oder Unzumutbarkeit?

Gesund sterben – Freiheit oder Unzumutbarkeit?

Elena Hofacker1, Louise Forst1, Matthias Havemann1, Jens Puschke2, Carola Seifart1

Institut für angewandte und klinische Ethik im Gesundheitswesen, Fachbereich Medizin, Philipps-Universität Marburg

Fachbereich Rechtswissenschaften, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Medizinstrafrecht, Philipps-Universität Marburg

Gesellschaftliche Regelungen zum Lebensende sind stets wertbehaftet und reflektieren grundlegende Vorstellungen von Autonomie, Verantwortung und moralischer Zumutbarkeit. Der assistierte Suizid bildet dabei einen paradigmatischen Konfliktfall: Er berührt zugleich das individuelle Recht auf Selbstbestimmung, professionelle Verantwortung im medizinischen und beratenden Kontext sowie kollektive Zukunftsverantwortung einer Gesellschaft im Umgang mit Vulnerabilität und Sterben.

2020 erklärte das BVerfG das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und leitete aus Art.2 Abs.1 i.V.m. Art.1 Abs.1 GG ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab. Dieses Recht ist weder an bestimmte Lebensphasen noch an Krankheitszustände gebunden und schließt ausdrücklich die Inanspruchnahme der Hilfe Dritter ein. Diese Entscheidung markiert eine weitreichende normative Konzeption, die Autonomie als zentrales Leitprinzip des Lebensendes etabliert.

Inwieweit diese Konzeption gesellschaftlich getragen wird, erscheint zumindest fraglich. Die 2023 gescheiterten Gesetzgebungsversuche verweisen auf eine anhaltende Ambivalenz zwischen rechtlicher Liberalisierung und moralischen Vorbehalten.

Vor diesem Hintergrund greift der Vortrag empirische Ergebnisse aus einer vergleichenden Befragung von Studierenden der Medizin, Rechtswissenschaft und Theologie im Abstand von 14 Jahren auf. Diese deuten zwar auf eine deutliche normative Aufwertung individueller Selbstbestimmung hin, zugleich zeigt sich jedoch, dass Zustimmung zum assistierten Suizid (88%) nicht vorbehaltlos ist, sondern stark kontextabhängig bleibt. Besonders relevant ist dabei die Frage, unter welchen Bedingungen und durch welche Akteure assistierter Suizid als ethisch vertretbar angesehen wird.

Insbesondere die geringe Zustimmung gegenüber assistiertem Suizid bei gesunden oder nicht terminal erkrankten Personen (21%) verweist auf eine Diskrepanz zwischen der vom BVerfG konzipierten, autonomen Entscheidungsfreiheit und gesellschaftlich geteilten Intuitionen moralischer Zumutbarkeit. Diese Spannung soll Im Vortrag den Ausgangspunkt für eine normativen Analyse bilden. Im Zentrum steht die Frage, welche medizinethischen Konsequenzen daraus folgen, wenn eine verfassungsrechtlich kohärente Autonomiekonzeption systematisch mit verbreiteten moralischen Intuitionen kollidiert: Ist Ethik hier korrigierend, vermittelnd oder kritisch-distanziert gefordert?

Internetkoordinator (Stand: 24.06.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p119975
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