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Informationen der Universität im Rahmen der Corona-Pandemie

  • Zwei Frauen mit Masken gehen durch das Foyer des Hörsaalgebäudes A14.

    Im Wintersemester finden wieder mehr Präsenzveranstaltungen auf dem Campus statt. Foto: Universität Oldenburg/Daniel Schmidt

Endlich wieder Campus-Leben

Für das Wintersemester plant die Universität einen Studienalltag, in der Präsenzlehre wieder fester Bestandteil sein wird. Dabei sind weiterhin grundsätzlich Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. 3G gilt gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung.

Endlich wieder Campus-Leben: Für das Wintersemester plant die Universität einen Studienalltag, in der Präsenzlehre wieder fester Bestandteil sein wird. Dabei sind weiterhin grundsätzlich Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. 3G gilt gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung.

Das Präsidium stellte der Hochschulöffentlichkeit heute Details der vom Corona-Krisenstab der Universität geplanten Umsetzung vor. Demnach lassen sich die Raumkapazitäten ab Semesterstart am 1. Oktober wieder deutlich besser nutzen; die Mehrheit der Studiengänge plant entsprechend mit einem (Teil-)Präsenzanteil zwischen 40 und 60 Prozent. Dabei sind weiterhin grundsätzlich Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, um das Entstehen von Infektionsketten möglichst zu vermeiden. Greift zusätzlich die 3G-Regel der niedersächsischen Corona-Verordnung, erhalten nur Genesene, Geimpfte und Getestete Zugang zu Lehrveranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmenden.

„Das Wintersemester an der Universität Oldenburg wird eine Kombination aus verstärkter Präsenzlehre und bewährten Angeboten zur Online-Lehre“, sagt Universitätspräsident Prof. Dr. Ralph Bruder. Der Campus werde so wieder zu dem, was er eigentlich sei: ein Ort des gemeinsamen Lehrens und Lernens, des Austauschs und des Verweilens. „Am Wintersemester mit erweiterten Präsenzveranstaltungen können wir selbst dann festhalten, falls die relevanten Grenzwerte im Herbst oder Winter überschritten werden sollten. Das gibt die nötige Planungssicherheit für unsere Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten“, so Bruder weiter.

Bewährte Schutzmaßnahmen

Die Universität setzt dabei auf bewährte Schutzmaßnahmen. Dazu zählen grundsätzlich die Maskenpflicht in allen Gebäuden (auch in Lehrveranstaltungen), Lüftungs- und Hygienekonzepte sowie ein allgemeines Abstandgebot. Bei Vorlesungen und Seminaren kann von der bislang gültigen 1,50-Meter-Abstandsregel abgewichen werden – etwa, wenn Hörsäle im „Schachbrettmuster“ (die Sitzplätze unmittelbar neben, vor und hinter den Teilnehmenden bleiben frei) belegt werden. Unterm Strich sind die bestehenden Raumkapazitäten  so wieder deutlich besser nutzbar.

Trotz dieser Aussicht auf mehr Präsenz wird das digitale Lernen ein zentraler Teil des Studierens im Wintersemester bleiben: So finden größere Veranstaltungen mit mehr als hundert Teilnehmenden regelmäßig rein digital statt. Für Veranstaltungen mit mittlerer Teilnehmerzahl sind Wechselszenarien (beispielsweise in Laboren oder Werkstätten) oder Hybridmodelle (etwa bei Übungen zu Vorlesungen: Online- und Präsenz-Gruppen) denkbar – je nachdem, was pädagogisch-didaktisch sinnvoll erscheint. „In den vergangenen drei Semestern haben es unsere Lehrenden gemeinsam mit den Studierenden geschafft, die Qualität von Studium und Lehre auch unter besonders widrigen Bedingungen sicherzustellen“, betont Universitätspräsident Bruder. Diese große Leistung habe viele neue digitale Lehr- und Lernformate hervorgebracht. „Auch davon profitieren wir, wenn sich im kommenden Semester Lehre wieder in allen Facetten gestalten lässt – ob in Präsenz, hybrid oder digital.“  

3G-Regelung greift ab Warnstufe 1

Die 3G-Regelung des Landes greift auf dem Campus ab „Warnstufe 1“ der Corona-Verordnung oder bei Feststellung, dass der Leitindikator „Neuinfektionen“ mehr als 50 beträgt. Dies bezieht sich auf den jeweiligen Lehrort. Die 3G-Regel ist von der Universität bei allen Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen anzuwenden.

Für Zutritt zu diesen 3G-zugangsbeschränkten Veranstaltungen müssen teilnehmende Studierende an einer der ausgewiesenen 3G-Anmeldestellen auf dem Campus belegen, dass sie geimpft oder genesen sind oder alternativ einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen. Sie erhalten dann einen entsprechenden digitalen Vermerk, den sie etwa bei Zugangskontrollen vorweisen können. Wenn gewünscht, müssen Geimpfte und Genesene sich nur einmal anmelden – der jeweilige Nachweis behält dann über das gesamte Semester hinweg seine Gültigkeit.

Universitätspräsident Bruder: „Die Universität hat die nötigen Rahmen- und Schutzbedingungen für ein vitales Campus-Leben geschaffen. Zusätzlich appelliere ich an diejenigen Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten, die sich vielleicht noch nicht haben impfen lassen: Machen Sie in den kommenden Wochen von den zahlreichen kostenlosen Angeboten Gebrauch. So wird das Miteinander an unserer Universität für alle noch sicherer.“ 

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(Stand: 10.12.2024)  | 
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