Persönlicher Dienstausweis, Zeiterfassung, Gebäudezugang und elektronische Geldbörse: Die CampusCard für Beschäftigte vereint zahlreiche Funktionen, passgenau für alle Nutzenden. Was sich ändert, wie es funktioniert.
Alle Beschäftigten der Universität bekommen in diesen Tagen Post. Der Inhalt des Briefes: die CampusCard als Dienstausweis – im Kreditkartenformat und in den Farben der Uni. „Zunächst bringt die CampusCard als Dienstausweis die Universitätszugehörigkeit deutlich zum Ausdruck“, erklärt Jörg Stahlmann, Vizepräsident für Verwaltung und Finanzen. Darüber hinaus habe sie viele praktische Funktionen, die ab Mitte September schrittweise den Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Der Dienstausweis löst nach und nach die schwarzen und grünen Chips ab, die bisher für die Zeiterfassung, den Zutritt und die Multifunktionsdrucker genutzt wurden. „Die Beschäftigten können mit ihrem Dienstausweis bis zu acht Funktionen nutzen – mit dem bisherigen Chip waren es nur maximal drei“, macht Stahlmann den Mehrwert der Karte deutlich. Zentrale Funktionen für alle Beschäftigten sind das dienstliche Drucken, Kopieren und Scannen sowie der elektronische Zutritt, für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung zusätzlich auch die elektronische Zeiterfassung. „Wer möchte, kann die sogenannte „elektronische Geldbörse“ auf dem Dienstausweis aufladen und dann damit in der Mensa bargeldlos bezahlen. Außerdem kann der Dienstausweis als Bibliotheksausweis genutzt werden und zur Bedienung der Schließfächer“, zählt Stahlmann weiter auf.
Für die Studierenden ist die CampusCard bereits ein fester Bestandteil des Studienalltags. Stahlmann ist sicher, dass sie sich auch als Dienstausweis schnell etablieren wird. „Und wer sich fragt, wie man die Karte am besten aufbewahrt, schaut am besten bei den Servicepoints in Haarentor und Wechloy vorbei. Dort können die Beschäftigten sich gegen Vorlage des Dienstausweises eine Schutzhülle und eine Befestigung, wie beispielsweise ein Schlüsselband, abholen“, rät er.
Datenschutz als zentrales Anliegen
Auch bei der Einführung der CampusCard als Dienstausweis legt die Universität besonderen Wert auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Sicherheit der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten war daher von Beginn an ein zentrales Anliegen der Projektverantwortlichen. „Die Kollegen der Stabsstelle Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagement haben dieses Großprojekt von Anfang an begleitet und beraten. Auf und insbesondere in der Karte werden nur die unbedingt erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet“, verdeutlicht der Vizepräsident.
Der Kartenchip enthält lediglich die für die Nutzung der einzelnen Funktionen notwendigen Kennziffern, welche die verschlüsselte Verbindung zu den im Hintergrund laufenden Systemen ermöglichen. Auch diese automatisierten Prozesse im Hintergrund wurden so gestaltet, dass Vertraulichkeit gewahrt wird. So bringt der neue Dienstausweis nicht nur einen funktionalen Mehrwert, sondern wird gleichzeitig auch höchsten Anforderungen an den Datenschutz gerecht.
Weitere Informationen
Für die CampusCard als Dienstausweis wurde eigens die Webseite https://uol.de/beschaeftigte/campuscard eingerichtet. Dort finden die Beschäftigten Antworten auf viele weitere Fragen und erfahren, ab wann sie ihren Dienstausweis wofür einsetzen können.