FAQ zum Rücktritt aus dem Personalrat

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FAQ zum Rücktritt aus dem Personalrat

Warum haben die ZUG-Personalratsmitglieder und die Ersatzmitglieder beschlossen, geschlossen aus dem Amt zurückzutreten?

Der ZUG-Personalrat hat sich nach reiflicher Überlegung dazu entschieden, geschlossen aus dem Amt zurückzutreten, da die aktuellen Bedingungen und Beschlüsse des Personalrats eine effektive und transparente Arbeitsweise nicht ermöglichen. An der Verteilung von Freistellungen und Stellvertretungsposten kann man erkennen, dass die andere Liste den Wähler:innenwille ignoriert und die aktive Mitgestaltung der Personalratsarbeit durch uns stark beeinträchtigt hat. Weitere Details aus den Sitzungen unterliegen der Schweigepflicht (§ 9 NPersVG). Ihr dürft allerdings davon ausgehen, dass wir alle Argumente vorgebracht haben, um ein anderes, für euch besseres, Ergebnis zu erreichen.

Habt ihr genug unternommen, um Kompromisse zu finden und die Zusammenarbeit im Personalrat zu fördern, bevor ihr euch zum Rücktritt entschieden habt?

Ja, wir haben alle möglichen Argumente (u.a. unsere Einschätzung zum Wähler*innen-Willen, unser demokratisches Grundverständnis und absolute Bereitschaft mitzuarbeiten) ausdrücklich und mehrfach kommuniziert, um eine konstruktive Zusammenarbeit im Personalrat zu ermöglichen.  Leider haben unsere Bemühungen nicht dazu geführt, dass eine für eure Interessen positive Perspektive der Mitarbeit von ZUG im Personalrat für die nächsten vier Jahre zu sehen war. 

Was passiert nun nach dem Rücktritt des ZUG-Personalrats?

Gemäß dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (§23 Abs. 1 Satz 2) wird es voraussichtlich zu Neuwahlen kommen. ZUG wird die Beschäftigten weiterhin informieren und engagiert bleiben, um Eure Interessen bestmöglich zu vertreten.

Ist der verbliebene Personalrat beschlussfähig?

Ja, der Personalrat ist beschlussfähig, „wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist“ (vgl. § 31 Abs. 1 NPersVG). Da weiterhin 8 der 15 Personalratsposten besetzt sind, kann Liste 1, wie bisher, rechtskonform Beschlüsse fassen.

Könnte der Rücktritt nicht dazu führen, dass die Interessen der Beschäftigten vernachlässigt werden?

Es bleibt ein handlungsfähiger Personalrat bestehen. Auf die verbliebenen Mitglieder entfällt ohnehin der überwiegende Teil der Personalratsarbeitszeit (Freistellungen). Darüber hinaus sieht das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) entsprechende Regelungen vor, damit es möglichst schnell wieder zu einer kompletten Besetzung des Gremiums Personalrat kommt.  Wir sehen gerade in der aus unserer Sicht nicht fairen Berücksichtigung Eures Wahlergebnisses bei der täglichen Personalratsarbeit eine drohende Nichtberücksichtigung zumindest der Interessen der zahlreichen ZUG-Wähler*innen. 

Könntet ihr nicht einfach weiter im Amt bleiben und versuchen, die Hindernisse zu überwinden?

Wir haben intensiv darüber nachgedacht und sind zu dem Schluss gekommen, dass die gegenwärtigen Bedingungen eine sinnvolle und transparente (Mit-)Arbeit im Personalrat unmöglich machen. Als gewählte Vertreter von ZUG waren und sind wir darauf bedacht, die Interessen aller Beschäftigten bestmöglich zu vertreten. Eine solche, aus unserer Sicht sinnvolle, Vertretung setzt jedoch voraus, dass tatsächlich eine faire Möglichkeit zur Mitarbeit gegeben ist. Hierfür ist neben einer gleichberechtigten Teilhabe an der Kommunikation (eine wichtige Voraussetzung hierfür ist eine Berücksichtigung im Vorstand des Personalrats), auch der Faktor Zeit und damit verbunden, eine entsprechende Berücksichtigung bei den Freistellungen elementar.  Natürlich sind Personalratsmitglieder auch ohne formale Freistellungen für die Personalratsarbeit freigestellt. Dies gilt insbesondere für die Teilnahme an den Personalratssitzungen. Wenn man sich, wie wir, aber auch darüber hinaus konstruktiv im Interesse der Beschäftigten in den zahlreichen Gremien, Arbeitskreisen etc. einbringen und eigene Themen platzieren und vorantreiben möchte, dann ist dies ohne entsprechende zeitliche Kapazitäten nur schwer zu bewerkstelligen. Hierbei ist uns insbesondere auch wichtig zu betonen, dass NUR formale Freistellungen durch die Dienststelle kompensiert werden und die entsprechende Personalratsarbeit NUR dann nicht zu Lasten der Kolleg*innen aus den OE‘s geht, in denen wir arbeiten.  

Welche Anforderungen bezüglich Freistellungen und Stellvertreterposten hattet ihr?

Unser Vorschlag bezüglich der Freistellungen sah eine Verteilung nach Köpfen pro Liste vor. Bei 6 vollen Freistellungen und 15 PR-Mitgliedern entspräche dies einem Freistellungsanteil von 0,4 Freistellungen pro Person bzw. 3,2 Freistellungen für die Liste 1 Mitbestimmen und 2,8 Freistellungen für die Liste 2 ZUG. Diese Verteilung hätte aus unserer Sicht dem Wähler:innenwillen am besten entsprochen. Mit diesem Vorschlag wäre übrigens den Kolleg*innen der Liste 1 keine der bisherigen Freistellungen "genommen" worden

Bei der Verteilung der Stellvertretungsposten hätten wir gerne die 1. und 3. Stellvertretung gestellt.

Wurden Euch keine Freistellungen zugestanden/angeboten?

Wir möchten betonen, dass alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Freistellungen und anderen Ressourcen innerhalb des Personalrats vertraulich behandelt werden müssen, um die Privatsphäre und die rechtlichen Bestimmungen (vgl. § 9 NPersVG - Schweigepflicht) zu wahren. Was die Verfügbarkeit von Freistellungen betrifft, so können wir mitteilen, dass uns von den ursprünglich verfügbaren 6 Stellen nur 1,25 übriggelassen wurden. Wir haben uns intensiv dafür eingesetzt, eine ausgewogenere, faire Verteilung von Ressourcen zu erreichen, die es uns ermöglicht hätte, effektiv im Sinne aller Beschäftigten zu arbeiten. Leider wurden unsere Bemühungen durch die vorherrschenden Umstände stark beeinträchtigt.

Warum hat kein Mitglied der Liste 2 Zug eine Freistellung?

Diese Frage ist verständlich, und wir möchten darauf hinweisen, dass wir von ZUG  von Anfang an kommuniziert haben, dass wir eine klare Vorstellung von der Gesamtverteilung der Freistellung in Bezug auf den Gesamtpersonalrat haben. Unseren Vorschlag dazu haben wir wie oben beschrieben vor der konstituierenden Sitzung bekanntgegeben. Wir möchten betonen dass durch unseren Vorschlag die Verteilung der Freistellungen nach dem o.g. Schlüssel die Liste 1 nicht beeinträchtigt hätte.

Die Verteilung der von Freistellung und Arbeitspaketen innerhalb der Liste 2 gestaltete sich aus folgenden Gründen schwierig:
 
 1. Uns wurde bis zur Amtsniederlegung der gesamten Liste 2 der Zugang zu den Unterlagen für Projektgruppen und Arbeitspakete verwehrt. Somit war eine Einschätzung bzgl. des Arbeitsaufkommens und der benötigten Kompetenzen sowie Einarbeitung in die Themen der PR-Arbeit nicht möglich. Ein Zugriff der neuen Personalratsmitglieder auf relevante themenbezogene "Alt-"Unterlagen kann unserer Auffassung nach auch nicht (wie geschehen) mit dem Hinweis "Datenschutz" pauschal verwehrt werden. Das wäre ja auch widersinnig, oder? Das sieht auch die Rechtsprechung so (für Interessierte z.B. :https://dokumente.dbb.de/dokumente/zfpr/2012/zfpronline_2012_03_04.pdf).

2. Eine zeitnahe Verteilung der Freistellungen, für unsere Liste war allein aus dem Grund nicht möglich, weil die Liste 1 sich ein vielfaches der besprochenen Freistellungen ohne weiteren Absprachen beansprucht hat. Hierdurch wurde unsere Planung erneut zu Nichte gemacht.

3. Zum Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung waren mehrere ordentliche Mitglieder der Liste 2 aufgrund von Elternzeit und Krankheit nicht im Dienst und konnten somit nicht an den Gesprächen um die Verteilung von Arbeitslast und Freistellungen teilnehmen. Wir sind der festen Überzeugung, dass solche Entscheidungen sorgfältig und unter Berücksichtigung aller Mitglieder getroffen werden sollte, um eine faire und transparente Verteilung der Arbeitsbelastung zu gewährleisten. Dieser Umstand wurde der Liste 1 rechtzeitig bekannt gemacht.

Auch ohne Freistellungen waren wir bereit, Tätigkeiten aus dem Personalrat ohne Einschränkungen zu übernehmen. Dass es Mitgliedern aus der alten Amtszeit leichter fällt ihre Freistellung beizubehalten bzw. zu planen, sollte jedem klar sein.

Wir sprechen im übrigen über eine Verzögerung von 10 Werktagen bei einer Amtszeit von 4 Jahren.

Die Liste 1 argumentiert, dass der Verlust von Wissen durch die Sitzverluste der letzten Wahl ausgeglichen werden soll, indem sie die meisten Freistellungen und Stellvertreterposten beansprucht hat. Wie begegnet ihr diesem Argument?

Wir verstehen die Sorge um den Verlust von Wissen durch die Abwahl der alten Personalratsmitglieder. Allerdings glauben wir nicht, dass die Beanspruchung der meisten Freistellungen und Stellvertreterposten durch die Liste 1 den Verlust von Wissen kompensieren kann. Vielmehr ist es entscheidend, dass die neuen Mitglieder des Personalrats über die erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen, um die Interessen der Beschäftigten effektiv zu vertreten und eine transparente und faire Arbeitsumgebung zu fördern. Die breite organisationsübergreifende und fachlich kompetente und diverse Aufstellung der ZUG-Kandidat*innen hätte, aus unserer Sicht, darüber hinaus auch einen ganz erheblichen Mehrwert an Wissen und Erfahrungen mit sich gebracht. Das Personalrats-Handwerkszeug wäre darüber hinaus zeitnah durch entsprechende Schulungen angeeignet worden. Aus unserer Sicht darf auch die Frage erlaubt sein, ob die 389 ZUG-Wähler*innen tatsächlich der Auffassung waren, dass Erfahrung und die Kompetenzen des bisherigen Personalrats die auch für die kommenden vier Jahre gewollte Interessenvertretung waren.

Wie wurden die Entscheidungen im Personalrat getroffen?

Die Entscheidungen im Personalrat werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst (vgl. § 31 Abs. 2 NPersVG). Trotz der sieben Sitze, die ZUG im Personalrat inne hatte, wurden wichtige Positionen und Ressourcen durch die Mehrheitswahl der Gegenseite dominiert, was eine effektive Arbeit der ZUG-Personalratsmitglieder erschwerte und auch perspektivisch massiv erschwert hätte.

Konnten die ZUG-Personalratsmitglieder die getroffenen Entscheidungen zum Vorsitz und zu Freistellungen nicht anfechten?

Nein. Die entsprechenden Beschlüsse wurden rechtlich korrekt mit einfacher Mehrheit gefasst. Ob dies fair und im Interesse aller Wähler*innen ist, dürft ihr gerne selbst beurteilen und uns hierzu gerne ein Feedback geben.  

Es wird behauptet, dass der ZUG-Personalrat nur an zwei Sitzungen teilgenommen hat. Ist das wahr?

Wir haben an allen Sitzungen seit unserem Amtsantritt teilgenommen, aber bereits nach zwei regulären Sitzungen war unsere Auffassung, dass eine faire Zusammenarbeit mit uns nicht gewollt war. Trotz unserer knappen (Minderheits-)Anzahl von Sitzen haben wir natürlich konstruktiv an den Sitzungen teilgenommen und Eure Interessen vertreten. Leider wurden unsere Bemühungen durch die vorherrschenden Umstände stark beeinträchtigt.

Wie können wir als Beschäftigte uns weiterhin informieren und beteiligen?

Wir laden Euch herzlich ein, Mitglied der ZUG-Stud.IP-Gruppe zu werden und/oder regelmäßig unsere Webseite zu besuchen, um über aktuelle Entwicklungen informiert zu bleiben. Ihr könnt auch gerne Eure Meinungen und Fragen an uns weitergeben und uns kontaktieren. Wir freuen uns über Eure aktive Beteiligung.

(Stand: 02.04.2024)  | 
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