Anleitung Gleichwertigkeitsprüfung
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Anleitung Gleichwertigkeitsprüfung
Auf dieser Seite erhalten Sie eine Anleitung zur Überprüfung der Gleichwertigkeit zwischen außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen und Studiengängen bei individuellen Anrechnungsverfahren. Die Anleitung orientiert sich an den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).
Entscheiden Sie selbst, ob Sie Schritt für Schritt durch die Gleichwertigkeitsprüfung geführt werden möchten oder Aufbau und Ablauf auf einen Blick angezeigt bekommen möchten. Grundlage für die Überprüfung ist in beiden Fällen der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR).
Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR)
Zur Überprüfung der Gleichwertigkeit werden die außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen und die Kompetenzziele des Studienmoduls je einer der Niveaustufen des Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) zugeordnet.
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EQR.pdf 18 KB
Schritt für Schritt
Starttext
Überprüfen Sie hier, ob eine Gleichwertigkeit von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen und den Lernergebnissen eines Studienmoduls besteht und eine Anrechnung zu empfehlen ist.
- []:Überprüfen Sie anhand der angegebenen authentischen Belege (A1, A2, usw.) sowie durch die entsprechenden Zeugnisse und Zertifikate (Z1, Z2, usw.), ob es plausibel ist, dass der/die Studierende tatsächlich über die angegebenen Fertigkeiten und Fähigkeiten verfügt.
- Aufgrund der Belege ist plausibel nachvollziehbar, dass der/die Studierende über die angegebenen Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügt.
- Aufgrund der Belege ist in weiten Teilen nicht eindeutig zu bestimmen, ob der/die Studierende über die angegebenen Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügt.
- Aufgrund der Belege ist in weiten Teilen nicht nachvollziehbar, dass der/die Studierende über die angegebenen Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügt.
- [1.1]:Überprüfen Sie die Übereinstimmung der Fertigkeiten und Fähigkeiten (linke Spalte der Anrechnungssynopse) mit den Lernergebnissen des Moduls (oberes Feld der Anrechnungssynopse).
- Die Lernergebnisse werden vollständig durch die beschriebenen Fertigkeiten und Fähigkeiten abgedeckt.
- Die Abdeckung der Lernergebnisse durch die beschriebenen Fertigkeiten und Fähigkeiten ist aus Ihrer Sicht ausreichend.
- Die Abdeckung der Lernergebnisse durch die beschriebenen Fertigkeiten und Fähigkeiten ist aus Ihrer Sicht ausreichend. Aber das Modul besitzt für den Studienerfolg bzw. die Berufsausübung zwingend erforderliche Lernergebnisse, über die der/die Studierende nicht verfügt, bzw. die nicht ausreichend nachgewiesen wurden.
- Die Abdeckung der Lernergebnisse durch die dargestellten Fähigkeiten ist aus Ihrer Sicht nicht ausreichend für eine Anrechnung.
- [2.2]:Stufen Sie das Studienmodul und die Kompetenzen und Fähigkeiten des/der Studierenden auf einem Qualifikationsrahmen (EQR, HQR oder DQR) ein.
- Das Niveau der Kompetenzen und Fähigkeiten des/der Studierenden liegt auf dem gleichen Niveau wie das Studienmodul oder übersteigt sogar das Niveau des Studienmoduls.
- Das Niveau der Kompetenzen und Fähigkeiten des/der Studierenden liegt auf einem niedrigeren Niveau wie das Studienmodul.
- nix
- Nix
Endtexte
- [1.2]:Ergebnis der Überprüfung: Ihrer Angabe zufolge empfiehlt es sich, ein Fachgespräch zur Validierung des Portfolios vorzuschlagen und auf der Grundlage die Anrechnung abzulehnen oder zu genehmigen.
- [1.3]:Ergebnis der Überprüfung: Ihrer Angabe zufolge empfiehlt es sich, Belege nachzufordern oder die Anrechnung abzulehnen.
- [2.1]:Ergebnis der Überprüfung: Ihren Angaben zufolge empfiehlt es sich, die Anrechnung zu genehmigen. Da der/die Lernende bereits über alle Lernergebnisse verfügt, die innerhalb des Moduls angestrebt werden, ist keine gesonderte Niveau-Überprüfung notwendig.
- [2.3]:Ergebnis der Überprüfung: Ihren Angaben zufolge empfiehlt es sich, die Anrechnung abzulehnen oder ein Fachgespräch zur Validierung vorzuschlagen.
- [2.4]:Ergebnis der Überprüfung: Ihren Angaben zufolge empfiehlt es sich, die Anrechnung abzulehnen.
- [3.1]:Ergebnis der Überprüfung: Ihren Angaben zufolge empfiehlt es sich, die Anrechnung zu genehmigen.
- [3.2]:Ergebnis der Überprüfung: Ihren Angaben zufolge empfiehlt es sich, die Anrechnung abzulehnen oder ein Fachgespräch zur Validierung vorzuschlagen.
Auf einen Blick
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat festgelegt, dass sich eine Gleichwertigkeitsprüfung aus einem Inhalts- und einem Niveauvergleich zusammensetzt. Wie die beiden Vergleiche konkret umgesetzt werden, ist den die Gleichwertigkeitsprüfung durchführenden Fachvertreter*innen überlassen.
Die Gleichwertigkeitsprüfung besteht aus folgenden drei Schritten:
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PowerPoint-Präsentation 72 KB
Die hier im offenen Dateiformat (.pptx) zur freien Weiterverwendung und -bearbeitung gestellte Anleitung ist eine reduzierte Form der ebenfalls frei auf unserer Webseite veröffentlichten Anrechnungsinstrumente Learning Outcome Chart (LOC) und Module Level Indicator (MLI) (hier im Downloadbereich unter “Äquivalenzvergleiche” zu finden).
Überprüfung der Gleichwertigkeit
Gleichwertigkeit beinhaltet somit sowohl eine inhaltliche Übereinstimmung der Lernergebnisse als auch ein vergleichbares Niveau. Die Anrechnung eines Studienmoduls wird empfohlen, wenn sowohl ein bestimmter Grad inhaltlicher Übereinstimmung der Lernergebnisse als auch eine ausreichende Niveauübereinstimmung festgestellt wurde.
Die Überprüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Fachvertreter*innen aus dem Fachbereich, in dem die Anrechnung durch die Studierenden beantragt wurde. Nach der formalen Kontrolle des Antrags reicht ihn das Prüfungsamt an die Fachvertreter*innen weiter. Mit Hilfe eines systematischen Vergleichs überprüfen sie, ob eine Gleichwertigkeit zwischen den Lernergebnissen des Studiengangs und den mit den Belegen nachgewiesenen außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen besteht. Das Ergebnis entscheidet, ob die Anrechnung genehmigt oder abgelehnt wird.