Semesterticketrückerstattung

Kontakt

E-Mail:

Telefon:

0441-24927095

Ort:

Das Referat befindet sich im AStA-Trakt im Mensagebäude, zweiter Gang rechts, zweite Tür auf der linken Seite (Raum M-1-154).

Postanschrift:

Autonomes Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende im AStA der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Uhlhornsweg 49 - 55
26111 Oldenburg

Semesterticketrückerstattung

Semesterticketrückerstattung bei Behinderung oder Krankheit

Unter bestimmten Vorraussetzungen (siehe unten) kannst du dir den Semesterticketbeitrag aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ganz oder anteilig erstatten lassen.

Fristen:
Sommersemester: 15.05.
Wintersemester: 15.11.
bzw. jeweils ein Monat nach Vorliegen der Antragsvoraussetzungen
Eine Antragstellung über mehrere Semester ist leider nicht möglich.

Deinen Antrag und die entsprechenden Unterlagen sendest du per Mail an oder per Post an:
Autonomes Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende im AStA der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Uhlhornsweg 49 - 55
26111 Oldenburg

Semesterticketrückerstattung aufgrund einer Behinderung

Du kannst einen Antrag zur (Teil-)Erstattung des Semesterticketbeitrags aufgrund einer Behinderung stellen.

Die folgenden Unterlagen benötigst du für einen Antrag (Belege in der Regel als Kopie oder Scan):

  • Ausgefülltes Antragsformular - das Formular zum Herunterladen findest du hier: SeTi-Antrag
  • Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester
  • Schwerbehindertenausweis (beide Seiten, in Kopie) mit dem Kennzeichen „G“ oder „aG“ oder Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV (§ 59 Absatz 1 Sätze 1 und 2 SchwbG)
  • Kopie CampusCard

 

Schwerbehinderte, die nach dem Sozialgesetzbuch IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes mit der dazugehörigen Wertmarke nachweisen oder auf Grund ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht oder frei (G bzw. aG) nutzen können, sind von der Verpflichtung ausgeschlossen, das Semesterticket abzunehmen.

Diese Voraussetzungen erfüllst du, wenn du

  • einen Schwerbehindertenausweis (halb grün, halb orange) mit mindestens einem der Merkzeichen G, aG, H
  • Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis (Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV (§ 59 Absatz 1 Sätze 1 und 2 SchwbG))

besitzt.

Wenn dein Schwerbehindertenausweis lediglich eines der Merkzeichen G oder Gl ausweist und du eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nimmst, bekommst du das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis nicht. Damit kannst du leider keine Erstattung des Semesterticket-Beitrages erhalten.

Allein das Merkzeichen B ist als Grund für eine Erstattung des Semesterticket-Beitrages nicht ausreichend.

Die arbeitsrechtliche Gleichstellung mit Schwerbehinderten stellt keinen Grund dar, nach dem du eine Erstattung des Semesterticket-Beitrages erhalten könntest.

Semesterticketrückerstattung aufgrund einer Erkrankung

Du kannst einen Antrag zur (Teil-)Erstattung des Semesterticketbeitrags aufgrund einer Erkrankung stellen, wenn du aufgrund dieser Erkrankung mindestens 120 Tage im Semester keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kannst oder konntest, oder die Universität für mindestens 120 Tage im Semester nicht besuchen konntest. Je nachdem, wie lange diese Vorraussetzungen zutreffen oder zutrafen, errechnet sich anteilig der (Teil-)Betrag, den du erstattet bekommen kannst.

Die folgenden Unterlagen benötigst du für einen Antrag (Belege in der Regel als Kopie oder Scan):

  • Ausgefülltes Antragsformular - das Formular zum Herunterladen findest du hier: SeTi-Antrag
  • Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester
  • Ärztliches Attest oder Bestätigung des Krankenhauses o.Ä., das belegt, für wie viele Tage im Antragssemester (mind. 120 Tage) du keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kannst oder konntest oder dir ein Besuch der Universität nicht möglich ist oder war

Du bekommst die Erstattung des Semesterticketbeitrages für den Zeitraum deiner Erkrankung. Das bedeutet, wenn du das gesamte Semester erkrankt warst, bekommst du auch den gesamten Semesterticketbeitrag erstattet, wenn du nur für einen Teil des Semesters erkrankt warst, wird der erstattete Betrag anteilig berechnet.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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