Zu den besonderen Qualifikationen nach § 4 Abs. 2 lit. c bis e der Zugangsordnung zählen einschlägige berufliche, wissenschaftliche oder Praktikumstätigkeiten, Spezialisierungen im vorangegangenen Studium, oder gesellschaftliches Engagement im Bereich Nachhaltigkeit.
Einschlägige berufliche, wissenschaftliche oder Praktikumstätigkeiten müssen addiert mindestens drei, sechs oder neun Monaten entsprechen, um positiv bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt zu werden. Diese können nur berücksichtigt werden, wenn der Bewerbung Nachweise beigelegt werden, aus denen der Stundenumfang und die Dauer der Tätigkeiten hervorgehen (Arbeits- bzw. Praktikumszeugnisse).
Ebenfalls berücksichtigt werden Spezialisierungen aus dem vorangegangenen Studium im Bereich Nachhaltigkeit wie ein Studiengang/-fach aus diesem Bereich oder erfolgreich bestandene Module (mind. 15 LP). Es wird ergänzend positiv angerechnet, wenn das Thema der Bachelorarbeit dem Bereich Nachhaltigkeit zugeordnet werden kann. Das Thema der Bachelorarbeit muss mit einem offiziellen Dokument der Universität nachgewiesen werden (Bachelorzeugnis, Transcript of Records, offizielle Bestätigung der Anmeldung des Themas etc.).
Einschlägiges gesellschaftliches Engagement von mindestens sechs oder zwölf Monaten als ehrenamtliches Mitglied in Vereinen, Verbänden, Initiativen oder politischen Gremien im Bereich Nachhaltigkeit werden ebenfalls als besondere Qualifikationen angerechnet.
Diese Nachweise können in einfachen Kopien eingereicht werden.