Mit Inga Rüdebusch hat die Universität seit Mitte August erstmals eine Inklusionsbeauftragte. Sie vertritt die Hochschule in allen Angelegenheiten schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen. Eine Aufgabe mit vielen Schnittmengen zu den beiden anderen Arbeitsschwerpunkten der 31-Jährigen: dem Betrieblichen Gesundheits- und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Die gleichberechtige Teilhabe aller Menschen, so verschieden sie auch sein mögen, am gesellschaftlichen Leben – das ist Inklusion. Inklusion ist ein Menschenrecht. Spätestens seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 durchzieht die Frage, wie wir dieses Recht auf Teilhabe verwirklichen können, so gut wie alle gesellschaftspolitischen Debatten. Eine, die daran mitwirken möchte, dass über Inklusion nicht nur geredet wird, ist Inga Rüdebusch. Seit Mitte August ist sie verantwortlich für das Gesundheitsmanagement an der Universität – und neue Inklusionsbeauftrage.
„Behinderungen kommen von außen“, sagt die studierte Rehabilitationspädagogin. „Ich möchte dazu beitragen, dass wir die Barrieren abbauen, die behinderten Menschen gegenüber oft vor allem gedanklich bestehen – damit alle unabhängig von ihren Voraussetzungen am Arbeitsmarkt teilhaben können“, sagt sie. Hierfür arbeitet Rüdebusch eng sowohl mit der Universitätsleitung als auch dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung zusammen. Ihre Themen sind vielfältig und reichen von der Einstellung schwerbehinderter Beschäftigter über die Barrierefreiheit von IT-Angeboten bis zu baulichen Änderungen.
Inklusion in den Mittelpunkt rücken
Anders als die bereits lange etablierte Schwerbehindertenvertretung, die von den Beschäftigten gewählt wird und diese vertritt, wurde Rüdebusch als Inklusionsbeauftragte von der Universitätsleitung ernannt; stellvertretend wird sie Inklusionsmaßnahmen und -ziele erarbeiten. Ihr erster Meilenstein soll eine mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat entwickelte Inklusionsvereinbarung sein, die diese Ziele festschreibt.
Mit der Ernennung Inga Rüdebuschs zur Inklusionsbeauftragten erfüllt die Universität zunächst einmal gesetzliche Vorgaben. Doch für Jörg Stahlmann, Vizepräsident für Verwaltung und Finanzen und als solcher zuständig für die Umsetzung der Inklusionsvorgaben, ist dieser Schritt viel mehr als ein formeller Akt. „Als eine Universität, die mit ihrem Lehrangebot Studierende auf verschiedenste Weise auf Inklusion im schulischen Kontext vorbereitet und intensiv dazu forscht, möchten wir das Thema auch als Arbeitgeber in den Mittelpunkt rücken – und mit guten Konzepten vorangehen“, sagt Stahlmann.
Vielfalt für alle ein Gewinn
Rüdebusch ist sich sicher, dass davon alle profitieren werden. „Wenn wir Menschen mit verschiedenen Kompetenzen und Bedürfnissen in das Arbeitsleben integrieren, entsteht eine Vielfalt, die auch für den Arbeitgeber ein Gewinn ist.“ Diese Vielfalt und Chancengleichheit zu fördern, ist ein wichtiges strategisches Anliegen des Präsidiums. Erst im Juli dieses Jahres ist die Universität ausgewählt worden, am Diversity Audit „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft teilzunehmen.
Wie sehr sich die Aufgabenbereiche von Rüdebusch überschneiden und gegenseitig befruchten, veranschaulicht sie an einem Beispiel: Als Beauftragte für das betriebliche Eingliederungsmanagement berät die Pädagogin zum Beispiel Beschäftigte, die nach einer längeren Krankheit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren – unter ihnen auch Menschen mit Behinderung. „So erfahre ich aus erster Hand, mit welchen Herausforderungen sie zu tun haben, und kann dafür als Inklusionsbeauftragte an Lösungen arbeiten.“
Expertise bündeln
Nicht nur in ihrem eigenen unmittelbaren Aufgabenfeld möchte Rüdebusch Synergien nutzen – sie will sich auch mit anderen vernetzen, die sich von Berufs wegen mit Fragen der Inklusion beschäftigen. „An der Uni gibt es schon viel Expertise zum Thema, die man bündeln sollte“, sagt sie. Und hat etwa das AStA-Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende, den/die Beauftragte/n für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen oder die Behindertenberatung im Studentenwerk im Sinn. „Diese Angebote für Studierende könnten auch Vorbild sein, um die Beratungsmöglichkeiten für Beschäftigte mit Behinderung auszubauen“, erläutert sie.
Auch für die Personalentwicklung sei Inklusion ein wichtiges Thema, so Rüdebusch weiter. Zum Beispiel, wenn es darum geht, Angebote barrierefrei zu gestalten oder entsprechende Fortbildungen zum Thema für Führungskräfte anzubieten. Für sie ist klar: „Inklusion betrifft nicht nur einzelne Menschen oder Arbeitsbereiche, sondern sollte bei jeder Entscheidung mitgedacht werden.“