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Update zur Wahl

Hier erfahrt ihr mehr über den Hergang der Gremienwahl 2023.

Worum geht es eigentlich?

Wir von ZUG hatten gegen die diesjährige Senatswahl in der Gruppe „MTV“ Einspruch eingelegt (Details hier). Grund dafür waren diese Unstimmigkeiten bei der Briefwahl:
Viele von euch haben ihre Briefwahlunterlagen erst am Dienstag (17.01.2023) oder sogar am Mittwoch (18.01.2023) erhalten. Selbst wenn ihr schon im Dezember 2022 Briefwahl beantragt hattet. Das war sehr knapp für eine rechtzeitige Rücksendung ans Wahlamt (Deadline: 19.01.2023, 14.30 Uhr). Tatsächlich haben einundzwanzig! Briefwahlunterlagen von MTV Kolleg*innen das Wahlamt erst kurz nach Ablauf der Frist erreicht. Diese Stimmen wurden nicht berücksichtigt. 
[Zusatzinfo: Insgesamt gab es 210 gültige Briefwahlanträge.] 

Wir sind entsetzt, dass aufgrund so knapp bemessener Zeiten einige eurer Stimmen nicht zählen. Um zu verstehen, wie das passieren konnte, sind wir tief eingetaucht in die Wahlordnung und haben die „Fahrpläne” genau studiert.

Warum also kamen die Unterlagen so spät bei den Wählenden an?

Dabei geht es um komplexe Fristen. § 10 Abs. 2 unserer Wahlordnung sagt: „Der Wahlausschuss soll spätestens am dritten Vorlesungstag nach Ablauf der Einreichungsfrist über die Zulassung oder Nichtzulassung der Wahlvorschläge entscheiden.“  (Die „soll“-Formulierung lesen Jurist*innen als „muss“ - es gilt der Merksatz „soll heißt muss, wenn kann“).

Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endete am 16.12.2022. Die vorlesungsfreie Zeit um Weihnachten/Jahreswechsel fiel in den Zeitraum 23.12.2022 - 06.01.2023. Am 21.12. hätte der Wahlausschuss also über die Zulassung/Nichtzulassung der Wahlvorschläge entscheiden müssen. Zu diesem Zeitpunkt hätten also die Kandidat*innen für die Stimmzettel feststehen sollen/müssen und Stimmzettel hätten in den Druck gehen können. Allerdings erfuhren wir, dass der Wahlausschuss über die Zulassung/Nichtzulassung der Wahlvorschläge erst am 05.01.2023 entschied. Wegen Urlaubs habe vor Weihnachten keine Sitzung stattfinden können. Der 21.12. war ein Mittwoch. In der Vorlesungszeit. Ein ganz regulärer Werktag. Die Begründung macht uns fassungslos.

Und das späte Sitzungsdatum hat (aus Sicht von ZUG) bedeutet, dass wertvolle Zeit für die Briefwahlunterlagen ungenutzt blieb. Vor und nach den Feiertagen hätten Briefwahlunterlagen gedruckt und laufend versendet werden können. Für zumindest einige Stimmzettel hätte das die Chance erhöht, früher bei den Wählenden anzukommen und auch rechtzeitig wieder zurückzukommen per Post ans Wahlamt.
Was ist stattdessen passiert? Die Unterlagen wurden bis zum 12.01.2023 gesammelt und dann zum letztmöglichen Versandtermin in den Postlauf gegeben.

Was wir davon halten? Formal handelt es sich aus unserer Sicht um eine Verletzung der Wahlrechtsbestimmungen und deshalb hatten wir Einspruch eingelegt. Emotional sind wir auch einfach enttäuscht, dass nicht alles daran gesetzt wurde, einen rechtzeitigen Rücklauf zu ermöglichen. Es sollte aus Sicht von ZUG doch darum gehen, Mitbestimmung zu gewährleisten, nicht stumpf Fristen einzuhalten. Und wie unsere „Berechnungen“ zeigen, wäre da Spielraum gewesen.

Was passiert denn nun mit ZUGs Einspruch? Was hat die Sitzung des Wahlausschusses ergeben?

Der Wahlausschuss tagte am 02.02.2023 (wie immer in einer hochschulöffentlichen Sitzung) und viele ZUGis waren dabei, um Fragen zu stellen, zu verstehen, was schief gelaufen war und bei Bedarf unsere Beweggründe für den Einspruch zu erörtern. Dazu erhielten wir Gelegenheit. Doch die Antworten auf unsere Fragen blieben unbefriedigend. Der Wahlausschuss halte die Gegebenheiten für nicht schön, aber rechtlich in Ordnung. Unserem Einspruch wurde nicht stattgegeben. Die Mitglieder des Wahlausschusses stimmten mit 0 Stimmen für den Antrag, 1 Stimme gegen den Antrag und 5 Enthaltungen.

Wir können den Umgang mit unserem Einspruch seitens des Wahlausschusses absolut nicht nachvollziehen. Aber wir akzeptieren die abschließende Entscheidung dieses vom Senat eingesetzten Ausschusses. Wir hoffen sehr, dass der Wahlausschuss unsere Anregung aufnimmt, eine Stellungnahme abzugeben und so für die Wählendenschaft die eigene Position transparent macht.

In der Wahrnehmung der ZUGis, die an der Sitzung teilgenommen haben, mangelte es einigen Mitgliedern des Wahlauschusses an der gebotenen Ernsthaftigkeit in der Auseinandersetzung mit einer mies gelaufenen Briefwahl und dem eigenen Anteil daran.

Sollte es noch eine Stellungnahme des Wahlausschusses geben, verlinken wir sie euch auf unserer Seite.

Was passiert mit dem Antrag des Wahlleiters auf erneute Auszählung der Gruppe MTV im Senat?

Nicht nur hatte ZUG Einspruch eingelegt, auch der Wahlleiter (Herr Stahlmann als Vizepräsident für Verwaltung und Finanzen) hatte beantragt, dass eine erneute Auszählung der Stimmen für die MTV Senatswahlen stattfindet. 

Den Antrag des Wahlleiters lehnte der Wahlausschuss ebenfalls ab. Hier hätte mit relativ geringem Aufwand transparent und in Anwesenheit von Vertreter*innen der beteiligten Listen das Ergebnis mehrerer Zähldurchgänge am Wahlabend noch einmal bestätigt werden können.

Wir finden es bedauerlich und erstaunlich, dass der Wahlausschuss dieser einfachen Bitte des Wahlleiters (!) nicht entsprochen hat. Und ja, es ist auch bitter für uns und alle Wählenden, dass wir wegen zwei Stimmen den zweiten Sitz im Senat dieses Mal so knapp verpasst haben. Trotz eurer überwältigenden Unterstützung für ZUG!

Wie geht es weiter?

Wir schauen nach vorn! Am 19.04.2023 findet die erste Senatssitzung statt, in der ZUG eure Interessen vertreten darf. Wir halten euch auf dem Laufenden. Wichtige Themen sind natürlich die Reformierung der Wahlordnung und die Einführung von Online-Wahlen.

In der Zwischenzeit freuen wir uns auf eure Nachfragen, Fragen und Anregungen an  

Info zur Wahl

Danke für eure Beteiligung an der Senatswahl 2023 – so viel Zuspruch für unsere Initiative!!

Leider hat die Briefwahl nicht überall reibungslos funktioniert: Die Wahlunterlagen kamen teilweise erst so knapp an, dass sie es mit der Post nicht garantiert rechtzeitig zurück ins Wahlamt schaffen konnten.

Wir sind überzeugt, dass jede Stimme zählen muss!

Deshalb haben wir als ZUG Folgendes unternommen:

  • Wir haben uns beim Wahlleiter (Herrn Stahlmann) dafür eingesetzt, dass eine Wahlprüfung stattfindet. Das hatte bereits Erfolg.
  • Wir haben außerdem formal Einspruch gegen die diesjährige Senatswahl in der Gruppe "MTV" eingelegt. 

Als nächstes befasst sich der Wahlausschuss mit dem Thema am 02.02.2023. Wir halten euch hier auf dem Laufenden, wie es weitergeht. Wenn ihr Fragen dazu habt, schreibt uns: !

PS. Die Sitzungen des Wahlschausschusses finden hochschulöffentlich statt. Wer möchte, kann also am  02.02.2023 um 13.30 Uhr in Raum V03 2-A208 dabei sein.

Die Wahlergebnisse sind da

Danke für ein tolles Wahlergebnis:

Almke Ratjen zieht für ZUG in den Senat! Update 03/2023: Nico Müller übernimmt das Mandat

Wahlergebnisses für die Gremienwahlen 2023

ZUG – Was ist das?!

Unsere Antworten auf eure Fragen im Chat vom 12.01.2023 gibt es hier:

VORSTELLUNG ZUG MIT FRAGEN & ANTWORTEN

(Stand: 16.03.2023)  |