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Prof. Dr. Mario Dunkel

Institut für Musik

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  • Das Bild zeigt Mario Dunkel. Er steht vor dem Hörsaalgebäude A 14 und lächelt in die Kamera.

    Der Musikwissenschaftler Mario Dunkel betrachtet nutzergenierte Inhalte als digitales Kulturerbe. Gemeinsam mit Forschenden der Deutschen Nationalbibliothek möchte er Jugendliche für diesen Blick auf die Netzkultur sensibilisieren und zudem ein Netzwerk aufbauen, dass sich für die Bewahrung des digitalen kulturellen Erbes einsetzt. Daniel Schmidt / Universität Oldenburg

Was Memes und Mashups für die Netzkultur bedeuten

Memes und andere Formen von nutzergenerierten Inhalten prägen die Sozialen Medien. Der Musikwissenschaftler Mario Dunkel untersucht in einem neuen Projekt, welche Rolle solche Inhalte als digitales Kulturerbe spielen.

Wer Soziale Medien wie Instagram, TikTok oder Facebook nutzt, dem begegnen sie täglich: Memes, Mashups und andere Formen von nutzergenerierten Inhalten, die sich auf Musikstücke, Fotos oder Kunstwerke Dritter beziehen. Ob Texte, Bilder, Audio oder Video – die Formate sind ebenso vielfältig wie die kulturellen und politischen Absichten dahinter.

Um diese Form von digitaler Kultur besser zu verstehen, erforschen der Musikwissenschaftler Prof. Dr. Mario Dunkel von der Universität Oldenburg sowie der Musikwissenschaftler und Jurist PD Dr. Dr. Frédéric Döhl, Strategiereferent bei der Deutschen Nationalbibliothek, nutzergenerierte Inhalte im Kontext von Musik in Jugendkulturen. Das Projekt mit dem Titel „Digital Cultural Heritage of Our Time“ (DiCHOT) hat eine Laufzeit von fünf Jahren und wird von der VolkswagenStiftung mit rund 1,2 Millionen Euro gefördert.

Die Forschenden setzen sich mit Texten, Videos und Audioinhalten auseinander, die Jugendliche als politische Meinungsäußerung im Kontext von Musikkultur produzieren und in verschiedenen Sozialen Medien veröffentlichen. Anlass für das Forschungsprojekt ist eine Reform des Urheberrechtsgesetzes aus dem Jahr 2021. Seinerzeit stellte der Gesetzgeber klar, dass aus seiner Sicht nutzergenerierte Inhalte als zeitgenössisches digitales Kulturerbe gelten können und die ihnen zugrundeliegenden Bearbeitungen daher genauso erlaubnisfrei möglich sein sollen wie die anschließende Veröffentlichung in Sozialen Medien. Dafür hat er mit der sogenannten Pasticheschranke eine neue Ausnahmeregelung geschaffen.

Im Rahmen des Projektes DiCHOT möchten die Forschenden nun untersuchen, welche Konsequenzen über das Urheberecht hinaus daraus erwachsen, nutzergenierte Inhalte als digitales Kulturerbe unserer Zeit zu begreifen. Ziel ist einerseits, digitale Lehreinheiten für weiterführende Schulen zu entwickeln, um Jugendliche für diesen neuen Blick auf Internetkultur zu sensibilisieren und darüber überhaupt für das, was Kulturerbe ist und wie sich die Vorstellung davon wandelt. Anderseits planen Dunkel und Döhl, ein Netzwerk aufzubauen, zu dem neben Schulen und anderen Bildungseinrichtungen auch die Deutsche Nationalbibliothek und andere Gedächtnisinstitutionen gehören, die sich für die Webarchivierung und die Bewahrung des digitalen kulturellen Erbes einsetzen. Ziel ist es, am Beispiel „nutzergenerierter Inhalte als Jugendkultur“ zu erarbeiten, wie die oft unstete digitale Internetpraxis Sozialer Medien adäquat bewahrt werden kann.

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Presse & Kommunikation (Stand: 10.12.2024)  |  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p82n10478
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