Q & A
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsprozess für den SEM-Master. Wenn Ihre Fragen nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung oder den Fachschaftsrat.
Wo finde ich allgemeine Informationen zum SEM-Master und zum Bewerbungsverfahren?
Auf den Seiten des InfoPortals Studium finden Sie Allgemeines bezüglich des SEM-Studiums und des Bewerbungsverfahrens.
Die Zugangsordnung finden Sie hier.
Auf der Seite des SEM-Studiengangs finden Sie weitere Informationen rund um das SEM-Studium.
Nutzen Sie bitte die vorbereitete Tabelle als Übersicht, um Ihre studiengangspezifischen Vorerfahrungen zur Erfüllung der Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen dort einzutragen. Dies erleichtert die Bewertung Ihrer Bewerbung. Die Tabelle wird Ihnen ab dem 01.06. online im Rahmen des Bewerbungsprozesses zur Verfügung gestellt.
Ist der SEM-Master zulassungsbeschränkt? Wie viele Studienplätze werden jährlich vergeben?
Das Masterprogramm ist zulassungsbeschränkt und auf 45 Plätze pro Jahr limitiert.
Mit welchem NC werde ich für den SEM-Master zugelassen?
Voraussetzung für den Zugang zum SEM-Master ist ein fachlich geeigneter vorangegangener Studiengang im Umfang von 180 LP (bzw. der Nachweis von mind. 150 LP). Unabhängig vom NC können sich daher alle Interessierten mit einem entsprechenden erfolgreich abgeschlossenen vorangegangenen Studium bewerben.
Das hochschuleigene Auswahlverfahren für die Vergabe der 45 Studienplätze richtet sich anschließend nach einer Rangliste (max. 100 Punkte). Diese ermittelt sich aus einer Punktevergabe für die Durchschnittsnote (NC) des vorangegangenen Studiums (max. 60 Punkte), sowie der fachlichen Eignung (max. 21 Punkte) und besonderen Qualifikationen im Bereich Nachhaltigkeit (max. 19 Punkte). Genaueres ist der Zugangsordnung zu entnehmen.
Insgesamt haben Bewerber*innen mit sehr guten Durchschnittsnoten daher bessere Chancen, einen Studienplatz zu erhalten. Weniger gute Durchschnittsnoten können jedoch in der Rangliste durch zusätzliche Qualifikationen „verbessert“ werden.
Eine genaue Aussage über die Höhe des für die Zulassung notwendigen NCs ist also nicht möglich. Dies ist jedes Jahr unterschiedlich und richtet sich nach den jeweiligen Bewerber*innen und deren zusätzlichen Qualifikationen.
Bis wann müssen meine Nachweise vorliegen? Kann ich Nachweise nachreichen?
Mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Juli (Bewerbungsende) müssen alle Nachweise (über den vorherigen Hochschulabschluss, über die Grundlagenmodule für die fachliche Eignung des vorangegangenen Studiums, über die Sprachkenntnisse und ggf. über besondere Qualifikationen im Bereich Nachhaltigkeit) eingereicht sein. Bitte beachten Sie, dass Ihre Qualifikationen und erfüllten Voraussetzungen aus den Bewerbungsunterlagen klar hervorgehen und für Außenstehende so gut wie möglich nachzuvollziehen sein sollten. Im Rahmen des Zulassungsverfahren bestehen keine Kapazitäten, Unklarheiten durch eigene Recherchen zu beseitigen.
Die Nachreichung von Nachweisen nach dem 15. Juli ist leider nicht möglich und wird nicht akzeptiert.
Welche Bewerbungsunterlagen muss ich in beglaubigter Kopie einreichen?
Das Immatrikulationsamt benötigt eine beglaubigte Kopie des Bachelorabschlusszeugnisses oder des Transcript of Records. Auch die drei erforderlichen Grundlagenmodule und die Sprachkenntnisse müssen mit beglaubigten Kopien nachgewiesen werden.
Modulbeschreibungen und Nachweise für besondere Qualifikationen im Bereich Nachhaltigkeit (wie Arbeitszeugnisse und Zertifikate) können als einfache Kopie vorgelegt werden.
Bei Unsicherheiten hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter aus dem Immatrikulationsamt, Herrn Bootsmann (master@uol.de).
Welche Zugangsvoraussetzungen und welche fachliche Eignung muss ich erfüllen?
Voraussetzung für den Zugang zum SEM-Master ist ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule, die einem der Bologna-Signaturstaaten angehört oder an einer anderen ausländischen Hochschule.
Dieser Abschluss muss in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studiengang im Umfang von mind. 180 LP gemacht worden sein.
Fachlich geeignet ist ein vorangegangenes Studium, wenn die drei Module 1) Grundlagen der Mikroökonomie, 2) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre oder ein vergleichbares BWL-Modul und 3) Mathematik für Ökonomen oder ein vergleichbares Mathematik-Modul erfolgreich absolviert wurden.
Ein entsprechender Nachweis muss bis zum 15. Juli (Bewerbungsende) vorgelegt werden. Später eingehende Nachweise können leider nicht akzeptiert werden. Bei abweichenden Modulbezeichnungen ist es sehr empfehlenswert, die zugehörigen Modulbeschreibungen vorzulegen. Nur so können die Module auf inhaltliche Übereinstimmung geprüft werden.
Der Zulassungsausschuss kann die Entscheidung treffen, dass bis zu zwei der Module noch innerhalb von zwei Semestern nachgeholt werden können.
Welche Themen muss das Grundlagenmodul „Mathematik für Ökonomen“ beinhalten und welche vergleichbaren Module können hierfür angerechnet werden?
Ein erfolgreich absolviertes Bachelormodul kann dann als Grundlagenmodul „Mathematik für Ökonomen“ akzeptiert werden, wenn wesentliche Inhalte aus Analysis (Integral- und Differenzialrechnung) und linearer Algebra auf Hochschulniveau vermittelt wurden. Dieses kann z. B. durch eine Modulbeschreibung nachgewiesen werden. Module in Statistik, Finanzmathematik, Rechnungswesen, Bilanzierung und Buchführung sind nicht ausreichend und können nicht als „Mathematik für Ökonomen“ anerkannt werden.
Wie viele Leistungspunkte (LP) aus dem vorangegangenen Studium muss ich für meine Bewerbung vorweisen können?
Das Immatrikulationsamt fordert bei der Bewerbung auf Masterstudiengänge ohne Ausnahme das Vorliegen von 150 LP. Diese müssen bis Bewerbungsende am 15. Juli nachgewiesen werden.
Ich habe meinen Bachelor-Abschluss noch nicht abgeschlossen. Wie ist meine Durchschnittsnote, wenn ich mich stattdessen bewerbe, und kann ich sie "aktualisieren", wenn ich meinen Bachelor-Abschluss habe?
Bewerber*innen, deren Bachelor-Abschluss noch nicht vorliegt, sind vorläufig zulassungsberechtigt, wenn sie nachweisen können, dass sie mindestens 150 LP besitzen. In diesem Fall muss der aktuelle Notendurchschnitt nachgewiesen werden, der sich aus den bisherigen Prüfungsergebnissen errechnet und von der bisherigen Hochschule offiziell bestätigt werden muss (Transcript of Records).
Ihre Durchschnittsnote beim Einreichen der Unterlagen gilt als Grundlage für die Entscheidung über die Vergabe von Studienplätzen. Auch neuere Unterlagen können bis zum 15. Juli eingereicht werden. Änderungen in positiver oder negativer Richtung zu einem späteren Zeitpunkt können nicht berücksichtigt werden.
How can I prove my German language skills? (Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse)
Not German-speaking applicants have to prove their German language skills at the minimum level of B2.
For further advice regarding the German language requirements, please consult the following sites:
Welche Nachweise für das Vorliegen der englischen Sprachkenntnisse werden akzeptiert?
Für das SEM-Studium müssen ausreichende englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Die verschiedenen Nachweise für die Englischkenntnisse, welche anerkannt werden, sind im folgenden Dokument detailliert ausgeführt: SEM-Englischkenntnisse.
In Zweifelsfällen entscheidet der Zulassungsausschuss über das Vorliegen der Englischkenntnisse.
Muss ich besondere Qualifikationen im Bereich Nachhaltigkeit nachweisen, um für den SEM-Master zugelassen zu werden?
Besondere Qualifikationen im Bereich Nachhaltigkeit (u. a. berufliche oder wissenschaftliche Tätigkeit bzw. Praktikumstätigkeit, Spezialisierung im Bachelorstudium, gesellschaftliches Engagement) sind keine notwendige Voraussetzung für die Zulassung.
Das hochschuleigene Auswahlverfahren richtet sich allerdings nach einer Rangliste, die sich neben einer Punktevergabe für die Durchschnittsnote (max. 60 Punkte) und der fachlichen Eignung (max. 21 Punkte) auch aus Punkten für besondere Qualifikationen im Bereich Nachhaltigkeit ermittelt (max. 19 Punkte). Besondere Qualifikationen werden daher positiv bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt. Alle Informationen zu den besonderen Qualifikationen finden Sie gebündelt in der Zugangsordnung (§ 4 Abs.2 lit. c bis e) oder auf der SEM-Homepage.
Nutzen Sie bitte die vorbereitete Tabelle als Übersicht, um Ihre studiengangspezifischen Vorerfahrungen zur Erfüllung der Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen dort einzutragen. Die Tabelle wird Ihnen ab dem 01.06. online im Rahmen des Bewerbungsprozesses zur Verfügung gestellt.
Was sind besondere Qualifikationen im Bereich Nachhaltigkeit?
Zu den besonderen Qualifikationen nach § 4 Abs. 2 lit. c bis e der Zugangsordnung zählen einschlägige berufliche, wissenschaftliche oder Praktikumstätigkeiten, Spezialisierungen im vorangegangenen Studium, oder gesellschaftliches Engagement im Bereich Nachhaltigkeit.
Einschlägige berufliche, wissenschaftliche oder Praktikumstätigkeiten müssen addiert mindestens drei, sechs oder neun Monaten entsprechen, um positiv bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt zu werden. Diese können nur berücksichtigt werden, wenn der Bewerbung Nachweise beigelegt werden, aus denen der Stundenumfang und die Dauer der Tätigkeiten hervorgehen (Arbeits- bzw. Praktikumszeugnisse).
Ebenfalls berücksichtigt werden Spezialisierungen aus dem vorangegangenen Studium im Bereich Nachhaltigkeit wie ein Studiengang/-fach aus diesem Bereich oder erfolgreich bestandene Module (mind. 15 LP). Es wird ergänzend positiv angerechnet, wenn das Thema der Bachelorarbeit dem Bereich Nachhaltigkeit zugeordnet werden kann. Das Thema der Bachelorarbeit muss mit einem offiziellen Dokument der Universität nachgewiesen werden (Bachelorzeugnis, Transcript of Records, offizielle Bestätigung der Anmeldung des Themas etc.).
Einschlägiges gesellschaftliches Engagement von mindestens sechs oder zwölf Monaten als ehrenamtliches Mitglied in Vereinen, Verbänden, Initiativen oder politischen Gremien im Bereich Nachhaltigkeit werden ebenfalls als besondere Qualifikationen angerechnet.
Diese Nachweise können in einfachen Kopien eingereicht werden.
Kann ich ein Motivationsschreiben einreichen?
Nein, ein Motivationsschreiben ist für die Bewerbung für den SEM-Master nicht erforderlich und wird bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt.
Ist ein Teilzeitstudium möglich?
Das Studium kann prinzipiell in Teilzeit studiert werden. Vor jedem neuen Semester können Sie entscheiden, ob Sie in Teilzeit (mit 20 %, 40 %, 60 % oder 80 % der regulären Studienleistungen) oder Vollzeit studieren möchten. Für die Belegung der Module und vor allem für die häufig stattfindenden Gruppenarbeiten ist allerdings ein gewisses Maß an Anwesenheit in Oldenburg erforderlich.
Wie kann ich mich neben einem ersten Masterstudium für den SEM-Master als Zweitstudium bewerben?
Auch für ein Zweitstudium bewerben Sie sich regulär auf das erste Fachsemester. Wenn Sie dann einen Studienplatz erhalten haben, können Sie sich mit der Fachstudienberatung zusammensetzen und durchgehen, ob bzw. welche Module aus Ihrem ersten Masterstudium für den SEM-Master anerkannt werden können.