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Inklusionsvereinbarung der Universität Oldenburg

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  • Im Vordergrund: Schild für einen Behindertenparkplatz, im Hintergrund das Hörsaalzentrum und das SSC.

    Die Inklusionsvereinbarung sieht unter anderem vor, barrierefreie Zugänge zu den Gebäuden auszubauen. Foto: Universität Oldenburg/Silke Rudolph

  • Vier Personen stehen vor dem Eingang des Hörsaalzentrums

    Präsidium, Schwerbehindertenvertretung und Personalrat unterzeichneten im vergangenen Jahr eine Inklusionsvereinbarung. Von links: Vizepräsident Jörg Stahlmann, Heike Gronau von der Schwerbehindertenvertretung, Präsident Ralph Bruder und Personalratsvorsitzende Petra Mende. Foto: Universität Oldenburg/Diana Rayzburd

Für ein gutes Miteinander

Mit einer Inklusionsvereinbarung will die Universität ihre Beschäftigten für das Thema sensibilisieren. Ein Aktionsplan stellt konkrete Maßnahmen auf.

Mit einer Inklusionsvereinbarung will die Universität ihre Beschäftigten für das Thema sensibilisieren. Ein Aktionsplan stellt konkrete Maßnahmen auf.

Ein bewussterer Blick auf Inklusion, bessere Arbeitsbedingungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung und weniger Berührungsängste: Das sind Ziele der Inklusionsvereinbarung, die Präsidium, Schwerbehindertenvertretung und Personalrat Ende August unterzeichnet haben. „Inklusion, Chancengleichheit und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben sowie ein respektvoller, von Wertschätzung geprägter Umgang miteinander sind für unsere Universität eine besondere Verpflichtung“, betont Vizepräsident Jörg Stahlmann. Es sei deshalb wichtig, Menschen mit Behinderungen bessere Chancen im Berufsleben zu bieten und ihre Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Beschäftigung zu fördern.

Mit der Vereinbarung will die Universität als Arbeitgeberin nicht nur die gesetzlichen Vorgaben in konkrete Ziele umwandeln, sondern insgesamt ein Klima der Inklusion schaffen. „Es geht darum, im Miteinander der Menschen Verständnis und Akzeptanz für die unterschiedlichen Stärken und Schwächen der Einzelnen zu schaffen“, sagt Maike Santelmann, die als Inklusionsbeauftragte die Universität in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen vertritt und außerdem Ansprechpartnerin für Beschäftigte und Behörden ist. Timm Behrendt von der Schwerbehindertenvertretung freut sich, dass nach fast zwei Jahren Verhandlungen die erste Inklusionsvereinbarung an der Universität abgeschlossen werden konnte. „Für eine inklusive Universität ist das natürlich nur der erste Schritt“, sagt er. Es gebe noch einiges zu tun.

Die beteiligten Arbeitskreise haben dafür einen Aktionsplan aufgestellt. Darin sind verschiedene Maßnahmen aufgeführt, die bis Ende 2024 umgesetzt werden sollen. Ein wichtiger Punkt ist die Kommunikation: Um Barrieren und Vorurteile abzubauen, sollen beispielsweise Informationen zum Thema Schwerbehinderung leichter zugänglich sein – etwa in Form einer FAQ-Liste mit Hinweisen auf Fördermöglichkeiten oder Ansprechpersonen

Aktionsplan mit Anreizen für Neueinstellungen

Ein wichtiges Ziel ist es, an der Universität mehr Menschen mit Schwerbehinderung in Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen zu beschäftigen, als die gesetzliche Quote es vorschreibt. „Auf dem Arbeitsmarkt bestehen nach wie vor viele Hürden für Personen mit einer Beeinträchtigung, daher wollen wir seitens der Personalentwicklung hier unterstützen“, sagt Santelmann. Wie viele andere Einrichtungen bewege sich die Universität derzeit noch unterhalb der gesetzlichen Quote von fünf Prozent. Damit sich das ändert, sieht der Aktionsplan vor, Anreize für Neueinstellungen von Menschen mit Behinderung zu schaffen, beispielsweise eine finanzielle Unterstützung dieser Stellen aus einem zentralen Budget. Zudem soll die Einstellungsrichtlinie überarbeitet werden.

Auch Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Schwerbehinderung will die Universität in Zukunft stärker unterstützen – etwa durch eine mindestens zwölfmonatige Weiterbeschäftigung nach abgeschlossener Ausbildung oder spezielle Förderprogramme.

Ein ebenso wichtiger Punkt ist der Ausbau möglichst barrierearmer oder im besten Fall barrierefreier Strukturen. Ein Arbeitskreis, der sich mit dem Vermindern baulicher Barrieren auseinandersetzt, erarbeitet derzeit eine Möglichkeit, Barrieren systematisch zu erfassen und im Rahmen eines Maßnahmenplans abzubauen. Das Thema Barrierefreiheit soll darüber hinaus in Checklisten für die Anmietung von Gebäuden einen Platz finden. Für Santelmann ist klar: „Inklusion betrifft nicht nur einzelne Menschen oder Arbeitsbereiche, sondern sollte bei jeder Entscheidung mitgedacht werden.“

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(Stand: 04.12.2024)  | 
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