Gebühren und Finanzierung
Gebühren und Finanzierung
Die Gebühren für den Masterstudiengang Bildungs- und Wissenschaftsmanagement betragen 990 Euro pro Modul. Im Masterstudiengang studieren Sie in der Regel 7 Module und das Master-Abschlussmodul (8. Modul).
Sie zahlen neben dem Semesterbeitrag oder der Gasthörgebühr nur Ihre tatsächlich belegten Module. Es gibt keinerlei fortlaufenden oder zusätzlichen Kosten für Klausuranmeldung oder Ähnliches.
Wenn Kompetenzen in Form von Modulen angerechnet werden können, reduzieren sich Ihre Kosten. Hier finden Sie weitere Informationen zur Anrechnung.
Zahlungsoptionen der Modulgebühren
Flexible Zahlungsmöglichkeiten erleichtern Ihnen die Realisierung des berufsbegleitenden Masterstudiums. Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Sie begleichen die Gebühren per Rechnung. Jedes Modul wird einzeln zu Beginn in Rechnung gestellt und die Gebühren verteilen sich dadurch über die Dauer des Studiums.
- Sie begleichen die Gebühren per Banklastschrift und in monatlichen Teilbeträgen über einen Zeitraum von sechs Monaten (mit Beginn des Moduls).
- Bei der verbindlichen Buchung von Modulpaketen bzw. des kompletten Studiengangs erhalten Sie einen Preisvorteil. Die Gebühren für die Paketbuchung sind mit dem ersten Modul zu entrichten.
Anzahl Module | Einzelbuchung | Paketbuchung | Preisvorteil |
---|---|---|---|
1 Modul | 990 Euro | ||
3 Module | 2970 Euro | 2890 Euro | 80 Euro |
6 Module | 5940 Euro | 5650 Euro | 290 Euro |
8 Module | 7920 Euro | 7400 Euro | 520 Euro |
1 Professionalisierungsmodul mit 5 Professionalisierungseinheiten | 1500 Euro | 1400 Euro | 100 Euro |
Semesterbeitrag / Gasthörgebühr
Zusätzlich zu den Modulgebühren erhebt die Universität Oldenburg
- bei immatrikulierten Studierenden einen Semesterbeitrag von zurzeit 201,82 Euro
- bei Gasthörenden eine Gasthörgebühr von zurzeit 120,00 Euro.
Der Semesterbeitrag bzw. die Gasthörgebühr wird gesondert von den Modulgebühren erhoben.
Förderung des berufsbegleitenden Masterstudiums
Sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung einer berufsbegleitenden Weiterbildung bzw. eines Masterstudiums. Neben staatlichen und privaten Förderprogrammen, können u.a. Studienkredite und Stipendien genutzt werden. Außerdem können Ausgaben für Weiterbildung in der Regel steuerlich geltend gemacht werden (Werbungskosten).
Gerne erteilen wir im Rahmen der Studienberatung Auskünfte zur Studienfinanzierung und Förderung. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Leitfaden Studienfinanzierung und Förderung.