FAQ

Kontakt

Zentrale Studien- und Karriereberatung - Koordinationsstelle Freiwilliges Wissenschaftliches Jahr (FWJ)

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg

Marina Bartels

+ 49 441 798-5005

A07, 1-107 (» Adresse und Lageplan )

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Häufig gestellte Fragen zum Freiwilligen Wissenschaftlichen Jahr (FWJ)

Allgemeines

Wie lange dauert ein FWJ?

Das FWJ wird in der Regel für zusammenhängende 12 Monate durchgeführt, mindestens jedoch 6 Monate geleistet. Eine Verlängerung des FWJ auf bis zu 18 Monate ist prinzipiell möglich.

Gibt es Altersgrenzen?

Das FWJ an der Universität richtet sich vorwiegend an (Fach-)Abiturient*innen, die sich für ein Studium oder eine Ausbildung mit Forschungsaussichten interessieren. Es gibt keine Altersgrenzen. 

Wie viel Urlaub bekomme ich als FWJler*in?

Bei einer Vertragsdauer von 12 Monaten haben Sie Anspruch auf 30 Urlaubstage. Bei einer längeren bzw. kürzeren Vertragsdauer wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst.

Finanzielles

Wie viel verdiene ich als FWJler*in?

Sie bekommen monatlich insgesamt 450,- EUR ausgezahlt. Diese Summe setzt sich zusammen aus 400,- EUR Taschengeld sowie 50,- EUR als Zuschuss für Fahrtkosten. Sofern Sie bei Beginn des FWJ bereits über 25 Jahre alt sind, erhöht sich die Summe auf insgesamt 520,- EUR.

Bezahlt die Universität Oldenburg für mich Leistungen der Sozialversicherung?

Da es sich beim FWJ um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt, sind Sie während des Freiwilligendienstes Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden von der Universität gezahlt.

Kann ich weiterhin Mitglied meiner aktuellen Krankenversicherung bleiben?

Sie werden für die Dauer des FWJ grundsätzlich als eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden von der Universität Oldenburg übernommen und an die Krankenkasse abgeführt. Eine gegebenenfalls vorher bestehende Familienversicherung ruht für die Zeit des FWJ und kann - zum Beispiel bei Aufnahme einer Berufsausbildung, einem weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums - wieder aufleben. Inwieweit die private Krankenversicherung für die Zeit des FWJ "ruhend" gestellt werden kann, muss mit der jeweiligen privaten Krankenversicherung vor Beginn des FWJ geklärt werden.

Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld?

Der allgemeinrechtliche Anspruch (Altersgrenze beachten!) auf Kindergeld besteht auch während der Ableistung eines FWJ. Auch der Anspruch auf (Halb-)Waisenrente bleibt bestehen.

Bekomme ich eine Unterkunft gestellt?

Leider hat die Universität keine Möglichkeit, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Die Wohnheime des Studentenwerkes Oldenburg sind ausschließlich für immatrikulierte Studierende vorgesehen. Gerne beraten wir Sie aber zu weiteren Möglichkeiten bei der Suche nach einer passenden Unterkunft.

Bekomme ich Wohngeld?

Die Beantragung von Wohngeld ist für die Zeit des FWJ prinzipiell möglich. Die Zahlung von Wohngeld hängt unter anderem von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen (der Erziehungsberechtigten) ab. Ob die Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch bestehen, sollte rechtzeitig vor Antritt des FWJ mit der Wohngeldstelle geklärt werden. Weitere Informationen finden sich hier.

Welche Vergünstigungen erhalte ich im FWJ?

Mit Beginn des FWJ erhalten Sie einen Freiwilligenausweis, der es ermöglicht verschiedene Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen finden sich hier.

Im FWJ haben Sie außerdem die Möglichkeit den ÖPNV vergünstigt zu nutzen. In der Region rund um Oldenburg gibt es z.B. das TIM-Ticket für aktuell 30 Euro monatlich.

Gibt es Weihnachtsgeld oder andere Sonderzahlungen?

Nein, gibt es im FWJ nicht.

Kann ich eine Nebenbeschäftigung ausüben?

Eine Nebenbeschäftigung auszuüben ist möglich, allerdings muss diese beantragt und genehmigt werden. Zuständig hierfür ist das Personaldezernat der Universität. Der zeitliche Umfang einer Nebentätigkeit darf 8 Stunden pro Woche sowie die tägliche Arbeitszeit inkl. des FWJ von 10 Stunden nicht überschreiten.

Tätigkeit in der Arbeitsgruppe

Erhalte ich eine Einarbeitung in meinen Aufgabenbereich?

Jede*r FWJler*in wird in den jeweiligen Aufgabenbereich eingearbeitet. Je nach Einsatzbereich kann diese Einarbeitung unterschiedlich lang ausfallen.

Habe ich während meines FWJ eine feste Ansprechperson?

Zum einen haben Sie in Ihrem Einsatzbereich ein*e Betreuer*in, an den*die Sie sich bei Fragen zu den alltäglichen Arbeitsabläufen wenden können. Zum anderen steht Ihnen die Koordinationsstelle des FWJ bei allen Fragen rund um das Thema Freiwilligendienst gerne zur Verfügung.

Wie lange muss ich täglich arbeiten?

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,8 Stunden. Wie sich die wöchentliche Arbeitszeit auf die einzelnen Tage verteilt, ist abhängig von der jeweiligen Arbeitsgruppe. Eine Tätigkeit in Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden ist unter bestimmten Voraussetzungen und nach Rücksprache möglich.

Muss ich an den Wochenenden arbeiten?

Je nach Arbeitsbereich kann es sein, dass Sie Wochenendarbeit leisten müssen. Dafür bekommen Sie in der Regel in der darauffolgenden Woche einen entsprechenden Ausgleich (freie Tage).

Die Bildungstage

Ist die Teilnahme an den begleitenden Bildungstagen verpflichtend?

Insgesamt sind während eines zwölfmonatigen FWJ mindestens 25 Bildungstage verpflichtend. Diese finden zum Teil mehrtägig und mit Übernachtung außerhalb von Oldenburg statt. Bei einer längeren bzw. kürzeren Vertragsdauer werden die Bildungstage entsprechend angepasst. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben und es darf kein Urlaub für diese Zeiträume geplant werden.

Was sind Themen der Bildungstage?

Themen können z.B. sein:
- Gute wissenschaftliche Praxis
- Wissenschaftliches Arbeiten (Texte lesen und verstehen, recherchieren, Texte verfassen, Inhalte präsentieren)
- Ethische Fragen in der Wissenschaft
- Wissenschaftskommunikation
- Studien- und Berufsorientierung
- Zeit- und Selbstmanagement
- Kennenlernen anderer wissenschaftlicher Einrichtungen in Form von Exkursionen
- ....

Anerkennung

Wird mir das FWJ als Wartezeit für das Studium anerkannt?

Ja, denn als Wartezeit für ein Studium zählt jedes Semester, in dem Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind. So gilt auch die Zeit im FWJ, das ein Bundesfreiwilligendienst ist, als Wartezeit.

Wird mir das FWJ als Vorpraktikum für das Studium anerkannt?

Universitäten und Hochschulen können das FWJ als Vorpraktikum anerkennen. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist, richtet sich jedoch nach den einzelnen Bestimmungen der Studiengänge und ist bei der jeweiligen Universität/Hochschule zu erfragen. Eine Anerkennung der Tätigkeiten in den klinischen Projekten als "Pflegepraktikum" ist jedoch nicht möglich.

Ende des FWJ

Was ist, wenn ich während des FWJ die Zusage für einen Studien- oder Ausbildungsplatz bekomme?

Wenn Sie das FWJ bereits angetreten haben und dann eine Zusage für einen Studien- oder Ausbildungsplatz bekommen, haben Sie die Möglichkeit, das FWJ zu beenden. Hierbei sind jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen zu beachten.

Bekomme ich am Ende meines FWJ ein Zeugnis?

Am Ende des FWJ bekommen Sie ein Zeugnis ausgestellt, das eine qualitative Bewertung Ihrer Arbeit beinhaltet. Ebenso können jederzeit Bescheinigungen über den Zeitraum des FWJ für Behörden oder ähnliche Zwecke ausgestellt werden.

(Stand: 09.10.2024)  | 
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