Erläuterungen zum Anrechnungsportfolio
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Erläuterungen zum Anrechnungsportfolio
Informationen für Fachvertreter*innen
Eine verbreitete Methode zur Erfassung bereits vorhandener Kompetenzen ist die Erstellung eines Portfolios: Hierbei werden Bildungszusammenhänge systematisch dokumentiert und zu dem angestrebten Studium in Bezug gesetzt, um eine Gleichwertigkeit nach Inhalt und Niveau bestätigen oder ablehnen zu können.
Das Anrechnungsportfolio erhalten die Studierenden während des Beratungsgesprächs mit dem PLAR-Service (Prior Learning Assessment and Recognition-Service), der auf einen gemeinsamen Termin mit dem Akademischen Prüfungsamt folgt, in dem die formalen Voraussetzungen für einen Anrechnungsantrag geklärt wurden.
Ob und wann die Studierenden den Antrag auf Anrechnung stellen, ist an keine Frist gebunden, d.h. zwischen der Beratung und der Erstellung des Portfolios kann eine beliebig kleine oder große Zeitspanne liegen. Auch aus diesem Grund steht den Studierenden auf der Website des PLAR-Service eine Hilfestellung zum Portfolio mit relevanten Hinweisen zur Verfügung, die wir hier für Sie angepasst haben:
Anrechnungsantrag
Über die farblich hervorgehobenen Bereiche werden die Studierenden darauf hingewiesen, an welchen Stellen ihre Angaben erforderlich sind.
Bestätigung der Vollständigkeit
Hier müssen die Studierenden nichts ausfüllen oder Dokumente einfügen.
Bei der Übergabe des Portfolios an das Prüfungsamt bestätigt der PLAR-Service, dass alle Bestandteile des Anrechnungsportfolios und die in den Anrechnungssynopsen genannten Nachweise enthalten sind. Außerdem wird an dieser Stelle vermerkt, ob das Portfolio den in der Online-Version angegebenen Qualitätsstandards des PLAR-Service entspricht. Ein Hinweis auf relevante Abweichungen kann den Fachvertreter*innen als Orientierung bei der Entscheidung über die Anrechenbarkeit der beantragten Module dienen.
Begründung
Die Studierenden werden gebeten, sich auf maximal einer Seite vorzustellen und unter Bezugnahme auf erworbene Kompetenzen anzugeben, warum sie den Antrag stellen.
Darüber hinaus werden ihnen folgende Hinweise gegeben:
Anwendungswissen
In der Begründung kann die eigene Kompetenzentwicklung dargestellt werden.
Keine Details
In der Begründung sollen sich die Studierenden nicht wortwörtlich auf Inhalte und Lernergebnisse der Studienmodule beziehen (dieser Schritt erfolgt in der Anrechnungssynopse).
Form
Die Begründung soll nicht aus Stichworten bestehen, sondern in ganzen Sätzen formuliert werden.
Lebenslauf
Der Lebenslauf sollte tabellarisch angelegt sein und insbesondere Angaben zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie beruflichen Tätigkeiten beinhalten.
Zusätzlich erhalten die Studierenden folgende Hinweise und Tipps für die Erstellung des Lebenslaufs:
Kompetenzen
Im Lebenslauf geht es darum, den Kompetenzerwerb anhand der beruflichen Stationen möglichst lückenlos aufzuzeigen.
Bandbreite
Im Lebenslauf können Kompetenzen aus allen Lebensbereichen aufgeführt werden, so auch ein professionelles Hobby oder Freiwilligenarbeit.
Kontakt
Zur Kontaktaufnahme werden die Studierenden gebeten, ihre Uni-E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben.
Privat
Angaben zu Geschlecht, Kindern oder Religion müssen nicht gemacht werden.
Inhalt vor Umfang
Der Lebenslauf sollte so knapp wie möglich und so lang wie nötig sein. Um alle relevanten Aus-, Fort- und Weiterbildungen und ggf. beruflichen Tätigkeiten aufführen zu können, darf der Lebenslauf auch länger als 1-2 Seiten sein.
Anrechnungssynopse
Die Anrechnungssynopse ist von den Studierenden für jedes Modul auszufüllen, für das sie eine Anrechnung beantragen.
In der Anrechnungssynopse geht es für die Studierenden darum, glaubhaft zu machen, dass sie die Kompetenzziele des Moduls durch außerhochschulisch erworbene Fertigkeiten/ Fähigkeiten bereits erreicht haben. Dazu sollten sie in dem Formular beschreiben, was sie bereits können (Spalte 1) und wo sie das gelernt haben (Spalte 2). In Spalte 3 sollten sie den Nachweis für die jeweilige Fähigkeit angeben.
Pro Zeile soll auf maximal drei authentische Belege/ Curricula und auf maximal drei Zeugnisse/ Zertifikate verwiesen werden.
Insgesamt sollte die Anrechnungssynopse den Umfang von fünf Seiten nicht überschreiten.
Für mehr Informationen zum Ausfüllen der Synopse scrollen Sie auf die farblich hervorgehobenen Bereiche:
Die Lernergebnisse bzw. Kompetenzziele eines Moduls finden Sie über das Veranstaltungsverzeichnis.
Nachweise
In der Anrechnungssynopse verweisen die Studierenden in Spalte 3 auf Nachweise ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten. Alle hier genannten Nachweise sind dem Portfolio in Kopie beizufügen. Andersherum sollen dem Portfolio keine Nachweise beigefügt werden, die in der Anrechnungssynopse nicht aufgeführt wurden.
Aus den genannten Nachweisen sollte eindeutig hervorgehen, dass die Studierenden über die in Spalte 1 angegebenen Fertigkeiten und Fähigkeiten verfügen. Gegebenenfalls sollten sie auf konkrete Seiten in den Belegen hinweisen und Absätze markieren.
Für die Nachweise ist folgende Nummerierung vorgesehen:
- Authentische Belege und Curricula (= non-formale Nachweise) fortlaufend mit A1, A2, A3, ….
- Zertifikate und Zeugnisse (= formale Nachweise) fortlaufend mit Z1, Z2, Z3, …
Die Nummern sollen anschließend in der Anrechnungssynopse in Spalte 3 („Verweis auf Nachweise“) neben der jeweils damit belegten Kompetenz eingetragen werden.
Authentische Belege
Die beigefügten Nachweise können sehr unterschiedlich sein. Folgende Möglichkeiten nennen wir den Studierenden als Beispiele:
Arbeitsproben
- eigene Veröffentlichungen: wissenschaftliche Beiträge, Monographien (in Auszügen)
- Arbeitsberichte
- von den Studierenden erstellte Gutachten
- schriftliche oder bildliche Darstellungen ihrer Vorgehensweisen:
Notizen, Arbeitspläne, Visualisierungen und Präsentationen (Grafiken, Illustrationen, Videos von Entwürfen und Ergebnissen)
Nachträgliche eigene schriftliche oder bildliche Darstellung ihrer Vorgehensweisen
Dokumentation ihrer Kompetenzen in Form von Zeitungsartikeln o.ä.
Curricula
Curricula sind Auszüge der von den Studierenden abgeschlossenen Bildungsgänge: Übersichten zu Lehrinhalten, Lehrzielen, Lehrprozessen
Zeugnisse und Zertifikate
Formale Nachweise
- aus Aus-, Fort- und Weiterbildungen
- zu beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten
Bestätigungen der Arbeitgeber*innen
Die Kopien der Zeugnisse und Zertifikate müssen nicht beglaubigt sein.
Falls nicht eindeutig ersichtlich ist, aus welchem Zusammenhang die Nachweise stammen, werden die Studierenden gebeten, entsprechende Erläuterungen hinzuzufügen.
Wir hoffen, Sie können der Übersicht die notwendigen und hilfreichen Informationen zum Anrechnungsportfolio als zentraler Grundlage der Gleichwertigkeitsprüfung entnehmen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne direkt an:
PLAR-Service
Tel. (0441)798-4789 (Di. und Do.)
plar@uni-oldenburg.de