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Anwesenheitskontrollen, aktive Teilnahme und Sitzscheine
Liebe Studierende,
immer wieder kommt es vor, dass in den Seminaren der Philosophie Dozent_innen für die Unterschrift auf einem Laufzettel eine "kleine Leistung"/ einen "Sitzschein" (oftmals in Form eines Protokolls) verlangen, obwohl das nach den geltenden Prüfungsordnungen nicht erlaubt ist.
An dieser Stelle möchten wir zunächst darauf hinweisen, dass wir nicht der Auffassung sind, dass die Teilnahme an Seminaren oder Vorlesungen unwichtig sei. Vielmehr sind wir der Auffassung, dass es wesentlich zur Qualität eines Studiums und zur Qualität von Lehre gehört, an den angebotenen Veranstaltungen teilzunehmen und sich so der wissenschaftlichen Kritik auszusetzen und eine solche selbst zu formulieren. Allerdings setzen wir uns dagegen ein, diese Anwesenheit über Prüfungsordnungen oder an diesen vorbei zu erzwingen.
Dieses Schreiben ist also kein Aufruf dazu, von Veranstaltungen fern zu bleiben, nur weil dort keine Überprüfung der Leistung der Studierenden stattfindet (oder vielmehr: stattfinden soll), sondern dient nur der Information darüber, was rechtlich von euch verlangt werden darf.
Bachelorstudium:
1) In den Modulen phi 101, phi 111 und phi 121 (alt: phi110 und phi120) und phi260 sowie optional in den Modulen phi250 und phi270 ist es vorgesehen, für die Unterschrift auf einem Laufzettel eine Teilleistung zu verlangen, weil die Prüfungsleistung in diesen Modulen ein Portfolio ist. Die Prüfungsleistung Portfolio besteht aus mehreren "kleinen Teilleistungen". Meistens sind diese kleinen Teilleistungen Essays, Protokolle oder Kurzreferate. Auch in einigen Modulen aus dem PB-Bereich (etwa pb080 und pb081) gilt das Gleiche.
In allen diesen Modulen dienen die Laufzettel dazu, dass die Noten für die Teilleistungen gesammelt werden und dann vom letzten prüfenden Dozenten als abgeschlossene Portfolio-Modulprüfung auf dem Modulprüfungszettel eingetragen werden und somit die (hoffentlich erfolgreiche) Modulprüfung bescheinigt wird. Über diese in die Bewertung einfließenden Teilleistungen hinaus sind auch in diesen Modulen keine weiteren Sitzscheine oder irgendetwas in der Art erforderlich bzw. erlaubt.
Für alle diese Module ist es rechtlich deshalb in Ordnung, wenn während des Semesters kleinere Teilleistungen in allen Veranstaltungen eines Moduls eingefordert werden, aber eben nur im Rahmen dessen, was für die Prüfungsleistung "Portfolio" erforderlich ist.
2) In allen anderen Modulen des Bachelorstudiums sowie optional in den Modulen phi250 und phi270 ist die Prüfungsleistung kein Portfolio, sondern eine mündliche Prüfung, ein Referat oder eine Hausarbeit. In allen diesen Modulen ist daher nach derzeitiger rechtlicher Lage keine weitere Leistung irgendeiner Art erforderlich bzw. erlaubt. Die Unterschriften für die Laufzettel, auf denen ihr die Seminare abzeichnen lasst und dann in einem der Seminare die Modulprüfung macht, dürfen daher nicht von irgendeiner Leistung, sei es einer (aktiven) Teilnahme im Seminar, einem Protokoll, einem kurzen Referat oder Ähnlichem abhängig gemacht werden.
Der Unterschied zu den Modulen, in denen die Prüfungsleistung ein Portfolio ist, ist also nur, dass die Prüfungsleistung eine andere ist und deshalb hier der Eindruck entstehen kann, dass sogenannte Sitzscheine verlangt werden (könnten). Tatsächlich sind diese angeblichen Sitzscheine in manchen Modulen aber einfach Teil der Prüfungsleistung (s. 1)).
In den Veranstaltungen dieser Module ist es daher so, dass für die Prüfungsleistung nur eine Leistung (Hausarbeit, mündliche Prüfung oder Referat) und darüber hinaus keine weiteren (kleinen) Teilleistungen erbracht werden müssen bzw. verlangt werden dürfen.
3) Auch, wenn im Jahr 2016 der allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnung dahingehend geändert wurde, dass es wieder erlaubt ist, Anwesenheitskontrollen und aktive Teilnahme (also so etwas wie einen Sitzschein) einzuführen, hat sich am Institut für Philosophie (zumindest bislang) an den oben genannten Regelungen nichts geändert, da das Institut für Philosophie (anders als viele andere Institute) bislang noch keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit macht. Hierzu müsste erst die fachspezifische Anlage für das Fach Philosophie/ Werte und Normen geändert werden.
Zum Nachlesen, was von euch an Leistungen während des Studiums gefordert werden darf (und muss), findet ihr hier die Bachelorprüfungsordnung bzw. ihre verschiedenen Teile
Fachmaster und Master of Education:
1) In zahlreichen Modulen der zahlreichen Masterstudiengänge ist es erlaubt, für die Unterschrift auf einem Laufzettel eine Teilleistung zu verlangen, weil die Prüfungsleistung in diesen Modulen ein Portfolio ist. Die Prüfungsleistung Portfolio besteht aus mehreren "kleinen Teilleistungen", meistens sind diese kleinen Teilleistungen Essays, Protokolle oder Kurzreferate.
In allen diesen Modulen dienen die Laufzettel dazu, dass die Noten für die Teilleistungen gesammelt werden und dann vom letzten prüfenden Dozenten als abgeschlossene Portfolio-Modulprüfung auf dem Modulprüfungszettel eingetragen werden und somit die (hoffentlich erfolgreiche) Modulprüfung bescheinigt wird. Über diese in die Bewertung einfließenden kleinen Teilleistungen hinaus sind keine weiteren Sitzscheine oder irgendetwas in der Art erforderlich bzw. erlaubt.
Für alle diese Module ist es rechtlich deshalb in Ordnung, wenn während des Semesters kleinere Teilleistungen in allen Veranstaltungen eines Moduls eingefordert werden, aber eben nur im Rahmen dessen, was für die Prüfungsleistung "Portfolio" erforderlich ist.
2) In allen anderen Modulen der Masterstudiengänge (im Fachmaster Philosophie gilt dies für alle Module) ist die Prüfungsleistung kein oder nur optional ein Portfolio, sondern eine mündliche Prüfung, ein Referat oder eine Hausarbeit.
In allen diesen Modulen ist daher nach derzeitiger rechtlicher Lage keine weitere Leistung irgendeiner Art erforderlich bzw. erlaubt. Die Unterschriften für die Laufzettel, auf denen ihr die Seminare abzeichnen lasst und dann bei einem der entsprechenden Dozenten die Modulprüfung macht, dürfen nicht von irgendeiner Leistung, sei es einer (aktiven) Teilnahme im Seminar, einem Protokoll, einem kurzen Referat oder Ähnlichem abhängig gemacht werden. Der Unterschied zu den Modulen, in denen die Prüfungsleistung ein Portfolio ist, ist also nur, dass die Prüfungsleistung eine andere ist und deshalb hier der Eindruck entstehen kann, dass sogenannte Sitzscheine verlangt werden (könnten). Tatsächlich sind diese angeblichen Sitzscheine in manchen Modulen aber einfach Teil der Prüfungsleistung (s. 1)).
In den Veranstaltungen dieser Module ist es daher so, dass für die Prüfungsleistung nur eine Leistung (Hausarbeit, mündliche Prüfung oder Referat) und keine weiteren (kleinen) Teilleistungen erbracht werden müssen bzw. verlangt werden dürfen.
Zum Nachlesen, was von euch an Leistungen während des Studiums gefordert werden darf (und muss), findet ihr hier die Prüfungsordnung bzw. ihre verschiedenen Teile für den Fachmaster
Hier findet ihr (jeweils nach der Auswahl eurer Schulart und dann eures Faches) die Prüfungsordnung bzw. ihre verschiedenen Teile der Master of Education-Studiengänge: https://uol.de/studium/pruefungen/master-of-education/
Fazit:
Wir möchten hiermit alle Studierenden dazu auffordern, alle Lehrenden die zum oben gesagten Gegenteiliges behaupten, auf die geltenden Regeln hinzuweisen. Dieses Schreiben hat zudem auch den Zweck, dass alle Studierenden wissen, dass ihre Kommiliton_innen ebenfalls um diese Regeln wissen. Dadurch dürfte es leichter fallen, klarzustellen, was von euch für die Bescheinigung einer Teilnahme verlangt werden kann.
Natürlich könnt ihr Euch auch jederzeit bei uns melden, wenn ihr im Seminar dennoch nicht gegen solche Methoden vorgehen wollt oder wenn sich Lehrende uneinsichtig zeigen sollten.
Fachschaftsrat Philosophie