Erläuterungen zum Anrechnungsportfolio

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PLAR-Service

Anja Eilers-Schoof

+49 441 798 4789

Antje Beckmann

+49 441 798 4420
 

Erläuterungen zum Anrechnungsportfolio

Informationen für Fachvertreter*innen

Eine verbreitete Methode zur Erfassung bereits vorhandener Kompetenzen ist die Erstellung eines Portfolios: Hierbei werden Bildungszusammenhänge systematisch dokumentiert und zu dem angestrebten Studium in Bezug gesetzt, um eine Gleichwertigkeit nach Inhalt und Niveau bestätigen oder ablehnen zu können.

Das Anrechnungsportfolio erhalten die Studierenden während des Beratungsgesprächs mit dem PLAR-Service (Prior Learning Assessment and Recognition-Service), der auf einen gemeinsamen Termin mit dem Akademischen Prüfungsamt folgt, in dem die formalen Voraussetzungen für einen Anrechnungsantrag geklärt wurden.

Ob und wann die Studierenden den Antrag auf Anrechnung stellen, ist an keine Frist gebunden, d.h. zwischen der Beratung und der Erstellung des Portfolios kann eine beliebig kleine oder große Zeitspanne liegen. Auch aus diesem Grund steht den Studierenden auf der Website des PLAR-Service eine Hilfestellung zum Portfolio mit relevanten Hinweisen zur Verfügung, die wir hier für Sie angepasst haben:

Anrechnungsantrag

Über die farblich hervorgehobenen Bereiche werden die Studierenden darauf hingewiesen, an welchen Stellen ihre Angaben erforderlich sind.

Die Grafik zeigt den Aufbau des Anrechnungsantrags, der aus einer Tabelle mit fünf Spalten besteht. Ein Pop-Over-Fenster über der ersten Spalte erinnert an das Ankreuzen der Module, für die eine Anrechnung beantragt wird. Ein Pop-Over-Fenster über den beiden rechten Spalte mit den Überschriften „Note“ und „Bemerkungen“ weist darauf hin, dass diese Spalten nicht von den Studierenden, sondern gegebenenfalls von den Fachvertret*innen ausgefüllt werden. Ein Pop-Over-Fenster ganz am Ende des Antrags erinnert an Datum und Unterschrift.
Datum und Unterschrift nicht vergessen.
Die Kreuze kennzeichnen die Module, für die die Anrechnung beantragt wird.
Bitte nicht ausfüllen. Hier tragen die Fachvertreter*innen ggf. Anmerkungen ein.

Bestätigung der Vollständigkeit

Hier müssen die Studierenden nichts ausfüllen oder Dokumente einfügen.
Bei der Übergabe des Portfolios an das Prüfungsamt bestätigt der PLAR-Service, dass alle Bestandteile des Anrechnungsportfolios und die in den Anrechnungssynopsen genannten Nachweise enthalten sind. Außerdem wird an dieser Stelle vermerkt, ob das Portfolio den in der Online-Version angegebenen Qualitätsstandards des PLAR-Service entspricht. Ein Hinweis auf relevante Abweichungen kann den Fachvertreter*innen als Orientierung bei der Entscheidung über die Anrechenbarkeit der beantragten Module dienen.

Begründung

Die Studierenden werden gebeten, sich auf maximal einer Seite vorzustellen und unter Bezugnahme auf erworbene Kompetenzen anzugeben, warum sie den Antrag stellen.

Darüber hinaus werden ihnen folgende Hinweise gegeben:

Anwendungswissen
In der Begründung kann die eigene Kompetenzentwicklung dargestellt werden.

Keine Details
In der Begründung sollen sich die Studierenden nicht wortwörtlich auf Inhalte und Lernergebnisse der Studienmodule beziehen (dieser Schritt erfolgt in der Anrechnungssynopse). 

Form
Die Begründung soll nicht aus Stichworten bestehen, sondern in ganzen Sätzen formuliert werden.

Lebenslauf

Der Lebenslauf sollte tabellarisch angelegt sein und insbesondere Angaben zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie beruflichen Tätigkeiten beinhalten.

Zusätzlich erhalten die Studierenden folgende Hinweise und Tipps für die Erstellung des Lebenslaufs:

Kompetenzen
Im Lebenslauf geht es darum, den Kompetenzerwerb anhand der beruflichen Stationen möglichst lückenlos aufzuzeigen.

Bandbreite
Im Lebenslauf können Kompetenzen aus allen Lebensbereichen aufgeführt werden, so auch ein professionelles Hobby oder Freiwilligenarbeit.

Kontakt
Zur Kontaktaufnahme werden die Studierenden gebeten, ihre Uni-E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben.

Privat
Angaben zu Geschlecht, Kindern oder Religion müssen nicht gemacht werden.

Inhalt vor Umfang
Der Lebenslauf sollte so knapp wie möglich und so lang wie nötig sein. Um alle relevanten Aus-, Fort- und Weiterbildungen und ggf. beruflichen Tätigkeiten aufführen zu können, darf der Lebenslauf auch länger als 1-2 Seiten sein.

Anrechnungssynopse

Die Anrechnungssynopse ist von den Studierenden für jedes Modul auszufüllen, für das sie eine Anrechnung beantragen.

In der Anrechnungssynopse geht es für die Studierenden darum, glaubhaft zu machen, dass sie die Kompetenzziele des Moduls durch außerhochschulisch erworbene Fertigkeiten/ Fähigkeiten bereits erreicht haben. Dazu sollten sie in dem Formular beschreiben, was sie bereits können (Spalte 1) und wo sie das gelernt haben (Spalte 2). In Spalte 3 sollten sie den Nachweis für die jeweilige Fähigkeit angeben.

Pro Zeile soll auf maximal drei authentische Belege/ Curricula und auf maximal drei Zeugnisse/ Zertifikate verwiesen werden.

Insgesamt sollte die Anrechnungssynopse den Umfang von fünf Seiten nicht überschreiten.

Für mehr Informationen zum Ausfüllen der Synopse scrollen Sie auf die farblich hervorgehobenen Bereiche:

Die Grafik zeigt den Aufbau der Anrechnungssynopse, die aus einer Tabelle besteht, und erläutert die sechs auszufüllenden Bereiche: Erstens: Über der Tabelle ist von den Studierenden für jedes der von ihnen beantragten Module eine fortlaufende Nummer (1, 2, 3) einzutragen. Zweitens: In der obersten Zeile ist die Bezeichnung des Moduls anzugeben. Beispiel für die Kombination aus Modulkürzel und -namen aus der Pädagogik: päd904 Erziehungs- und bildungswissenschaftliche Forschungsmethoden. Drittens: In der zweiten Zeile sind die Kompetenzziele des Moduls einzutragen. Das unter der Grafik verlinkte Video zeigt, wo genau die Studierenden die Kompetenzziele im Modulverzeichnis finden. Sie werden gebeten, die Kompetenzziele wortwörtlich zu übernehmen (Copy & Paste). Viertens: Ab dieser Zeile teilt sich die Tabelle in drei Spalten. Die Studierenden werden darauf hingewiesen sich in der ersten Spalte inhaltlich auf die Kompetenzziele des Moduls zu beziehen und in eigenen Worten zu beschreiben, was Sie können. Sie werden gebeten, keinesfalls wortwörtlich die Kompetenzziele zu übernehmen. Fünftens: In der zweiten, optionalen Spalte können die Studierenden angeben, in welchem Kontext sie die Kompetenzen erworben haben (z.B. Beruf, Ausbildung, ehrenamtliche Tätigkeit). Sechstens: In der rechten Spalte sind die Nachweise mit korrekter Nummer anzugeben (z.B. A1 oder Z2). Beachten Sie dazu die im folgenden To-Do-Punkt Nachweise angegebenen Hinweise
Die beantragten Module sollen fortlaufend nummeriert werden (1, 2, 3, …).
Beispiel: päd904 Erziehungs- und bildungswissenschaftliche Forschungsmethoden
Hier sollen wortwörtlich die Kompetenzziele des Moduls aus dem Modulverzeichnis übernommen werden.
Hier sollen sich die Studierenden inhaltlich auf die Kompetenzziele beziehen und ihr Können in eigenen Worten beschreiben.
Diese Spalte ist optional. Hier kann angeben werden, in welchem Kontext die Kompetenzen erworben wurden (z.B. Beruf, Ausbildung, ehrenamtliche Tätigkeit).
Hier sind die Nachweise mit korrekter Nummer anzugeben (z.B. A1 oder Z2).

Die Lernergebnisse bzw. Kompetenzziele eines Moduls finden Sie über das Veranstaltungsverzeichnis.

Nachweise

In der Anrechnungssynopse verweisen die Studierenden in Spalte 3 auf Nachweise ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten. Alle hier genannten Nachweise sind dem Portfolio in Kopie beizufügen. Andersherum sollen dem Portfolio keine Nachweise beigefügt werden, die in der Anrechnungssynopse nicht aufgeführt wurden.

Aus den genannten Nachweisen sollte eindeutig hervorgehen, dass die Studierenden über die in Spalte 1 angegebenen Fertigkeiten und Fähigkeiten verfügen. Gegebenenfalls sollten sie auf konkrete Seiten in den Belegen hinweisen und Absätze markieren.

Für die Nachweise ist folgende Nummerierung vorgesehen:

  1. Authentische Belege und Curricula (= non-formale Nachweise) fortlaufend mit A1, A2, A3, ….
  2. Zertifikate und Zeugnisse (= formale Nachweise) fortlaufend mit Z1, Z2, Z3, …

Die Nummern sollen anschließend in der Anrechnungssynopse in Spalte 3 („Verweis auf Nachweise“) neben der jeweils damit belegten Kompetenz eingetragen werden.


Authentische Belege

Die beigefügten Nachweise können sehr unterschiedlich sein. Folgende Möglichkeiten nennen wir den Studierenden als Beispiele:

Arbeitsproben

  • eigene Veröffentlichungen: wissenschaftliche Beiträge, Monographien (in Auszügen)
  • Arbeitsberichte
  • von den Studierenden erstellte Gutachten
  • schriftliche oder bildliche Darstellungen ihrer Vorgehensweisen:
    Notizen, Arbeitspläne, Visualisierungen und Präsentationen (Grafiken, Illustrationen, Videos von Entwürfen und Ergebnissen)

Nachträgliche eigene schriftliche oder bildliche Darstellung ihrer Vorgehensweisen

Dokumentation ihrer Kompetenzen in Form von Zeitungsartikeln o.ä.

Curricula

Curricula sind Auszüge der von den Studierenden abgeschlossenen Bildungsgänge: Übersichten zu Lehrinhalten, Lehrzielen, Lehrprozessen

Zeugnisse und Zertifikate

Formale Nachweise

  1. aus Aus-, Fort- und Weiterbildungen
  2. zu beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten

Bestätigungen der Arbeitgeber*innen

Die Kopien der Zeugnisse und Zertifikate müssen nicht beglaubigt sein.

Falls nicht eindeutig ersichtlich ist, aus welchem Zusammenhang die Nachweise stammen, werden die Studierenden gebeten, entsprechende Erläuterungen hinzuzufügen.

Wir hoffen, Sie können der Übersicht die notwendigen und hilfreichen Informationen zum Anrechnungsportfolio als zentraler Grundlage der Gleichwertigkeitsprüfung entnehmen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne direkt an:

PLAR-Service
Tel. (0441)798-4789 (Di. und Do.)
plar@uni-oldenburg.de

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