Anrechnung & PLAR-Service

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Anrechnung & PLAR-Service

Einen Einstieg in das Thema Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen bietet folgender Überblick.

Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen

Die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen unterstützt das lebenslange Lernen und soll dazu beitragen, eine bessere Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung zu erreichen.

Sie erfolgt aus der Überzeugung, dass Studierende, die schon an beruflichen Fort- und Weiterbildungen teilgenommen haben oder über weiterreichende berufliche Erfahrungen verfügen, bereits über Kompetenzen verfügen, die gleichwertig zu den Lernergebnissen von Studiengängen sein können.

Ziel der Anrechnung ist zum einen die Validierung der bereits erworbenen Kompetenzen und zum anderen eine Arbeitsentlastung für die Studierenden, deren erworbene Kompetenzen als Ersatz von Studienmodulen akzeptiert werden, was eventuell zu einer Verkürzung der Studiendauer führen kann.

Voraussetzung für die Anrechnung ist die Gleichwertigkeit der außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen mit den Lernergebnissen eines Studienmoduls in Inhalt und Niveau. Die Gleichwertigkeit kann qualitätsgesichert durch einen systematischen Vergleich auf Grundlage von konkreten Belegen aus dem außerhochschulischen Kontext mit den Kompetenzzielen eines Studienmoduls überprüft werden.

Die Gleichwertigkeitsprüfung kann grundsätzlich im Rahmen pauschaler oder individueller Anrechnungsverfahren eingesetzt werden, wobei Hochschulen bis heute meist individuellen Verfahren (Einzelfallentscheidungen) den Vorzug geben. Das PLAR-Verfahren der Universität Oldenburg gehört zu den individuellen Verfahren. Informationen zur Durchführung finden Sie in der Anleitung Gleichwertigkeitsprüfung.

Die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen muss von den Studierenden beim Prüfungsamt beantragt werden. Der PLAR-Service der Universität Oldenburg unterstützt die Studierenden bei der Antragstellung. Grundlage für die Gleichwertigkeitsprüfung ist ein von den Studierenden erstelltes Portfolio mit Belegen für den Kompetenzerwerb aus formalen, non-formalen oder informellen Bildungskontexten.

Anrechnung vs. Anerkennung

Die Begriffe Anrechnung und Anerkennung werden zum Teil synonym benutzt, unterscheiden sich aber durch den Kontext des Kompetenzerwerbs: Anrechnung bezieht sich auf außerhalb einer Hochschule erworbene Kompetenzen, Anerkennung auf an der Hochschule erworbene Kompetenzen. Anerkennung betrifft sowohl den Zugang zu einer anderen Hochschule oder einem anderen Studiengang wie auch das Ersetzen einzelner Module durch erbrachte Vorleistungen.

An der Universität Oldenburg wird der Begriff Anrechnung manchmal sowohl für die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen wie auch für die Anerkennung hochschulischer Vorleistungen verwendet.

Kompetenzen

Der Kompetenzbegriff steht hier für Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beziehungsweise für die Verbindung von Wissen und Können.

Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen sind oft gleichbedeutend mit beruflichen Kompetenzen aus Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Berufsausübung, können aber in einigen Fällen auch aus dem privaten Bereich kommen, z.B. in Form von professionell ausgeübten Hobbys.

Es wird zwischen formal, non-formal und informell erworbenen Kompetenzen unterschieden:

Formal erworbene Kompetenzen stammen aus organisierten und strukturierten Lernkontexten und haben einen zertifizierten Abschluss als Nachweis. Der Kompetenzerwerb erfolgt hier zielgerichtet. 
Beispiele: Abschlüsse von Schule, Aus-, Fort- und Weiterbildung

Non-formal erworbene Kompetenzen stammen aus weniger strukturierten Kontexten, die gleichwohl einen institutionellen Rahmen besitzen. In der Regel sind sie nicht durch zertifizierte Abschlüsse belegt. Der Kompetenzerwerb ist hier jedoch beabsichtigt. 
Beispiel: Innerbetriebliche Weiterbildung

Informell erworbene Kompetenzen stammen aus der - meist beruflichen - Praxis. Der Kompetenzerwerb ist nicht beabsichtigt und generell schwierig zu belegen, im Rahmen des Portfolioverfahrens aber in der Regel gut nachzuweisen.
Beispiel: Projektorganisation

Unabhängig davon, auf welchem Weg die Kompetenzen erworben wurden, können sie auf ein Studium angerechnet werden.

PLAR-Service

Seit 2017 gibt es an der Universität Oldenburg den PLAR-Service. Ursprünglich vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert, hat ihn die Universität inzwischen verstetigt und strukturell verankert. Der PLAR-Service bietet Studierenden eine zentrale Anlauf- und Schnittstelle für die mögliche Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen. Er unterstützt die Studierenden bei der Erfassung und Darstellung ihrer Kompetenzen und der gesamten Antragstellung. Der PLAR-Service ist eine Kooperation des Referats Studium und Lehre mit dem Kompetenzbereich Anrechnung der Fakultät I, dem Center für lebenslanges Lernen sowie dem Akademischen Prüfungsamt. Er arbeitet eng mit den für die Anrechnung zuständigen Fachvertreter*innen in den Fakultäten zusammen.

Die Idee, die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf Studienmodule mittels Anrechnungsportfolios plausibel und nachvollziehbar zu machen, hat der PLAR-Service der Universität Oldenburg vom PLAR-Modell der University of Athabasca (Kanada) übernommen.

Studierende können an der Universität Oldenburg einen Antrag auf Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen stellen, wenn sie Kompetenzen aus Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie vormaliger Berufstätigkeit mitbringen und in einem Studiengang immatrikuliert sind. Der PLAR-Service hilft den Studierenden bei der Zusammenstellung der für die Antragstellung nötigen Unterlagen und der Planung ihrer Anrechnung.

PLAR

PLAR steht für Prior Learning Assessment and Recognition und bedeutet die Erfassung und Anrechnung zuvor erworbener Lernergebnisse bzw. Kompetenzen. An der Universität Oldenburg ist damit die Anrechnung beruflicher bzw. außerhochschulisch erworbener Kompetenzen gemeint. Während sich das Thema Anrechnung in der deutschen Hochschullandschaft erst seit der Jahrtausendwende durchzusetzen beginnt, fasste Prior Learning Assessment international und besonders in den Vereinigten Staaten bereits Mitte des 20. Jahrhunderts Fuß.

Der PLAR-Ansatz basiert auf drei zentralen Überzeugungen:

1. Der Akt des Lernens ist entscheidend, nicht der Kontext, in dem gelernt wird.

2. Als Belege bzw. Nachweise für die außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen können authentische Unterlagen aus dem Lernprozess genutzt werden.

3. Die Studierenden selbst müssen aktiv mitarbeiten, um ihre bereits erworbenen Kompetenzen nachzuweisen.

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