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Lehrveranstaltung: Casebook Verfassungsrecht: Erläuterungen des Grundrechtskatalogs

Professur Öffentliches Recht

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Sebastian Ziemer

0441-798-4611

  • Schreibtisch mit Equipment, um einen Podcast aufzunehmen

    Aus seinem Büro in der Uni hat der Rechtswissenschaftler Sebastian Ziemer ein kleines Podcast-Studio gemacht. Foto: Sebastian Ziemer

Das Grundgesetz als Podcast

Ob Unterhaltungsformate, Interviews oder Krimis: Podcasts sind beliebter denn je. Rechtswissenschaftler Sebastian Ziemer nutzt das Audio-Format ebenfalls – für seine Lehr-Veranstaltung im Sommersemester. Thema ist das Grundgesetz.

Ob Unterhaltungsformate, Interviews oder Krimis: Podcasts sind beliebter denn je. Rechtswissenschaftler Sebastian Ziemer nutzt das Audio-Format ebenfalls – für seine Lehr-Veranstaltung im Sommersemester. Thema ist das Grundgesetz.

Podcasts in der Lehre einsetzen – dieses Experiment ging Ziemer bereits im letzten Semester gemeinsam mit dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler ein. „Das Feedback von den Studierenden war sehr gut. Daher kam ich auf die Idee, das Format auszubauen, fest am Lehrstuhl zu integrieren und für den Grundrechtskatalog zu nutzen“, so der Wissenschaftliche Mitarbeiter und Doktorand am Department für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften. Für seine Veranstaltung ist keinerlei juristisches Vorwissen nötig. „Wir richten uns gezielt an alle interessierten Studierenden – auch jene, die bisher keine Rechtsmodule belegt haben und sie für ihr Studium auch nicht benötigen“, erklärt Ziemer. Schließlich betreffe das Grundgesetz jede und jeden. „Grundrechte stellen Spielregeln auf, die ein faires, freies und sicheres Leben garantieren. Sie beschränken den Staat in seiner Macht und haben einen wesentlich größeren Einfluss auf das alltägliche Leben, als man es vielleicht vermuten würde“, so Ziemer weiter.

Aus seinem Büro in der Uni hat der Rechtswissenschaftler mittlerweile ein kleines Podcast-Studio gemacht. Zu Ziemers Team gehören eine studentische Hilfskraft sowie Alexander Grafe, ein weiterer Doktorrand aus der Arbeitsgruppe Öffentliches Recht. Mit Grafe spricht er die Folgen ein, technisch nachbearbeitet werden sie von Austauschstudentin Gvantsa Khutsishvili. Die beiden Protagonisten wollen die Inhalte möglichst unterhaltsam und lebensnah aufbereiten. „Für alle 19 Artikel des Grundgesetzes reichen die angesetzten Semesterwochenstunden aber natürlich nicht aus – daher haben wir eine Auswahl getroffen“, erklärt Ziemer. In den 12 geplanten Folgen stehen beispielsweise die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit auf dem Programm.

Luftsicherheitsgesetz, Paparazzi-Bilder und Werbekampagnen

Um die praktische Bedeutung der Grundrechte zu veranschaulichen, behandelt der Podcast in jeder Folge echte Fälle. In der Episode, die sich um Artikel 1 dreht, die Menschenwürde, besprechen die beiden Moderatoren beispielsweise das Luftsicherheitsgesetz. Es wurde nach den Anschlägen in New York City am 11. September 2001 verabschiedet und besagt, dass entführte Flugzeuge zum Schutz vor Anschlägen abgeschossen werden dürfen. Wie ist das mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde vereinbar? „Genau damit wollen wir uns befassen“, sagt Ziemer. In anderen Folgen thematisieren die Moderatoren, wann Paparazzi Bilder von Prominenten schießen dürfen oder ob beispielsweise provokante Werbestrategien der Kleidungsmarke Benetton von der Meinungsfreiheit geschützt waren. Alle vier Wochen bieten Ziemer und Grafe außerdem einen zusätzlichen Live-Talk an, in dem die Studierenden Fragen stellen und mitdiskutieren können.

Bei der Organisation setzt Ziemer auf Flexibilität: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können selbst entscheiden, wann und wie sie im Laufe des Semesters die Lernpakete zum jeweiligen Thema bei Stud.IP herunterladen und bearbeiten. Eine fixe Anmeldefrist gibt es nicht, die Teilnehmerzahl ist unbeschränkt. Am Ende des Moduls können die Studierenden eine Hausarbeit zu einem Thema ihrer Wahl erstellen, um sich im Professionalisierungsbereich sechs Creditpoints anrechnen zu lassen. „Alles basiert jedoch auf Freiwilligkeit“, sagt Ziemer. „Mir ist es wichtiger, Wissen über die Grundrechte an die Studierenden heranzutragen, als sie zum Lernen zu zwingen.“

Alle Interessierten finden die Veranstaltung über Stud.IP über folgende Nummer: 2.03.080.

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(Stand: 27.02.2024)  | 
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