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Kompetent im Studium

Studierende können sich außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen auf ihr Studium anrechnen lassen. Mitarbeiter des PLAR-Services und des Prüfungsamts der Universität unterstützen sie dabei.

 

Studierende können sich außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen auf ihr Studium anrechnen lassen. Mitarbeiter des PLAR-Services und des Prüfungsamts der Universität unterstützen sie dabei.

Ob Ärztin, Astrophysikerin oder Sonderpädagoge – nicht immer führt der Weg von der Schule direkt ins Studium. „Gerade Studierende mit Berufserfahrung bringen aber oft Kompetenzen mit, die andere erst an der Hochschule erwerben“, sagt Anja Eilers-Schoof, Mitarbeiterin des PLAR-Services, die die Studierenden berät. Seit Anfang vergangenen Jahres bietet die Universität mit dem Service Studierenden ein geregeltes Verfahren, sich diese Kompetenzen anrechnen zu lassen. Denn immerhin haben bereits 26 Prozent aller Studierenden der Universität eine Berufsausbildung oder andere Berufserfahrungen.

Die Beratung ist Teil des Projekts PLARnet, in dem das Center für lebenslanges Lernen (C3L), der Kompetenzbereich Anrechnung der Fakultät I, das Akademische Prüfungsamt im Dezernat 3 und das Referat Studium und Lehre kooperieren. Es ist bundesweit die erste zentrale Einrichtung, die Beratungs- und Unterstützungsangebote in Anrechnungsangelegenheiten an einer Hochschule bündelt. „Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag, um die Hochschulen weiter für Menschen mit Berufserfahrung zu öffnen“, sagt Dr. Wolfgang Müskens, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Kompetenzbereich Anrechnung.

Informell und formell erworbene Kopetenzen zählen

Ursprünglich stammt das Konzept für PLAR („Prior Learning Assessment and Recognition“) aus dem angloamerikanische Raum. Das Besondere daran sei, dass die Studierenden nicht Qualifikationen – etwa ein bestimmtes Zeugnis – für ein Studienmodul nachweisen müssten. „Uns geht es vielmehr um Kompetenzen, die die Studierenden formell in Beruf oder Ausbildung und auch informell – etwa in einem Ehrenamt – erworben haben können“, erläutert Eilers-Schoof.  Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz können sich Studierende bis zu 50 % der Studienleistungen auf diese Weise anrechnen lassen.

Bisher haben sich mehr als 150 Ratsuchende an das PLAR-Team gewandt. Der Weg der Studierenden führt dabei zunächst in eine gut viertelstündige Erstberatung. Den Termin hierfür können Interessierte über Stud-IP reservieren. Gemeinsam mit Antje Beckmann vom Prüfungsamt klären Eilers-Schoof und ihre Kollegen dann, ob die Studierenden überhaupt die nötigen Voraussetzungen erfüllen, sich außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen anrechnen zu lassen. Denn bringen sie Hochschulleistungen beispielsweise aus einem früheren Studium mit, die sich auf das neue Studium anrechnen lassen, so haben diese Vorrang vor den außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen. Die Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt stelle dabei sicher, dass diese und andere prüfungsrechtlichen Aspekte gleich zu Beginn der Beratung geklärt werden können, betont Eilers-Schoof.

Kompetenzen auf Hochschulniveau nachweisen

Anschließend müssen sich die Studierenden damit auseinander setzen, welche Module ihres Studiengangs sie durch vorher erworbene Kompetenzen ersetzen wollen. Die genauen Anforderungen können sie dabei den Modulbeschreibungen entnehmen. Dies sei ein wichtiger Schritt, „denn nicht immer passen berufliche Qualifikation und Studium zusammen“, sagt Müskens. In einem oder mehreren intensiven Beratungsgesprächen helfen die PLAR-Mitarbeiter den Studierenden, genau dieses herauszufinden – und die entsprechenden Nachweise für die Kompetenzen zu finden. „Wir graben wie Archäologen in der Biographie der Studierenden nach Belegen“, erläutert Müskens die Arbeit.

Am Ende des Prozesses steht ein Portfolio – also eine umfassende Mappe. Diese enthält neben Lebenslauf, Zeugnissen und einer Begründung für den Antrag eine sogenannte Synopse, die genau auflistet, welche Kompetenzen die Studierenden haben und wie sie diese nachweisen können. Dies sei zwar ein hoher Aufwand, sagt Eilers-Schoof. „Aber immerhin sollen die Antragsteller ja Kompetenzen auf Hochschulniveau nachweisen.“ Die Beratungsarbeit hat der PLAR-Mitarbeiterin auch gezeigt, wie wichtig es für die Studierenden ist, sich im Zuge des Portfolios mit ihren eigenen Erfahrungen zu beschäftigen: „Sie sehen, was sie eigentlich können und welchen Wert dies für die Hochschule darstellt.“

Großteil der Anträge erfolgreich

Gut 50 Kompetenzportfolios haben die Studierenden auf diese Weise bereits erstellt. Weitere sind in Arbeit. Der Vorteil: Die außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen sind sehr konkret und akribisch dokumentiert. Die Fachvertreter der Fakultäten, die letztlich das Portfolio begutachten, können so gut nachvollziehen, ob sie den vollständigen Antrag auf Anrechnung oder nur Teile annehmen – oder auch ablehnen. Am Ende des Prozesses steht wieder das Akademische Prüfungsamt, das den Antragstellern die Entscheidung zustellt.

Eilers-Schoof und Müskens sind mit ihren bisherigen Beratungen zufrieden: Immerhin sei ein Großteil der tatsächlich beantragen Anrechnungen bisher erfolgreich gewesen. Zudem mache die Arbeit Spaß, sagt Müskens: „Wir bekommen sehr tiefe Einblicke in Berufe, von denen wir ansonsten nur wenig wissen.“

 

Die wöchentliche Sprechstunde findet donnerstags zwischen 16.00 und 17.00 Uhr im Studierenden Service Center (SSC, Campus Haarentor, Gebäude A 12, Raum 2-214) statt. Die Anmeldung erfolgt über Stud-IP.
 

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