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COVID-19
Für die SLBI 2022 findet das Hygienekonzept der Universität Oldenburg Anwendung. Entsprechend den dort beschriebenen Regelungen gilt eine allgemeine Maskenpflicht (OP/FFP2): Auch in Veranstaltungsräumen außerhalb von universitären Gebäuden und Räumlichkeiten gilt für alle (Beschäftigte, Studierende, Gasthörende, Veranstaltungsteilnehmer, Gäste, ...) die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Zur freiwilligen eigenverantwortlichen Nutzung wird - wann immer es möglich ist unter Beachtung der zugehörigen Hinweise (vgl. Höchsttragedauer von FFP2-Masken) - das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
Die Maskenpflicht gilt insbesondere auch dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Zum Essen oder Trinken ist es möglich, die Maske kurzzeitig abzunehmen. Hier ist ggf. auf ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu achten.
Veranstaltungen unterliegen derzeit keinen weiteren Zugangsbeschränkungen. Das Hygienekonzept des CORE entspricht den rechtlichen Bestimmungen des Landes.
Bitte beachten Sie auch die Maskenpflicht (FFP2) im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr.
Wir empfehlen, bzgl. der Niedersächsischen Corona-Verordnung auf dem Laufenden zu bleiben. Änderungen der gültigen Verordnung, welche die Durchführug der Konferenz betreffen, werden auf dieser Seite bekannt gemacht.